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Vorgehen bei Haushaltszusammenführung / Freigabe Leitung
_Marc_
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

 

Ende Oktober werde ich zu meiner Freundind in ihre Wohnung ziehen. Wir wollen natürlich ihren bestehenden DSL-Vertrag weiterhin nutzen, meinen (Red Internet und Phone 50 DSL) jedoch kündigen. Dass ich mit dem Umzug die Leitung für meinen Nachmieter blockiere, war mir dabei aboslut nicht bewusst und das möchte ich nach Möglichkeit auch auf jeden Fall vermeiden, da mein Vertrag regulär erst Anfang Juli 2021 endet. Welche Möglichkeiten bestehen jetzt? Eine Kündigung mit vorzeitiger Abschaltung zum Auszugstermin? Eine Übernahme des Vertrags durch den Nachmieter? Wichtig ist mir lediglich, dass der Nachmieter seinen DSL-Anschluss schalten lassen kann, ohne dass ich mit meinem Vertrag diesen Anschluss blockiere.

 

Über Vorschläge oder Lösungen wäre ich sehr dankbar.

 

VG

8 Antworten 8
reneromann
SuperUser
SuperUser

Wenn du umziehst, zieht dein Vertrag mit dir um, sofern er an der neuen Adresse technisch realisiert werden kann.

Nur wenn der Vertrag an der neuen Adresse nicht wie vertraglich vereinbart geschalten werden kann, gelten die 3 Monate Kündigungsfrist ab Umzugsdatum (sofern die Meldung vor dem Umzug erfolgt; sonst ab Meldungseingang).

 

Einzige Ausnahme: Ihr habt beide Verträge von Vodafone - hier räumt Vodafone m.W. ein, dass der kleinere der Verträge mit 3 Monaten zum Umzugsdatum aufgelöst wird.

Danke für die Antwort. Das ist schon klar, dass bei einem Umzug der Vertrag mit umzieht, das habe ich auch so bei der aktuellen Wohnung gemacht. Es macht aber doch keinen Sinn, wenn in der neuen Wohnugn ein Vertrag schon aktiv ist, der auch wieterhin genutzt wird. Dort kann doch dann der Vertrag auch nicht parallel geschaltet (technisch realisiert werden) und die Leistung genutzt werden.


@_Marc_  schrieb:

Danke für die Antwort. Das ist schon klar, dass bei einem Umzug der Vertrag mit umzieht, das habe ich auch so bei der aktuellen Wohnung gemacht. Es macht aber doch keinen Sinn, wenn in der neuen Wohnugn ein Vertrag schon aktiv ist, der auch wieterhin genutzt wird.


Ob in der neuen Wohnung bereits ein Vertrag aktiv ist oder nicht, spielt für den Umzug deines Vertrages keinerlei Rolle (mit Ausnahme der Konstellation, wenn es sich ebenfalls um einen Vodafone-Vertrag handelt und VF Kulanz walten lässt).

 


@_Marc_  schrieb:

Dort kann doch dann der Vertrag auch nicht parallel geschaltet (technisch realisiert werden) und die Leistung genutzt werden.


Das entscheidest aber nicht du, sondern das entscheidet noch immer der jeweilige VDSL-Netzbetreiber nach Auftragserteilung durch Vodafone.

Sollte der Vertrag technisch realisiert werden können, weil z.B. eine 2. parallele Doppelader bis zu euch in die Wohnung existiert und nur die bisherige TAE durch eine FF- oder eine NF/F-TAE ausgetauscht respektive eine 2. TAE direkt daneben gesetzt werden muss oder sogar 2 einzeln beschaltete TAE-Dosen vom APL bereits existieren, dann zieht der Vertrag ohne Wenn und Aber mit um.

Nur wenn keine 2. Doppelader vorhanden ist -oder- die Geschwindigkeit nicht geschalten werden kann -oder- kein freier DSL-Port verfügbar ist, zieht das Sonderkündigungsrecht nach dem TKG.

 

Und die einzige Lösung dafür:

Umzug melden; Vodafone veranlasst dann den Rest - und sollte der DSL-Netzbetreiber zurückmelden, dass es technisch nicht möglich ist, wird die Umzugsmeldung in eine Sonderkündigung mit 3 weiteren Monaten Grundgebühr ab Umzugsdatum (resp. Meldungsdatum, wenn die Meldung erst nach dem Umzug erfolgt) umgewandelt.

Gibt es keine andere Lösung dafür? Zum Beispiel vorzeitige Kündigung gegen Ausgleichszahlung/Schadenersatz?

 

Es kann doch nicht sein, dass der neue Mieter keinen Anschluss bekommt. So stell ich mir einen funktionierenden Telekommunikationsmarkt nicht vor.

 

Wenn der Umzug gemeldet wird und der alte Anschluss wegen nicht Umsetzbarkeit des Umzuges gekündigt wird, soll der neue Mieter immer noch 3 Monate warten?

 

Wenn der Umzug erfolgreich umgesetzt wird entstehen sinnlose Anschlusskosten, selbst wenn sie der Kunde trägt.

 

@isdochallesegal 

Bei den 3 Monaten ab Umzugsdatum wird der alte DSL-Anschluß zum Umzugsdatum abgeschalten, sofern man rechtzeitig genug meldet; der neue Mieter kann dann frei entscheiden, welchen Anbieter er wählt.

Na immer hin.

Was aber wenn der Kunde den Anschluss nicht mitnehmen will? Dann bleibt der bis zur regulären Kündigungstermin geschaltet, der neue Mieter schaut so lang in die Röhre?
isdochallesegal
Host-Legende
Host-Legende

@_Marc_  : soweit ich weiß gibt es bei DSL tatsächlich die Möglichkeit der Vertragsübernahme.

 

https://www.vodafone.de/hilfe/vertrag/vertrag-laufzeit.html#kann-ich-einen-anderen-vodafone-vertrag-...

 

Der Nachmieter kann also deinen Vertrag, so wie er ist übernehmen. Ober er das will...


@isdochallesegal  schrieb:
Na immer hin.

Was aber wenn der Kunde den Anschluss nicht mitnehmen will? Dann bleibt der bis zur regulären Kündigungstermin geschaltet, der neue Mieter schaut so lang in die Röhre?

Exakt - wobei das keinen Sinn macht, weil der Kunde dann auch bis zu diesem Termin bezahlen muss...

Und wenn er schon bezahlen muss, macht's deutlich mehr Sinn, den Anschluß umzuziehen und entweder nach 3 Monaten (wenn die Realisierung nicht möglich ist) oder halt zum regulären Kündigungstermin raus zu sein.

 

Einziger Unterschied zwischen "Vertrag in alter Wohnung belassen und über die Restlaufzeit bezahlen" und "Vertrag in die neue Wohnung mitnehmen und über die Restlaufzeit bezahlen" sind die 39,95 € Umzugsgebühr - und halt die Möglichkeit in der neuen Wohnung, wenn die primäre Internetleitung ausfällt, noch immer auf diese zweite Leitung umzuschalten (insbesondere dann, wenn die primäre Leitung eine Kabel-Leitung ist und die zweite Leitung eine DSL-Leitung).