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Lösung

Übertragung des Eigentumsvertrages
fkhan9
Daten-Fan
Daten-Fan

Ich ziehe in eine neue Wohnung um und möchte das Vertragseigentum auf den neuen Mieter übertragen, können Sie sich bitte das Verfahren teilen.

8 Antworten 8
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie

Das ist nicht möglich. 

 

Du musst also ein Umzug beauftragen und der Vertrag zieht mit um. 

@DreiViertelFlo: Laut AGB für Internet/Phone und Kabel TV ist eine Übertragung(!) an Dritte möglich.

https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/kabel-agb-internet-telefon.pdf

Punkt 12.2

https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/kabel-agb-tv-kabelanschluss.pdf

Punkt 11.2

 

@DreiViertelFlo  schrieb:

Du musst also ein Umzug beauftragen und der Vertrag zieht mit um. 


Was ist wenn am neuen Wohnort kein VF/KD Kabel-Anschluß möglich ist?

 

Allerdings, @fkhan9 welche Eigentumsübertragung?
Gehts hier eher um die im Haus verbaute Technik um über VF/KD Internet/Phone bzw. TV Empfang nutzen zu können? Da die im Haus verbleibt dürfte die automatisch in den Besitz deines Nachfolgers übergehen. Mit allen Konsequenzen die sich daraus ergeben.

VU+ Duo 4K mit DVB-C FBC Tuner und DVB-T2 HD Dual Tuner
Denon AVR-S650H mit Teufel Columa 300 Easy 5.1 Set L
Samsung UE49NU7179UXZG mit CI+Version 1.4
eigene FritzBox 6591 CableMax 1000 mit FritzOS 7.57

@Peter165 du müsstest Eig wissen das das nicht möglich ist. Wird ja hier oft genug geschrieben das es nur bei Tod geht, aber nicht weil man umzieht. Siehe : 

https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-über-Kabel/Vertragsübernahme-bei-Kabel-Deutschland/...

 

 

Der Vertrag zieht um, und wenn nicht verfügbar, muss man 3 Monate weiter zahlen und dann kann man zum. Andern Anbieter wechseln 

@DreiViertelFlo: Beachte den Unterschied zwischen Vertrags-Übernahme und Vertrags-Übertragung, letzteres ist laut AGB möglich. Dem muß VF zustimmen.

In der Betreffzeile ist ja von @fkhan9 die Übertragung benannt.

Allerdings, was ist mit Eigentumsvertrag gemeint, da sollte erst mal geklärt werden, würde ich meinen.

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Hallo @Peter165 , ganz abgesehen davon, dass du vollkommen recht hast, dass hier noch einige Details offen sind, trotzdem die Frage: Wie sieht denn praktisch die Vertrags-Übertragung aus bzw, wo siehst du Unterschiede zur Übernahme? 


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Wie sieht denn praktisch die Vertrags-Übertragung aus bzw,

Wie das praktisch aussieht, nicht so wirklich ne Ahnung. Könnt mir aber vorstellen das Kunde X seinen Vertrag an einen anderen Kunden auf schriftlichen Antrag hin, übertragen möchte. Sprich dem neuen Kunde wird der Vertrag so wie er ist, mit allen Rechten und Pflichten übertragen. Er bekommt also den Vertrag.

 


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

bzw, wo siehst du Unterschiede zur Übernahme? 


Hm, da ist es genau andersrum, 

Der neue Kunde möchte den Vertrag von Kunde X übernehmen, da geht nicht.

Bzw. nur im Todesfall, aber so blöd das jetzt klingen mag, in dem Fall kann ja der Vertrag nicht mehr übertragen werden. Hier wird der Vertrag vom neuen Kunden dann übernommen.

 

Entscheidend ist der Ausgangspunkt würde ich meinen, ich möchte was weg geben oder, oder ich möchte was haben.

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@Peter165 Das würde aber bedeuten, dass bei einem Umzug der alte Inhaber seinen Vertrag an den neuen Mieter "übertragen" kann (wenn ihn denn der neueMieter haben will) und die Aussage "der Vertrag zieht mit um" nicht immer zutrifft.

Ich finde das höchst verwirrend, denn deine Erklärung ist auch nicht so recht einleuchtend. Smiley (fröhlich) , denn auch die Erben spielen hier eine Rolle. Sie treten kraft Gesetzes als so genannte Rechtsnachfolger in sämtliche Vertragsverhältnisse ein. Damit könnten sie aslo einem Nachmieter z.B. den bisherigen Vertrag bei Interesse "übertragen".

Insofern bräuchte man schon mal Aufklärung, was es denn mit den von der verlinkten AGB auf sich hat.


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Das würde aber bedeuten, dass bei einem Umzug der alte Inhaber seinen Vertrag an den neuen Mieter "übertragen" kann (wenn ihn denn der neueMieter haben will) und die Aussage "der Vertrag zieht mit um" nicht immer zutrifft.


Ja, dem würde ich zustimmen, aber Kann, nicht Muß.

 


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Ich finde das höchst verwirrend, denn deine Erklärung ist auch nicht so recht einleuchtend. Smiley (fröhlich) , denn auch die Erben spielen hier eine Rolle. Sie treten kraft Gesetzes als so genannte Rechtsnachfolger in sämtliche Vertragsverhältnisse ein. Damit könnten sie aslo einem Nachmieter z.B. den bisherigen Vertrag bei Interesse "übertragen".


Jupp, ist was dran. Wobei ich das eher für eine besondere Situation halte.

Dann müßten die Erben (wie es möglich ist) ja den Vertrag erstmal übernehmen, um ihn dann z.B. dem Nachmieter übertragen zu können. Weil der Nachmieter darf den Vertrag ja nicht von sich aus übernehmen.

 

Ist nicht einfach zu erklären, vielleicht hat einer ja ne bessere Idee.

Keine Ahnung ob das trifft, Übertragung: Ich will was loswerden, Übernahme: Ich will was haben.

 


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Insofern bräuchte man schon mal Aufklärung, was es denn mit den von der verlinkten AGB auf sich hat.


Die AGB wohl weniger, sondern mit den genannten Punkten.

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