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Lösung

Wiederspruch gegen Rechnung für Router nach Vertragswechsel
MartinH1
Daten-Fan
Daten-Fan

Widerspruch zur Rechnung 35xxxxxxxx

 

Hallo Liebe Community und Admins.

Aufgrund eines Umzuges wurde mein Vertrag bei Vodafone nach ca. 2 Jahren gekündigt und ein neuer Vertrag bei Vodafone (Kabel) abgeschlossen. Durch die Wirren des Umzuges habe ich verpasst den Router fristgerecht zurückzusenden. Nun wurde mir von Vodafone der volle Neuwert des Gerätes (99 €) in Rechnung gestellt. Mir ist bewusst, dass ich die Rücksendefrist verpasst habe, ich weiß allerdings ebenfalls, dass Vodafone mir nicht den Neuwert des Gerätes in Rechnung stellen darf, da der Schaden definitiv deutlich geringer als der Neuwert ist. Erstens habe ich zwei Jahre lang Miete für dieses Gerät gezahlt und zweitens ist das Gerät nicht mehr neu. Der Schaden bei Vodafone ist also,  deutlich geringer als 99 €. Deshalb der schriftliche Widerspruch.
Ich bin bereit das Gerät verspätet an Vodafone zu schicken oder den Neuwert des Gerätes abzüglich meiner gezahlten Miete zu zahlen (99 € - 22 x 2,99 €).

Ich würde mich freuen, wenn sich der Sache nochmals jemand annehmen könnte.

 

Grüße und Dank
Martin

 

 

edit: Bitte keine privaten Daten  -hier ist die Kundennummer- öffentlich posten. Siehe Forenregeln 

4 Antworten 4
Mokona
Datenguru
Datenguru

Dies ist ein User helfen Usern Forum, ein Widerspruch hat hier keine Rechtsgültigkeit.

 

Nutze bitte das Kontaktformular oder den Postweg um deinen Widerspruch an Vodafone zu richten.

 

Außerdem kannst du, sofern es wirklich ein Kabel und kein DSL Router war, die Gebühr noch zurück bekommen sofern du den Router nun schnellstmöglich zurücksendest. Bei Kabel sind die meistens kulanter was die Erstattung angeht wie bei DSL.

@MartinH1 Ich geb dir schon recht, was den Wert des Geräts angeht. Deshalb steht in den AGB von VF ja auch, dass es unbenommen bleibt, einen geringeren Wert nachzuweisen.

Was aber nicht aufgeht, ist deine Rechnung mit der "Miete". Du hast ja schließlich keinen Ratenkauf vereinbart, und zudem fällt die Gebühr auch nicht weg, wenn du über die Zeit den vollen Wert an VF gezahlt hast.

Wie @Mokona schon schreibt, wirst du wohl an VF schreiben müssen um deine Argumente dort anzubringen.

Zunächst einmal Danke für die Rückmeldungen.

Ich habe den Wiederspruch natürlich auch per Mail an Vodafone geschickt. Zusätzlich habe ich das auch in das Forum gepostet, da ich die Hoffnung habe das über die Admins etwas schneller/unkomplizierter lösen zu können als über die Hotline (die stellt sich stur bzw. hat hier wohl keine Befugnisse) oder den schriftlichen Weg (Vodafone schreibt ja selbst, dass es Wochen dauern kann bis die antworten).

Weiter habe ich natürlich in diesem Forum zunächst recherchiert und gesehen, dass solche Fälle häufiger vorkommen. Und da ich von Recht nicht ganz ahnungslos bin und gleichzeitig der Meinung bin, dass das Vorgehen von Vodafone grenzwertig bis unzulässig ist habe ich auf eine fundierte Diskussion mit allen Fakten gehofft.

- Vodafone lässt nur eine Frist von 14 Tagen für das Rücksenden zu. (wahrscheinlich unzulässig kurz, in vielen Fällen wird 4 Wochen oder sogar mehr als ausreichend lange angesehen)

- Vodafone verschickt keine Erinnerung/Mahnung o.ä. Das heißt mein Recht auf Nachbesserung wird hier verwährt.

- Zu einem Vertrag (hier Kaufvertrag laut Vodafone) bedarf es laut BGB zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Meine liegt nicht vor. Vodafone ist nach wie vor Besitzer von diesem DSL-Router. Jetzt ist natürlich ein Schaden entstanden weil ich ihn zu lange hatte. Dieser ist aber nur maximal so hoch wie die Routermiete pro Monat. Nicht der Neupreis (den Sie durch Massenrabbat wohl sowieso nie gezahlt haben).

 

Damit will ich ausdrücken, dass Vodafone nicht alles in die AGBs schreiben kann was denen so vorschwebt. Die meisten geben klein bei und dann macht man Reibach mit dieser Masche!

@MartinH1 Solltest du beabsichtigen den Rechtsweg einzuschlagen wäre es sicher ratsam, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was die "fundierte Diskussion" angeht, muss man wohl sagen, dass dies hier kein Jura-forum ist und es auch nicht Zweck der community ist, rechtliche Fragen zu erörtern.

Persönlich gebe ich dir in der Sache vom Ergebnis her recht, ich meine auch, der entstandene Schaden ist geringer, als der von VF verlangte Ersatz. 

Deine anderen Ausführungen zu Kaufvertrag, Nachbesserung, Besitz etc. teile ich nicht, das spielt aber keine Rolle.

Dass AGB von Gerichten auch für unzulässig erklärt werden ist nicht ungewöhnlich, aber der Weg dorthin ist hart.