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Lösung
am 27.09.2021 13:04
Moin,
ich plane demnächst zu meiner Partnerin zu ziehen. Wir haben beide Internet via Vodafone-Kabel und würden dem entsprechend einen Vertrag gerne beenden und einen weiterlaufen lassen.
Den Umzugs-Beitrag, habe ich gelesen, habe aber dennoch eine Frage:
Mein Vertrag läuft noch bis Mitte 2023, der Vertrag meiner Partnerin bis 03/2022. Ich ziehe voraussichtlich 12/2021 oder 01/2022 zu meiner Partnerin.
Kann ich dadurch, dass in meiner neuen Wohnung (also bei meiner Parternin) bereits Vodafone-Kabel angeschlossen ist, meinen Vertrag zum Umzugsdatum + 3 Monate kündigen? Kommen in dem Fall noch Ausgleichzahlungen auf mich zu?
Oder macht es für uns mehr Sinn den Vertrag meiner Partnerin ganz regulär zum 03/2022 zu kündigen und meinen Vertrag inklusive der längeren Laufzeit mitzunehmen?
Danke vorab für die Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 29.09.2021 12:58
Hallo dd23,
wenn Du mit Deiner Freundin zusammen ziehst, dann teilst Du uns Deinen Umzug ganz einfach über unseren Umzugsservice mit. Wichtig ist, dass Du die Daten Deiner Freundin dort auch mit angibst. Dein Vertrag wird dann nach dem TKG mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt. Die Frist beginnt in Deinem Fall mit dem Melde-Tag.
Viele Grüße
Nancy
am 27.09.2021 13:10
Gib beim Umzug einfach die Daten inkl. Kundennummer deiner Partnerin mit an, dann wird dein Vertrag mit der 3-Monats-Frist ohne Ausgleichszahlung beendet. Je früher du das bekannt gibst, desto eher wird dein Vertrag zum Umzugsdatum beendet, denn mittlerweile beginnt sowohl bei VFD/ex-KDG als auch bei VFW/ex-UM das Meldedatum des Umzugs als Beginn der Sonderkündigungsfrist.
am 27.09.2021 13:18
Wenn das so ist, wäre das natürlich super! Dann muss sich nur noch das Umzugsdatum klären und dann so schnell wie möglich die Kündigung losschicken.
Danke!
am 27.09.2021 13:20
Nein, KEINE Kündigung, denn dann folgt die Ausgleichszahlung. Du musst zwingend deinen Umzug melden und dort die Angaben zum Vertrag deiner Partnerin machen.
am 27.09.2021 13:21
Ah, alright. Danke für den Hinweis!
am 27.09.2021 18:10
@Torsten schrieb:..denn mittlerweile beginnt sowohl bei VFD/ex-KDG als auch bei VFW/ex-UM das Meldedatum des Umzugs als Beginn der Sonderkündigungsfrist.
Sicher, dass das auch für den Fall des Zusammenzugs gilt? Hier Umzug - Tipps & Tricks - Vodafone Community hat man zwar bei Szenario 2 (nicht verfügbar) die neue Regelung eingefügt, aber bei Szenario 3 (Zusammenzug) steht nichts davon.
am 27.09.2021 18:42
Da ich nicht glaube, dass man in einer Wohnung zwei separate Kabel-Anschlüsse bzw. Verträge gleichzeitig haben kann und ich somit meinen Vertrag auch nicht mitnehmen kann, dürfte meine Situation doch im Grunde identisch mit Szenario 2 (nicht verfügbar) sein, oder?
Vielleicht kann ja noch jemand offizielles sich dazu äußern.
am 27.09.2021 19:18
Du kannst in einer Wohnung sogar mehr als 2 Cable Internet & Phone Anschluesse haben. Die Zuordnung erfolgt immer über den jeweiligen Cable Router und nicht über die Leitung.
am 28.09.2021 11:06
Dann bin ich genau so schlau wie am Anfang und warte mal auf eine offizielle Aussage...
am 28.09.2021 13:25
@dd23 Ein wenig Geduld, dann erfahren wir, welche Regelung in diesem Fall gilt.