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Zusammenzug mit Freundin - Sonderkündigungsrecht?
kiwi2511
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo liebe Community,

 

Ich brauche eure Hilfe.

Am 01.06.2019 ziehe ich mit meiner Freundin zusammen. Wir haben beide einen DSL Vertrag, aber bei verschiedenen Anbieter, wir haben uns zusammen darauf geeinigt, das wir ihren Vertrag weiter führen.

Jetzt ist es so, dass mein Vertrag noch bis zum März 2020 läuft, gibt es eine möglichkeit, früher aus dem Vertrag zu kommen. Wir wissen nicht wie wir das alles bezahlen sollen. =/

 

LG

4 Antworten 4
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @kiwi2511 Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann, wenn der Anbieter am neuen Wohnort die bisherigen Leistungen nicht (identisch) erbringen kann. Das können unterschiedliche Gründe sein, wie z.B. dass die bisherige Bandbreite nicht mehr geht, oder dass kein Port frei ist. Wäret ihr beide bei VF könnte sich VF kulant zeigen, aber so gibt es dafür keinen Grund und es gilt "Verträge sind einzuhalten". Vielleicht habt ihr aber auch Glück und ein Anbieter kann nicht versorgen.

Leider sind beide Anbieter vor Ort. Und ihrer ist für die gleichen Leistungen auch günstiger.

Und wir können es uns leider auch nicht leisten beide Verträge zu zahlen. Meine Freundin studiert und ich beginne eine Ausbildung.

Ist es möglich eine schreiben an VF zu senden mit der Bitte um kündigung des Vertrags?

Oder ist das völlig Sinnlos?

 

LG

Versuch macht klug - so verlieren hast du nichts. Auch wenn die Chancen verschwindend sind. Da werdet ihr beide einen Umzugsauftrag stellen und abwarten was geschieht. 

Den Tip von @Díaz_de_Vivar kann man versuchen. Ich selbst habe mit der Vorgehensweise keine Erfahrung.

 

Was passiert wenn widererwarten doch beide Anschlüsse geschaltet werden? Du sitzt dann auf zwei Verträgen.

 

Ich selbst würde anders vorgehen, habe das auch schon einmal selbst durch:

 

Vertrag mit länger Laufzeit - Umzug beauftragen, Anschluss an neuer Adresse mitnehmen

 

Vertrag mit kürzerer Laufzeit - mit offenen Karten spielen, den Anbieter kontaktieren und um vorzeitige Kündigung bitten, da du umziehst, den Vertrag aus entsprechenden Gründen aber nicht mitnehmen willst. Gegenfalls willigt der Anbieter ein, verlangt aber eine Ausgleichszahlung. Die sollte dann aber geringer ausfallen, als die bis zum eigentlichen Vertragsende anfallende Grundgebühr. Zumindest solange dieser Anbieter nicht Telekom ist.

 

 

Dies nur als Gedankenanstoß, entscheiden musst du selbst.