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am 04.07.2020 22:56
Hallo,
wenn ich einen Vertrag über 6.000 habe, VF aber seit neuestem mindestens 16.000 anbietet.
Mit welchem Recht kann ich dann gezwungen werden, auf 16.000 upzugraden?
Denn die Geschwindigkeit kann man technisch immer drosseln.
am 08.07.2020 11:39
Wenn du meinst, dass die Regelungen aus dem TKG nicht für dich gelten würden -denn genau darauf zielst du mit deinem letzten Beitrag ab- dann gilt noch immer: Verträge sind einzuhalten.
Sprich: Dein Vertrag wird an der ursprünglichen Adresse weiterhin erbracht und zieht NICHT um. Du musst aber für die volle Laufzeit bezahlen. Genau DAS ist es, was nach BGB vereinbart wurde und genau DAS ist es, was der BGH in seinem Urteil (Az. III ZR 57/10) vom 11.11.2010 geurteilt hatte.
Zumal noch immer nicht klar ist, was du wirklich willst - wenn du schon Anno 2017 einen DSL-16.000er-Tarif mit lediglich technisch aufgrund der Leitung bedingt maximal 6.000er-Bandbreite abgeschlossen hast, ist das "Upgrade" auf 16 MBit/s kein Upgrade, sondern alleinig die Aufhebung der technisch bedingten Einschränkung.
am 08.07.2020 15:14
@
https://www.dslweb.de/informationspflicht-durch-den-anbieter.php
Sie haben ein Recht auf...
Informationen über die Mindestleistung ihres Internet Anschlusses
die Offenlegung aller Details zu ihrem Telefon- und Internetvertrag
umgehende Benachrichtigung bei Änderungen von Vertragsbedingungen
Ein anderes Beispiel: Für Nutzer eines Telefon- und Internetanschlusses gelten immer die AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuell waren. Ändert ein Anbieter seine allgemeinen Geschäftsbedingungen, werden sie meist nicht rückwirkend geltend gemacht. Sollte der Anbieter dies jedoch tun, hat er seine Bestandskunden über die neuen Regelungen zu informieren und muss sich ihr Einverständnis einholen. Der Bestandskunde hat derweil das Recht, die Änderung abzulehnen. Gibt der Anbieter dem nicht statt und ändert die AGB trotzdem, kann der Kunde Sonderkündigung einreichen.
08.07.2020 16:40 - bearbeitet 08.07.2020 16:41
@Gelöschter User
Bevor du mich hier dumm anmachst, solltest du dir wirklich sicher sein, dass du mit deinen Aussagen auch nur halbwegs bei der Wahrheit bleibst.
Davon abgesehen: Ich bin hier PRIVAT unterwegs, ich habe NICHTS mit der Fa. Vodafone am Hut, bin also insbesondere NICHT von der Fa. Vodafone direkt oder indirekt angestellt.
Und wenn man schon Links zu fremden Websites postet und hochtrabend rumposaunt, dann sollte man sich auch mal das Kleingedruckte unter dem Link durchlesen:
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
(vgl. https://www.dslweb.de/informationspflicht-durch-den-anbieter.php)
Na ist ja blöd - da übernimmt der Autor also noch nciht mal mehr die Verantwortung für das, was er dort schreibt.
Davon abgesehen: Das TKG als Spezialgesetz gilt ZUSÄTZLICH zu den Regelungen des BGB. Das TKG legt dabei für den Spezialfall "Telekommunikationsvertrag" einige zusätzliche Dinge fest, die im BGB, welches die allgemeinen Spielregeln für Verträge regelt, nicht enthalten sind. Zusätzlich dazu gibt es dann noch die AGB des Anbieters, welche aber ebenfalls über das BGB und das TKG eingeschränkt werden können. Dies alles ist Teil des Vertragsrechts und damit im Endeffekt Zivilrecht! Das TKG regelt also sehr wohl vertrags- und damit zivilrechtliche Belange - wenn es dies nicht machen würde, würde es nämlich auch nicht als Grundlage bei Vertragsstreitigkeiten dienen, weil es dann schlichtweg keinerlei rechtliche Relevanz hätte.
Und zurück zu deinen Fragen:
In der Preisliste von Januar 2014(!) findet sich bereits folgender Absatz unter Punkt 2 - Einrichtungspreise - auf Seite 9:
Für DSL & Festnetz-Pakete inkl. Surf-SofortAus einem Grund, den Sie zu verantworten haben, ist für das Freischalten Ihres Vodafone-Pakets ein weiterer Termin mit dem Telekom-Techniker nötig. Ihr Netzabschlussgerät schließen Sie selbst an. --> 59,00 €
Und da du ja meintest, dass du gerne die Liste von 2017 haben möchtest: Bitteschön
BereitstellungPreise in Euro inklusive MwSt.
Wir schalten Ihr Vodafone-Paket für Sie frei,
Sie schließen Ihren Router inklusive Netzabschluss selbst an.Für DSL- & Festnetz-Pakete [...] [...] Für Internet & Phone DSL-Pakete 39,99 € Aus einem Grund, den Sie zu verantworten haben, ist für das Freischalten Ihres Vodafone-Pakets ein weiterer Termin mit dem Telekom-Techniker nötig.
Sie schließen Ihren Router inklusive Netzabschluss selbst an.59,00 €
Da der Umzug alleinig -wie vom BGH bereits 2010 festgestellt- in den Verantwortungsbreich des Kunden fällt, hast du also die entsprechenden Kosten zu tragen. Übrigens muss das Wort "Umzug" nicht erwähnt werden - es handelt sich nämlich noch immer um die Freischaltung des Anschlusses am neuen (Vertrags-)Ort!
Davon abgesehen gab es 2017 schon keinen DSL-6er mehr, sondern lediglich einen "Red Internet & Phone 16 DSL".
Davon abgesehen: Wie kommst du überhaupt darauf, dass für dich nicht mehr die AGB aus 2017 gelten, sondern stillschweigend durch die AGB aus 2019 oder 2020 ersetzt wurden? Nur weil DU keine Kopie der Preisliste und AGB aufgehoben hast, die für dich gelten, heißt dies noch längst nicht, dass Vodafone einseitig die AGB ersetzt hat. Die auf der Website veröffentlichten AGB gelten für Kunden, die in dem Moment einen Vertrag abschließen oder ändern - für Bestandskunden gelten -auch bei Vodafone- alleinig die AGB und Preislisten des Vertragsabschlusses oder der letzten Änderung.
Weiterhin: Da die Umzugspauschale GÜNSTIGER als die Freischaltgebühr ist, ist hier Vodafone sogar so nett, dass sie dir einen geringeren als den maximal möglichen Preis berechnen. Denn rein vertraglich gesehen ist und bleibt es noch immer eine (alleinig vom Kunden zu vertretende) Freischaltung der Leitung am neuen Vertragsort!
am 08.07.2020 17:25
Ein interessanter Fakt zu dem Brief, der darauf Hinwies, das es zu einer Erhöhung der TAL-Engelte kommt:
diese Briefen wurden mittels eines speziellen Dienstes der Post verschickt, welche nachverfolgen lassen, ob der Brief angekommen ist.
Da die Erhöhung durchgeführt worden ist, ist er angekommen.
(alle anderen seitdem unwiederbringlich Ende August gekündigt...)
der Rest erinnert mich an ein Comedytheater.
Ein Kunde zahlt seit ewigkeiten Internet&Phone16 plus Regio-Zuschlag, fängt an einem 6000er Kasten, weil nicht mehr geht und beschwert sich jetzt, er bekommt für das gleiche Geld 16000 oder gar 50000 (kostet auf den Cent das gleiche, da kein Regio-Zuschlag anfällt).
so oft kann man sich die Bratpfanne nicht gegen Kopf schlagen, das man auf die 6000 besteht.
ich glaube hier aber eher, da versucht jemand verzweifelt einen Vertrag zu beenden, weil irgendwas anderes vorliegt.
Wettannahme wie gewohnt dan den Foren-Buchhalter.
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 08.07.2020 20:15
@
am 08.07.2020 20:19
Ach ja, als ich sagte, durch den Umzug mus ich trotzdem den 6.000er für 26 € bekommen, wurde behauptet das ginge nicht. Aber das geht. Wenn man den richtigen Berater ans Telefon bekommt.
Da herrscht offensichtlich massiver Qualitätsmangel bei den Hotlinern in den Callcentern.
am 08.07.2020 21:54
Und auch dem Regio-Zuschlag i.H.v. 5 € hast du Anno 2017 schon zugestimmt...
Dieser Regio-Zuschlag wird immer dann fällig, wenn Vodafone vor Ort keine eigene Technik betreibt (oder betreiben darf) und daher auf die Technik von anderen Anbietern, meist der Telekom, zurückgreifen muss. Und wie du auch schon festgestellt hast, gab es Anno 2017 keinen "Red Internet & Phone 6 DSL" mehr, sondern wenn überhaupt war das ein "Red Internet & Phone 16 DSL" mit max. 6 MBit/s, der aber damals halt 24,99 € (jetzt dann eben jene 26,xx € wegen der erhöhten TAL-Miete) kosten würde. Der Regio-Zuschlag kommt je nach Adresse noch oben drauf - ein Anrecht darauf, dass du diesen an der neuen Adresse nicht bezahlen musst, weil er an der alten Adresse nicht fällig war, gibt es nicht - denn dieser Aufpreis wurde dir damals schon so kommuniziert und du hast lediglich Glück gehabt, dass dieser Aufpreis an deiner alten Adresse nicht fällig wurde.
Ergo: Du hast Anno 2017 schon den jetzigen 29,99 € zugestimmt und nur Glück gehabt, dass die 5 € Regiozuschlag an deiner alten Adresse nicht angefallen sind.
am 09.07.2020 13:37
Hi @Gelöschter User,
so wie's aussieht, wurde in Deinem anderen Thread schon eine Lösung für Dein Thema gefunden.
Danke an die geduldige Community. Ich mach hier aber ein Schloss dran, damit das Thema nicht noch weiter ausartet. Mehrere Threads zum im Grunde gleichen Thema sind da auch nicht zielführend.
LG,
Dany