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Antwort

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Lösung

Zwang zum Upgrade der Gescheindigkeit
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo,

wenn ich einen Vertrag über 6.000 habe, VF aber seit neuestem mindestens 16.000 anbietet.

Mit welchem Recht kann ich dann gezwungen werden, auf 16.000 upzugraden?

Denn die Geschwindigkeit kann man technisch immer drosseln.

 

37 Antworten 37
reneromann
SuperUser
SuperUser

VF bietet keine 6.000er-Verträge mehr an - sie sind auch nicht gezwungen, diese weiterhin anzubieten.

Du bist außerdem nicht gezwungen, deinen bestehenden Vertrag upzugraden - dieser läuft so, wie er geschlossen wurde, weiter. Außer du kündigst und willst neuabschließen - dann gibt's nur das derzeitige Portfolio.

 

Übrigens: Der DSL-16000er gibt es auch in den Abstufungen DSL-6000, DSL-3000, DSL-2000 und DSL-1000 - jeodch immer zum gleichen Preis. Eine Verpflichtung, dass VF hier unterschiedliche Preise anbietet, gibt es rechtlich gesehen nicht.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Ob VF Tarife noch anbietet oder nicht, entbindet nicht davon die bestehenden Vertrage einhalten zu müssen.

Dazu gibt es ein Gerichtsurteil.

Ich bitte darum, sich zurück zu halten, wenn man sich juristisch nicht auskennt.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Mit dem Lesen und Verstehen scheint's ja nicht ganz so weit her zu sein bei dir. Ich schrieb bereits, dass du nicht gezwungen wirst, einen bestehenden Vertrag anzupassen - dieser bleibt so, wie er geschlossen wurde, weiterhin gültig.

 

ALLERDINGS kann ihn JEDE der Vertragsparteien zum Ende der Laufzeit regulär unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen - nicht nur du, sondern auch Vodafone! Wenn Vodafone z.B. Alttarife bereinigt und deinen Vertrag fristgerecht kündigt, dann hast du ab dem Tag X keinen Anschluß mehr.

Ein gleichzeitig ausgesprochenes Angebot zum Tarifwechsel ist nichts weiter als das, was es ist: Ein Angebot - du bist nicht verpflichtet, dieses anzunehmen.

 

Weiterhin: Bitte vermische nicht zwei verschiedene Technologien - Kabel und DSL-Anschlüsse sind NICHT identisch, es gibt auch KEINE Pflicht, aus einem DSL-Vertrag einen Kabelvertrag zu machen oder umgekehrt. Jedoch gilt dann bei Nichtverfügbarkeit beim Umzug, dass die 3-Monats-Regel eingehalten werden muss.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Guten Morgen,

was wäre denn die Begründung für die Kündigung seitens VF?

Wenn 16,000 - 100.000 verfügbar sind, kann die Geschwindikeit technisch ja gedrosselt, bzw. die Geschwindigkeit  eingestellt werden.

 

 

Guten Morgen, 

 


@Gelöschter User  schrieb:

was wäre denn die Begründung für die Kündigung seitens VF?

 

eine fristgerechte Kündigung muss nicht begründet werden. 

 

Viele Grüße, Ines

Wie kommt man eigentlich darauf, dass ein Upgradezwang besteht?

Hängt das mit dem geplanten Umzug zusammen und damit, dass an der neuen Adresse keine 6000 angeboten werden,

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Letztlich sind wir uns einig, dass ich bei einem Umzug dennoch die 6.000 bekommen müsste, auch wenn diese Geschwindigkeit so nicht mer angboten wird.

Klar fristgerecht ght von beiden Seiten. VF wäre aber ebenso an die Kündigungsfrist gebunden und könnte nicht zum Umzugstermin kündigen.

Im übrigen verwechsle ich auch nicht DSL und Kabel. so schlau bin ich durchaus 😉

Es geht auch nicht darum, ob Anspruch auf ein Vertragsabschluss zu anderen Konditionen besteht. Das ist klar, es gibt keinen Kontrahierungszwang. Den gibt es nur bei Strom und Wasser.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich durchaus auch schon einige Beiträge verfasst habe, wo ich VF verteidige! Es ist nicht so, dass ich die Schuld nur bei VF sehe. Auch Kunden haben oftmals falsche Vorstellungen und kennen ihre Pflichten und die Rechtslage nicht. Die meisten lesen sich ja nicht mal die AGB oder Widerrufsbelehrung durch.

Bestes Beispiel. Aktivierung und Nutzung der Leistung innerhalb der Widerspruchsfrist. Da ist VF sogar sehr kulant.

Denn normalerweise erlischt das Widerrufsrecht, wenn man die Leistung bereits in Anspruch genommen hat. Zumindest, wenn hierauf hingewiesen wurde.

VF verzichtet sogar auf diese Möglichkeit, müsste das aber nicht. VF könnte ebenso vereinbaren, dass man nicht mehr widerrufen kann, sobald man die Leistung schon beansprucht hat.

In der Widerrufsbelehrung steht:

Hast Du verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast Du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@mason  schrieb:

Wie kommt man eigentlich darauf, dass ein Upgradezwang besteht?

Hängt das mit dem geplanten Umzug zusammen und damit, dass an der neuen Adresse keine 6000 angeboten werden,


Das wurde mir in der Hotline so gesagt.

In der Hotline wird oftmals etwas gesagt, was nicht stimmt.

Das ist auch für VF in Problem, da die Kunden dann mitunter mit Recht verärgert sind, oder sich evtl. sogar *schlecht beraten* fühlen.

 

Wie an anderer Stelle schon mehrfach von mir betont. Der Service und Kundenfreundlichkeit von VF ist nicht grottenschlecht. Meistens sind sie doch sehr kulant und bieten auch Bestandskunden Möglichkeiten und Rabatte an.

Aber man muss so fair sein, dass es eben auch "Machenschaften" gibt, wo VF selbst gegen die AGB verstößt und den Kunden hinter's Licht führt.

Z. B. eben, dass bhauptt wird, man müsse einen neuen Tarif abschließen, weil es den Alten am der neuen Adresse nicht mehr gibt.

Ob das evtl. aus Provisionsgründen der Hotliner passiert weiß ich nicht und kann dem Kunden auch egal sein. VF aber letztlich nicht, denn es wirkt sich negativ auf das Image aus.