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am 23.05.2020 20:09
Wir ziehen um in eine WG, wo ein bestehender KabelDeutschland Vertrag existiert. Wir würden gerne unseren dort nutzen und den alten Vertrag der WG kündigen ohne dabei Überlappungen zu verursachen. Geht das?
am 24.05.2020 09:58
Zumindest um die Zahlung der 3 Monate Grundgebühr des Anschlusses kommt ihr nicht drum herum.
Normalerweise greift in dem Fall noch nicht mal das Sonderkündigungsrecht für Umzüge aus dem TKG, da der Anschluss ja prinzipiell in der neuen Wohnung auch genutzt werden kann (auch wenn dort schon ein Anschluss besteht - das spielt für das Sonderkündigungsrecht für Umzüge nämlich keine Rolle). Jedoch hat VF hier eine Kulanzregelung, bei der einer der beiden Anschlüsse mit einer 3-Monats-Frist ab Umzug oder Umzugsmeldung (je nachdem, was später ist) beendet wird, wenn beide Anschlüsse von Vodafone sind.
am 24.05.2020 13:14
Hallo Incommand,
für den Fall besteht kein Sonderkündigungsrecht.
In der Regel stimmen wir einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zu. Dann kommt es aber zu einer Ausgleichszahlung fürs vorzeitige Vertragsende.
Einzige Ausnahme wär es, wenn Deine aktuelle DSL-Bandbreite nicht in der neuen Wohnung geht.
Schick mir gern eine PN mit der Kundennummer und der neuen Adresse, dann prüf ich das.
LG,
Andre
28.05.2020 06:45 - bearbeitet 28.05.2020 06:47
Guten Morgen an alle. Ich hab fast das gleiche Problem . Meine Eltern ziehen zu mir (gleicher Ort) und ich würde gerne die Rufnummer (sind bei vodafone) von denen übernehmen da wir diese über 40 Jahre schon haben und dafür meine abgeben (ich bin auch bei Vodafone) habe mit einer Mitarbeiterin von Vodafone gestern telefoniert und sie meinte das wäre kein Problem und sie würde mir wine E-Mail mit dem Formular senden . Sie hat mich auch über eine Ausgleichszahlung informiert. Bis jetzt ist aber nix angekommen . Kann man mir das Formular bitte senden? Lg Jogo
am 28.05.2020 15:19
Hallo Jogo77,
willkommen in der Vodafone Community!
Die Beauftragung eines so genannten Schwenks (Übertragung vorhandener Rufnummern von einem Vodafone Anschluss auf einen anderen) muss bitte schriftlich beauftragt werden.
Dazu kannst Du uns einfach über unser Kontaktformular eine E-Mail senden: Kontaktformular
Die Fachabteilung setzt sich dann mit Dir in Verbindung.
Gruß,
Jens