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Wechselgarantie bei neuen Verträgen
Shuhei_Hisagi
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Guten Tag,

im Forum habe ich jetzt einige Beiträge zum Thema "Wechselgarantie" gelesen und wundere mich, dass Vodafone diese - anscheinend seit Jahren existierende Option - nicht eindeutig im Vertrag oder in den AGB auflistet.

Bei meinem Anliegen geht es nämlich darum, dass ich, als Neukunde, Vodafone auffordere, mir SCHRIFTLICH (zunächst auch als E-Mail-Anhang) mitzuteilen, dass die Wechselgarantie ein Bestandteil meines Vertrags ist - laut dem auf der Internetseite dargestellten Angebot, worauf mein Vertrag basiert!

Ferner erwarte ich eine DETAILLIERTE Erklärung der KONDITIONEN der Wechselgarantie, nämlich:

1.  In den ERSTEN ZWÖLF (12) MONATEN sichert die Wechselgarantie den Wechsel in einen anderen Tarif zu, OHNE dass eine neue Vertragslaufzeit von 12 Monaten startet. Dabei ist auch ein "Downgrade" zum 13. Monat möglich (Originaltext der Wechselgarantie: "2. Entscheide Dich, ob Du den gewählten Tarif behalten oder zum 13. Monat wechseln möchtest.", ergo: KEINE Restriktion auf "Upgrades"!)

2. Ab dem DREIZEHNTEN (13.) MONAT ist der Wechsel weiterhin garantiert, allerdings startet dann eine neue Vertragslaufzeit von zwölf Monaten. (Originaltext der Wechselgarantie: "Du kannst auch noch nach dem 13. Monat wechseln. Damit startet eine neue Vertragslaufzeit von 12 Monaten.")

3. Die neue Vertragslaufzeit - bei einem Wechsel ab dem DREIZEHNTEN (13.) MONAT - beginnt ab dem Wechseldatum und ERSETZT somit die alte Vertragslaufzeit, das heißt, es werden KEINE zusätzlichen zwölf Monate an die alte Vertragslaufzeit angeknüpft. (Originaltext der Wechselgarantie: "Du kannst auch noch nach dem 13. Monat wechseln. Damit startet eine neue Vertragslaufzeit von 12 Monaten.", ergo: eine NEUE Vertragslaufzeit, KEINE Erweiterung der Vertragslaufzeit!)

4. Frage: Ist ein Upgrade auf 250 möglich? (Originaltext der Wechselgarantie: "Du wirst zum technisch nächstmöglichen Zeitpunkt kostenlos umgestellt. Anschließend zahlst Du je nach Tarif: 39,99€/Monat für Red Internet & Phone 100 DSL; 34,99€/Monat für Red Internet & Phone 50 DSL; 34,99€/Monat für Red Internet & Phone 16 DSL mit Regio-Zuschlag", ergo: 250 ist ausgeschlossen (?)).

Ich telefoniere seit Tagen diesem Anliegen hinterher, weil ich die Auftragsstorinierungsfrist nicht verpassen will, und jede(r) Service-Mitarbeiter/in erzählt mir etwas Neues. Ein Service-Mitarbeiter hat sogar behauptet, die Wechselgarantie kann man AUSSCHLIESSLICH nach dem 13. Monat in Anspruch nehmen!

Dieses Forum nutze ich heute als allerletzte Chance, den Auftrag aufrechtzuerhalten.

Eine Garantie, die so diffus dargestellt und vorallem in keinem Vertragspapier nachzulesen ist, grenzt an eine Betrugsfalle - und wie man hier im Forum liest, wurden so manche Kunden mit Aussagen überrascht, die einem wirklich zu denken geben.

Ich hoffe auf eine Antwort und verbleibe mit dankenden Grüßen!

14 Antworten 14
Jens-K
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo zusammen,

 

danke für die rege Beteiligung.

 

Da die Frage von @Shuhei_Hisagi beantwortet wurde, schließe ich hiermit ab.

 

Gruß,

Jens

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!

@Jens-K : Vielen Dank fürs Wiederöffnen des Beitrags.

Zusammenfassend wollte ich mich nochmals bei @MasterScorpion  für den Hinweis auf das Kleinabgebildete bedanken. Damit erledigen sich schon einmal zwei von vier Fragen.

Este Frage: Es wurde am Telefon behauptet, der Wechsel kann ab dem 13. Monat beantragt werden - was gegen die Garantie geht und gegen diese Aussage (https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-DSL/Tarifwechsel-Wechselgarantie/m-p/1875...). Dass der Wechsel zum 13. Monat stattfindet, ist von der Infobox der Garantie nicht von der Hand zu weisen, aber die Beantragung? Das ist doch genau das, was die Wechselgarantie so lukrativ macht!

Die zweite Frage betrifft die neue Vertragslaufzeit von 12 Monaten, die erwähnt wird.

Bei Laufzeitverträgen kennt man "neue laufzeit" und "Verlängerung der Laufzeit". Die Aussagen des Kundenservices sind hier unterschiedlich gewesen:

  • Es hieß einmal: die "alte" Vertragslaufzeit wird beendet und eine "neue" Laufzeit von 12 Monaten wird gestartet (ab Umstellungsdatum, versteht sich).
  • Ein anderes Mal hieß es: die "alte" Vertragslaufzeit wird um die "neue" Laufzeit verlängert. Wird die Umstellung also im 15. Monat realisiert, zahlt man die neue Grundgebühr weitere 10 Monate + 12 neue Monate (insgesamt also 22 Monate).

Wenn ich nach der Infobox der Wechselgarantie gehe, müsste der erste Fall eintreten; aber selbst hier im Forum ist die Rede von eine Vertragsvlängerung (https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-DSL/Wechselgarantie-nach-12-Monaten/m-p/1...).

Und genau der letzte Punkt ist der entscheidende, weil sich die Aussage bei fast jedem Telefonat mit dem Kundenservice hin- und herbewegt.

Ach ja, einmal wurde mir tatsächlich gesagt, die Wechslgarantie gebe es gar nicht erst. Nach dem Verweis auf die Internetseite wurde einfach aufgelegt!

Hallo @Shuhei_Hisagi 

 

Das die Hotline teilweise "Blödsinn" erzählt ist nichts neues. Du bist nicht der Erste und wirst auch nicht der Letzte sein der bei 2 Telefonaten 5 unterschiedliche Aussagen bekommt. Deswegen gibt es doch alle Informationen dazu auch in Textform auf der Internetseite, und diese sind absolut unmissverständlich.

 

Wenn du ab dem 13.ten Monat die Wechselgarantie in Anspruch nimmst (Wechsel in einen kleineren Tarif) startet ab diesem Zeitpunkt eine "neue" Laufzeit von 12 Monaten. Wechselst du erst nach 15 Monaten starten diese 12 Monate auch erst ab diesem Zeitpunkt. Die "alte" Vertragslaufzeit wird damit ersetzt. In diesem Falle also würdest du 15 Monate den alten Tarif zahlen und dann 12 Monate den neuen kleineren Tarif.

 

Wechselgarantie1.PNG

 

Wechselgarantie3.PNG

 

Die Wechselgarantie kannst du auch schon vorher telefonisch in Anspruch nehmen, aber wirksam wird sie erst nachdem die ersten 12 Monate abgelaufen sind. Vorher ist ein Wechsel über diese Garantie nicht möglich.

 

Einen Wechsel in einen höheren Tarif könntest du jederzeit in Auftrag geben, auch innerhalb der ersten 12 Monate, dieser fällt dann aber nicht unter die Wechselgarantie. Dieses hätte aber auch zur Folge das du alle Neukundenrabatte (19,99€ die ersten 12 Monate z.B.) verlierst und sofort die vollen Kosten für den neuen Tarif zahlen müßtest. Ausserdem würde eine neue 24 Monatige Laufzeit starten.

 

Das gilt für DSL- sowie auch für Kabel-Tarife

 

Gruß

Dieter


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@Argantho : Vielen Dank für Ihre Antwort.

Dann akzeptiere ich Ihre Antwort als Lösung des Problems und bedanke mich nochmals bei allen Beteiligten!

Jens-K
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo zusammen,

 

dann schließe ich hiermit nun final ab

 

Gruß,

Jens

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