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Lösung

Ältere Dame Red Internet & Phone ohne Vertrag abgerechnet und abgemahnt
Locke2
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Kunden-Nr.: XXX

 

Hallo,

 

ich wende mich im Namen meiner 87-jährigen, alleinstehenden Nachbarin an Sie, da diese die Angelegenheit aufgrund ihres Alters und fehlender technischer Ausstattung nicht selbst klären kann.

 

Die Dame wollte einen Red Internet & Cable 200 mit Ihnen abschließen, weil sie dachte, dass es sich dabei nur um ein günstiges Telefonie-Angebot handelt. Sie hat dem Abschluss eines Vertrags am Telefon zugestimmt, dann aber im Verlauf des Gesprächs gemerkt, dass es sich hier zusätzlich um Internetanschluss handelt, was sie nicht braucht. Daraufhin hat sie noch im selben Telefonat dem Vertrag widersprochen. Trotzdem wurde durch Vodafone ein Modem zugeschickt, das dann aber durch einen Bekannten der Dame an Vodafone zurückgeschickt. Zudem wurde ein Brief per Einschreiben nachgeschickt mit der Erklärung, dass dem Vertrag ja widersprochen wurde und dieser somit nie zustande gekommen ist. Doch von Seiten Vodafones gab es hierauf keinerlei Reaktion und es wurden weiter Rechnungen und erste Mahnungen gestellt.

 

Daraufhin hat sich die Dame wieder an einen Bekannten gewandt, der wieder einen Brief an Vodafone geschrieben hat, um zu erklären, dass dieser Vertrag nicht zustande gekommen ist. Die Reaktion von Vodafone: erneut nichts!

 

Die alte Dame ging jedoch die ganze Zeit davon aus, dass sich die Sache klären würde und Vodafone irgendwann auf ihre Schreiben reagieren würde. In diesem Glauben ließ sie Zeit verstreichen, in der sie auch weitere Schreiben von Vodafone ignorierte.

 

Nun bekommt die Dame am 19.12. ein Schreiben des Amtsgerichts, dass der ausstehende Betrag bis zum 28.12. zu überweisen ist bzw.Widerspruch einzulegen ist. Da ich Vodafone in der Sache gar nicht mehr kontaktieren kann, sondern nur noch mit dem Inkasso-Management von Infoscore sprechen konnte, haben diese mich davor gewarnt einen Widerspruch einzulegen, da im Falle eines verlorenen Verfahrens meine Nachbarin mit noch viel mehr Forderungen konfrontiert sein könnte.

 

Nun ist nicht nur meine Nachbarin völlig fertig, sondern auch ich weiß mir derzeit keinen Rat, was ich für die Dame tun kann, insbesondere da aufgrund der Feiertage weder die bisher mit der Sache betrauten Bekannten meiner Nachbarin, noch irgendein Rechtsbeistand, und wie gesagt auch Vodafone selbst für mich nicht erreichbar sind.

 

Ich möchte nochmals daran erinnern, dass es sich hier um eine 87-jährige Frau handelt, die – wie Sie ja sicherlich sehen können – weder Ihren Internetanschluss je aktiviert oder genutzt hat, noch den Telefonanschluss. Die Dame ist verzweifelt wegen dieser Situation und macht sich große Sorgen wegen des vielen Geldes, das sie zahlen soll.

 

Ich weiß, dass Sie normalerweise alles, was Sie an Infoscore übergeben haben, nicht mehr als Ihre Angelegenheit erachten und ignorieren. Ich hoffe aber auf Ihr Verständnis – auch angesichts Ihres eigenen Stillschweigens auf die Briefe der alten Dame – und bitte Sie, die Angelegenheit nochmal zu prüfen, bevor diese alte Frau in weitere Schwierigkeiten gerät! Die Dame wäre notfalls auch zu einem Kompromiss bereit.

 

Freundliche Grüße!

 

Edit: Bitte keine Kundennummern oder Ähnliches im Forum posten.

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

@Locke2

Noch ist es nicht zu spät - noch ist Zeit, dem Mahnbescheid zu widersprechen.

Es hängt halt nur davon ab, wann die genannten Schreiben des Widerrufs bei VF angekommen sind -und- was in diesen Schreiben stand. Sollten sie binnen der 14-Tage-WR-Frist bei VF angekommen sein, könnte ein Anwalt da sicherlich etwas rausholen und die ganze Sache noch in einem Gerichtsprozess abwenden - sollte der Widerruf aber zu spät erfolgt sein, dann wird die Sache viel schwieriger.

 

Und das hat primär auch nichts mit "Fairness gegenüber dem Kunden" zu tun, sondern hier hat die Dame es schlichtweg "verpennt", sich rechtzeitig genug zu zucken. Denn die in den Widerrufsbelehrungen verwendeten Texte sind keinesfalls Juristendeutsch, sondern so verfasst, dass sie auch eine 87-Jährige verstehen und danach handeln kann.

 

Und wie ich schon schrieb -und du bestätigst es ja indirekt- wurde danach viel zu lange die Vogel-Strauß-Taktik angewendet und nichts gemacht. Man hätte die Sache am Anfang direkt mit VF klären können, noch bevor das Inkasso dazu kommt. Wenn man dann selbst auf die Briefe vom Inkasso nicht wirklich reagiert, sondern wieder nur einen lapidaren "ich fechte den Vertrag an"-Brief schickt (statt Beweise des hoffentlich rechtzeitigen Widerrufs mitzuschicken), macht man die Sache nicht besser. Und jetzt kam es halt, wozu es bei der Vogel-Strauß-Taktik kommen musste - zum Mahnbescheid. Denn für das Inkasso ist die Forderung per se erst einmal berechtigt, sofern der Schuldner nicht nachweist, dass sie es nicht ist. Das Inkasso hat Rechnungen und Vertragsunterlagen erhalten - und jetzt liegt es halt am Schuldner nachzuweisen, dass den Rechnungen widersprochen und der Vertrag vorher schon fristgerecht widerrufen wurde.

 

Vor Gericht (sofern man dem Mahnbescheid widerspricht) läuft es auf genau die gleiche Situation hinaus - das Inkasso muss zwar prinzipiell die Rechtmäßigkeit der Forderung nachweisen, kann dies aber aufgrund der zugesendeten Vertrags- und Rechnungsunterlagen. Es liegt dann am Schuldner, den Gegennachweis durch entsprechende Belege anzutreten, dass die Forderung doch nicht berechtigt ist.

 

Deshalb auch meine dringende Empfehlung: Geht am 27. zum Anwalt mit allen(!) Schreiben und Nachweisen - sowohl denen von euch an VF, aber auch mit denen von VF und dem Inkasso an euch. Der Anwalt kann euch im Rahmen der Erstberatung dann schon mitteilen, ob es sinnvoll ist, dem Mahnbescheid zu widersprechen -oder- ob lieber (zähneknirschend) bezahlt werden sollte. Und ja, das kostet (leider) nochmal Geld, welches man höchstens bei erfolgreich verlaufenem Gerichtsprozess eventuell erstattet bekommt...

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15 Antworten 15
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

@Locke2

Eine sehr traurige Geschichte, die leider auch durch einige Fehlentscheidungen der "alten Dame" und ihrer Helfer soweit gekommen ist.

 

Problem 1: Ich befürchte, ein Moderator kann hier wenig ausrichten. Zum einen dauert es vermutlich einige Tage, bis sich jemand den Fall ansieht und dann wird auch die Zeit zu knapp sein, noch etwas zu errreichen, selbst wenn er hefen könnte.

 

Problem 2: Hier im Forum kann und darf keine Rechtsberatung erfolgen. Dies ist den dafür zuständigen Stellen und Personen zu überlassen. Rechtsberatung bedeutet, Auskünfte oder Hinweise zu einem konkreten Fall zu geben.

 

Ein Rechtsanwalt würde vermutlich wissen wollen, welche schriftlichen Unterlagen vorhanden sind. Gibt es eine Auftragsbestätigung oder ähnliches? Kann VF also nachweisen, dass ein Vertrag besteht? Kann andrerseits nachgewiesen werden, dass ein Widerruf erfolgte, sofern der Vertragsabschluss nachgewiesen werden kann? Lauter Dinge, die zu klären wären, aber in der knappen Zeit wird das schwierig werden.

Allgemein betrachtet wundert mich die Frist bis zu welcher die Zahlung erfolgen soll. Ein gerichtlicher Mahnbescheid sieht zwei Wochen Wiederspruchsfrist vor. Auch da kann ein Anwalt etwas erreichen.

 

Ich wünsche der alten Dame viel Glück und hoffe, dass der Fall ein glückliches Ende hat.

 

reneromann
SuperUser
SuperUser
Hier müssen aber schon einige Schreiben im Vorfeld an die Dame gegangen sein, bevpor es zum Amtsgericht geht.
Prinzipiell ist jetzt aber wirklich Eile geboten, denn wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen wird, wird die Forderung endgültig rechtskräftig tituliert (egal ob berechtigt oder nicht). Und das heißt auch, dass am 27.12. ein Anwaltsbesuch fällig wird, damit die vom Amtsgericht gesetzte Frist noch eingehalten werden kann...

Ob es jedoch sinnvoll ist, dem Mahnbescheid zu widersprechen, kann wie von @Díaz_de_Vivar schon geschrieben nur ein Anwalt unter Vorlage aller schriftlichen Informationen bewerten.

Prinzipiell vorab sollte geklärt werden,
a) ob ordnungsbgemäß über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurde
b) ob und wann der Vertrag schriftlich widerrufen wurde (am Besten mit Nachweis des Zugangs des Widerrufs und vor allem, an wen der WR gerichtet wurde) und vor allem, ob dies innerhalb der Widerrufsfrist erfolgte

Sollte der Widerruf nicht rechtzeitig genug erfolgt sein (binnen 14 Tagen ab Eingang der Auftragsbestätigung/Widerrufsbelehrung), so sehe ich für das Mahnverfahren ziemlich schwarz. Dann dürften die Messen, auch gerade aufgrund der längeren Untätigkeit (so ein Mahnverfahren vom Inkasso kommt nicht von Heute auf Morgen, sondern hat einige Monate Vorlauf, in denen offensichtlich die Vogel-Strauß-Taktik angewendet wurde), bereits gesungen sein.
Nur wenn der Widerruf rechtzeitig genug und an die richtige Stelle gesandt wurde, dürfte ein Widerspruch (meiner Meinung nach) überhaupt sinnvoll sein - aber genaueres kann dazu wirklich nur ein Anwalt sagen.

Eine Vertragsanfechtung (ich wollte ja nie...) dürfte hier wenig sinnvoll sein, da diese aufgrund des stattgefundenen Telefonats, dessen Inhalt niemand außer der Dame und dem Callcenter-MA kennt, ziemlich sinnbefreit sein. Gleiches gilt für nachträgluche Versuche, insbesondere nachdem die Auftragsbestätigung in's Haus geflattert ist -und- dort ja das Mittel des Widerrufs erläutert wurde. Denn VF wird sich immer darauf berufen, dass der Anrufer den Vertrag wollte (und ggfs. sogar die Aufzeichnung von vertragsrelevanten Teilen des Gesprächs nachweisen können) -und- der Anrufer steht in dem Fall im Regen, weil er sich dann schon fragen lassen muss, warum er einerseits die Daten herausgegeben hat, dann aber nicht widerrufen hat.

@Díaz_de_Vivar
Wenn das AG am 14.12. (Freitag) das Schreiben verfasst und per Post verschickt hat, dann gelten die 14 Tage ab eben jenem Datum. Sofern die Zustellung am 17. oder 18. (Mo/Di) erfolgte und die Dame das Schriftstück am Mi.,19. aus dem Briefkasten geholt hat, sind seit Erstellung des Schreibens schon fast 10 Tage vergangen (und selbst seit dem Lesen bereits 5), in denen noch kein Anwalt tätig wurde. Jetzt kommen durch Weihnachten nochmal 3 Tage drauf - et volià sind die 14 Tage schon fast rum...
Locke2
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

 

herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Wenigstens bestätigt sie mich in der Einschätzung, dass die Frau viel zu spät dran ist und wahrscheinlich auch mit einem Widerspruch nichts - oder im Notfall nur Schlimmeres - bewriken würde.

 

Ja, sie hat einige Fehler gemacht, weil sie sich halt sicher war, diesen Vertrag nie wirklich abgeschlossen zu haben - so endete auch das Telefonat mit VF, also mit der Feststellung, dass dann ja alles, was im selben Telefonat zunächst abgeschlossen wurde, nun rückgängig gemacht wurde. Und natürlich hat sie viel zu viel Zeit vergehen lassen, als all die Mahnungen von Inkasso kamen, weil sie halt dachte, dass die Briefe ihrer Bekannten die Sache regeln würden.

 

Eine 87-jährige Frau eben, die das Geschäftsgebaren von VF gar nicht verstehen kann, weil sie denkt, dass man als Kunde fair behandelt wird. Sehr schade für die alte Frau!

 

Nochmals vielen Dank für Ihren Input und

 

frohe Weihnachten!

Auch Ihnen vielen Dank für Ihr Feedback, das mir schon weiterhilft, was ich der Dame raten soll. Aufgrund des Zeitdrucks kann sie wohl nicht mehr viel machen.

 

Schade dieser Umgang mit alten Leuten, die natürlich Fehler machen. Aber durch die Nicht-Reaktion von VF auf die Schreiben der Dame hatte sie letztlich mit ihren eigenen Mitteln und Fähigkeiten keine Chance die Sache für sich aufzuklären.

 

Ihnen alles Gute und

 

frohe Weihnachten!

@Locke2

Noch ist es nicht zu spät - noch ist Zeit, dem Mahnbescheid zu widersprechen.

Es hängt halt nur davon ab, wann die genannten Schreiben des Widerrufs bei VF angekommen sind -und- was in diesen Schreiben stand. Sollten sie binnen der 14-Tage-WR-Frist bei VF angekommen sein, könnte ein Anwalt da sicherlich etwas rausholen und die ganze Sache noch in einem Gerichtsprozess abwenden - sollte der Widerruf aber zu spät erfolgt sein, dann wird die Sache viel schwieriger.

 

Und das hat primär auch nichts mit "Fairness gegenüber dem Kunden" zu tun, sondern hier hat die Dame es schlichtweg "verpennt", sich rechtzeitig genug zu zucken. Denn die in den Widerrufsbelehrungen verwendeten Texte sind keinesfalls Juristendeutsch, sondern so verfasst, dass sie auch eine 87-Jährige verstehen und danach handeln kann.

 

Und wie ich schon schrieb -und du bestätigst es ja indirekt- wurde danach viel zu lange die Vogel-Strauß-Taktik angewendet und nichts gemacht. Man hätte die Sache am Anfang direkt mit VF klären können, noch bevor das Inkasso dazu kommt. Wenn man dann selbst auf die Briefe vom Inkasso nicht wirklich reagiert, sondern wieder nur einen lapidaren "ich fechte den Vertrag an"-Brief schickt (statt Beweise des hoffentlich rechtzeitigen Widerrufs mitzuschicken), macht man die Sache nicht besser. Und jetzt kam es halt, wozu es bei der Vogel-Strauß-Taktik kommen musste - zum Mahnbescheid. Denn für das Inkasso ist die Forderung per se erst einmal berechtigt, sofern der Schuldner nicht nachweist, dass sie es nicht ist. Das Inkasso hat Rechnungen und Vertragsunterlagen erhalten - und jetzt liegt es halt am Schuldner nachzuweisen, dass den Rechnungen widersprochen und der Vertrag vorher schon fristgerecht widerrufen wurde.

 

Vor Gericht (sofern man dem Mahnbescheid widerspricht) läuft es auf genau die gleiche Situation hinaus - das Inkasso muss zwar prinzipiell die Rechtmäßigkeit der Forderung nachweisen, kann dies aber aufgrund der zugesendeten Vertrags- und Rechnungsunterlagen. Es liegt dann am Schuldner, den Gegennachweis durch entsprechende Belege anzutreten, dass die Forderung doch nicht berechtigt ist.

 

Deshalb auch meine dringende Empfehlung: Geht am 27. zum Anwalt mit allen(!) Schreiben und Nachweisen - sowohl denen von euch an VF, aber auch mit denen von VF und dem Inkasso an euch. Der Anwalt kann euch im Rahmen der Erstberatung dann schon mitteilen, ob es sinnvoll ist, dem Mahnbescheid zu widersprechen -oder- ob lieber (zähneknirschend) bezahlt werden sollte. Und ja, das kostet (leider) nochmal Geld, welches man höchstens bei erfolgreich verlaufenem Gerichtsprozess eventuell erstattet bekommt...

@reneromann

 

Vielen Dank für die Tipps und vor allem, dass Sie sich heute an Weihnachten die Zeit nehmen mir zu helfen!

 

Das Problem liegt ja auch darin, dass wir die Bekannten, die die Schreiben verrfasst und verschickt haben, erst im neuen Jahr wieder erreichen können. Somit können wir nicht einmal diese Briefe oder den Einschreibe-Schein derzeit beibringen.

 

Ja, die Dame hat juristisch gesehen Fehler gemacht, der Initialfehler lag aber bei VF und durch deren Nicht-Reaktion - und dem naiven Glauben der Damen, dass die sich ja irgendwann melden müssen - hat sich alles zugespitzt. Einfach sehr schade für die Frau gelaufen.

 

Trotzdem finde ich es toll, dass ich hier Hilfe bekommen habe, insbesondere an einem Tag wie heute - herzlichen Dank!

Anett
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Locke2,

 

ich kann Dir nicht versprechen, dass ich was ausrichten kann, aber ich würde mir den Sachverhalt dennoch gern anschauen. Vor allem würde ich gern nachschauen, ob Schreiben bei uns eingegangen sind. Ich möchte mich aber auch für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Lass mir bitte eine PN mit den Daten (Name, Kundennummer, Geburtsdatum und Adresse) Deiner Nachbarin zukommen. Sobald die PN raus ist, melde Dich bitte nochmal hier im Beitrag.

 

Viele Grüße

Anett

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!
Locke2
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Hallo Anett,

die PN an Dich ist raus.

Herzlichen Dank, dass Du Dich der Sache annimmst, damit habe ich gar nicht mehr gerechnet!

Beste Grüße

Locke2

@Locke2

Bitte denke nur UNBEDINGT an das Einhalten der Fristen vor Gericht. Sobald die Widerspruchsfrist für den Mahnbescheid abgelaufen ist, ist der Mahnbescheid rechtskräftig und kann SOFORT vollstreckt werden, ohne dass noch ein späterer Widerspruch möglich wäre!