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Antwort

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Lösung

Zwang zum Upgrade der Gescheindigkeit
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo,

wenn ich einen Vertrag über 6.000 habe, VF aber seit neuestem mindestens 16.000 anbietet.

Mit welchem Recht kann ich dann gezwungen werden, auf 16.000 upzugraden?

Denn die Geschwindigkeit kann man technisch immer drosseln.

 

37 Antworten 37

@Gelöschter User  schrieb:

Letztlich sind wir uns einig, dass ich bei einem Umzug dennoch die 6.000 bekommen müsste, auch wenn diese Geschwindigkeit so nicht mer angboten wird.

...


Und hier irrst du dich.

Du hast den Vertrag zur Erbringung einer Leistung an einer bestimmten Adresse abgeschlossen

Nun willst du eine Änderung eines wesentlichen Vetragsbestandteils.

Wenn an der neuen Adresse die Leistung nicht erbracht werden kann, hast du ein Recht auf außerordentliche Kündigung.

Du hast aber weder ein Anrecht auf die bisherige Leistung noch hat Vodafone eine Pflicht zur Erbringung der bisherigen Leistung.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@mason  schrieb:

@Gelöschter User  schrieb:

Letztlich sind wir uns einig, dass ich bei einem Umzug dennoch die 6.000 bekommen müsste, auch wenn diese Geschwindigkeit so nicht mer angboten wird.

...


Und hier irrst du dich.

Du hast den Vertrag zur Erbringung einer Leistung an einer bestimmten Adresse abgeschlossen

Nun willst du eine Änderung eines wesentlichen Vetragsbestandteils.

Wenn an der neuen Adresse die Leistung nicht erbracht werden kann, hast du ein Recht auf außerordentliche Kündigung.

Du hast aber weder ein Anrecht auf die bisherige Leistung noch hat Vodafone eine Pflicht zur Erbringung der bisherigen Leistung.


Nein das stimmt nicht! Natürlich muss VF den Vertrag auch am neuen Ort erfüllen, wenn es technisch möglich ist. Sonst muss VF fristgerecht kündigen.

Lies doch den Beitrag von reneromann 😉


@Gelöschter User  schrieb:

@mason  schrieb:

@Gelöschter User  schrieb:

Letztlich sind wir uns einig, dass ich bei einem Umzug dennoch die 6.000 bekommen müsste, auch wenn diese Geschwindigkeit so nicht mer angboten wird.

...


Und hier irrst du dich.

Du hast den Vertrag zur Erbringung einer Leistung an einer bestimmten Adresse abgeschlossen

Nun willst du eine Änderung eines wesentlichen Vetragsbestandteils.

Wenn an der neuen Adresse die Leistung nicht erbracht werden kann, hast du ein Recht auf außerordentliche Kündigung.

Du hast aber weder ein Anrecht auf die bisherige Leistung noch hat Vodafone eine Pflicht zur Erbringung der bisherigen Leistung.


Nein das stimmt nicht! Natürlich muss VF den Vertrag auch am neuen Ort erfüllen, wenn es technisch möglich ist. Sonst muss VF fristgerecht kündigen.

Lies doch den Beitrag von reneromann 😉


Technisch möglich heißt aber, dass sämtliche(!) Parameter des Altvertrages erfüllt sein müssen.

 

Umfasst z.B. dein alter Vertrag noch analoge oder ISDN-Telefonie und KEIN VoIP, während am neuen Ort keine klassische Telefonie mehr geschalten werden kann, sondern ausschließlich VoIP möglich ist, dann kann der alte Vertrag am neuen Ort technisch nicht mehr realisiert werden, es gelten die 3 Monate ab Umzugsdatum und du wärest raus.

Da hilft dann auch nicht die Versteifung auf den "man könnte ja auf 6000 drosseln"-Part, weil der schlichtweg dann nicht die Ursache ist - in dem Fall wäre es ausschließlich die Telefonie, die dir zum Problem wird.

 

Und überhaupt: Ist es damals wirklich ein DSL-6000er-Tarif gewesen -ODER- ist es damals schon ein DSL-16000er mit technisch bedingt maximal 6000 gewesen?

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Und überhaupt: Ist es damals wirklich ein DSL-6000er-Tarif gewesen -ODER- ist es damals schon ein DSL-16000er mit technisch bedingt maximal 6000 gewesen?

 

Im Grunde viel schlimmer. Ich buchte 6.000 bekam aber nur 2.000 für den selben Preis wie für 16.000 😞

Du unterste Stufe waren damals 1.000, da wäre es billiger gewesen, der Preis wurde mir aber nicht gegeben. Sondern ich musste zusätzlich sogar noch 5 € Regiozuschlag zahlen.

Dann war nach ca. 1 J.  (2016)  6.000 möglich (was mir aber nicht gesagt wurde und ich zufällig 2017 selbst feststellte) Ich bekam dann ab 2017 die 6.000 zum Preis von 16.000 + 5  Regio. Also immer viel teurer für wesentlich weniger Leistung. War halt so und musste ich akzeptieren.

 

2017 musste ich aber wieder einen Neuvertrag mit 24 Monaten abschließen. Was ich auch nicht ok fand. Denn ursprünglich waren ja 6.000 gebucht nur nicht geliefert.

Klar kann VF nichts dafür, wenn sie nicht mehr liefern können (Abhängig von TK), ist aber ärgerlich und man würde sich wünschen, man bekäme einen angepassten Preis für die weit geringere Leistung.

 

Der absolute Clou ist, dass es in der für mich geltenden Preisliste 2016 und 2017 den Tarif zumindest nicht unter dem Namen gab, wie er mit mir geschlossen wurde.

Nach einem Umzug in 2019 (also nach mehr als 2 Jahren)  wurde im Kundencenter einfach die Vertragslaufzeit wieder auf 24 Monate festgesetzt, owohl sich die Kündigungsfrist/Vertraglaufzeit durch Umzug nicht verlängert. Es bleibt dann bei 12 Monaten.

Dann gab es, ohne dass ich 6 Wochen vorher informiert wurde Sept. 19 eine kleine Preiserhöhung. Das ärgerte mich auch sehr, denn das entspricht nicht den AGB.

Das sind halt alles so "Kleinigkeiten" die einen schlechten Eindruck hinterlassen.

Ob die Hotliner da nicht aufpassen oder das Kalkül ist, kann ich nicht beurteilen.

Ist mir auch egal.  Man fühlt sich übervorteilt. Ich denke das ist nachvollziehbar.

 

Ruft man dann in der Hotline an, wird behauptet alles wäre korrekt und der Vertrag beginnt durch Umzug neu zu laufen. Wenn dass dann mehrere Hotliner sagen, macht mich das echt wütend und empört. Von den Kunden wird - mit Recht! - auch erwartet, dass sie sich an den Vertrag halten.

 

So lange der alte Vertrag aus 2017 noch läuft, gilt für mich definitiv auch die Preisliste und die AGB aus 2017. Das sind auch so Dinge, die VF dementiert und es wird behauptet, es gilt immer die jeweils aktuelle Preisliste,

 

Evtl. wären da Nachschulungen der Hotliner erwägenswert? Oder woran liegt es, dass man derlei falsche Auskünfte bekommt?

 

 

 

Die Erhöhung im September 2019 wurde definitiv per Brief angekündigt und es wurde ein Sonderkündigungsrecht zu Ende August 2019 eingeräumt; davon abgesehen war diese Erhöhung von der BNetzA "angeordet", da hier die BNetzA die Entgelte für die Bereitstellung der TAL angepasst hat. Und um eben jene Erhöhung der Bereitstellungsentgelte für die TAL ["Leitungsmiete"] haben damals viele Anbieter die Grundgebühren erhöht. Da diese Erhöhung vom Gesetzgeber kommt, durften die Provider diese damals auch 1:1 weitergeben.

 

Und wenn du schon in 2017 einen DSL-16.000er mit max. 6000 aufgrund technischer Begebenheiten abgeschlossen hast, bleibt es auch jetzt beim DSL-16.000er - nur ändert sich dein Profil halt von 2..6 MBit/s von damals auf die 6..16 MBit/s.

 

Weiterhin: Wenn du in  2019 umgezogen bist -UND- einer Vertragsverlängerung zugestimmt hast, um KEINE Umzugsgebühren zu bezahlen, dann läuft der Vertrag auch erst einmal bis 2021. In dem Fall hast du aber aktiv deinen Vertrag verlängert und dafür keine Umzugsgebühren bezahlt, die ansonsten -bei Beibehaltung der Vertragslaufzeit- angefallen wären.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Ich habe definitiv keinen Brief bekommen!

Und auch keine E-Mail.

Aber egal, gegessen.

 

 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Wenn du in 2019 umgezogen bist -UND- einer Vertragsverlängerung zugestimmt hast, um KEINE Umzugsgebühren zu bezahlen, dann läuft der Vertrag auch erst einmal bis 2021

 

Und genau das hat VF einfach gemacht, obwohl das laut AGB so gar nicht zulässig ist.

Das wurde schon durchgekaut, nur will es niemand einsehen, dass ich umziehen kann und VF weder eine Verlängerung der Vertragslaufzeit, noch die Umzugskosten verlangen darf. Weder AGB, noch Preisliste werden durch einen Umzug geändert und die Vertraglsaufzeit verlängert sich normalerweise auch nicht. Die machen das halt einfach.

Natürlich kann der Provider dir die Kosten für einen Neuanschluss an der neuen Adresse in Rechnung stellen. Nennt sich bei Vodafone dann halt Umzugskosten. Wer die Kosten nicht tragen möchte hat die Möglichkeit den Vertrag um 24 Monate zu verlängern. 


@Gelöschter User  schrieb:

Wenn du in 2019 umgezogen bist -UND- einer Vertragsverlängerung zugestimmt hast, um KEINE Umzugsgebühren zu bezahlen, dann läuft der Vertrag auch erst einmal bis 2021

 

Und genau das hat VF einfach gemacht, obwohl das laut AGB so gar nicht zulässig ist.

Das wurde schon durchgekaut, nur will es niemand einsehen, dass ich umziehen kann und VF weder eine Verlängerung der Vertragslaufzeit, noch die Umzugskosten verlangen darf. Weder AGB, noch Preisliste werden durch einen Umzug geändert und die Vertraglsaufzeit verlängert sich normalerweise auch nicht. Die machen das halt einfach.


Wie kommst du denn darauf? Klar darf der Anbieter die Kosten für die Neuschaltung des Anschlusses einfordern...

 

Alternativ bietet Vodafone an, auf diese Anschlußgebühr zu verzichten, wenn man einem Neuvertrag für 24 Monate zustimmt - die Wahl hattest du und hast dich offenbar für diese 24-monatige Verlängerung gegen Nichtzahlung der Gebühr entschieden.

 

Nur mal so als Zitat aus dem entsprechenden § 46 (8 ) TKG mit entsprechender Hervorhebung:


(8 ) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Der Anbieter KANN diese Kosten verlangen.

Aber eben nur, wenn das vertraglich so vereinbart wurde. Und das trifft auf meinen Vertrag nicht zu 😉 In der für mich geltenden Preisliste sind diese Kosten nicht aufgeführt. M. W. gibt es das frühestens seit 2019. Denn ab da trat die Änderung des TKG in Kraft.

Alle Kunden mit Altverträgen müssen das nicht bezahlen, wenn es nicht in der Preisliste steht, die zu Vertragsbeginn galt.