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am 09.05.2018 11:44
Hallo,
am 09.05.2018 15:48
Hallo,
der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, nicht um zwei. Für gewöhnlich kann der Vertrag mit dir umziehen.
Cheers,
DSS1
am 10.05.2018 08:57
Und wenn ich zu meinen Eltern ziehe übergangsmäßig muss ich den Vertrag trotzdem bezahlen. Wie Rückschrittig....
am 10.05.2018 14:46
@Anonym1117777 Wer sagt denn, dass du weiterzahlen musst? 3 Monate nach Umzugsdatum, wenn dein Anschluss dort nicht geschlatet werden kann.
Aber es kann auch sein, dass die ein Moderator hier weiterhelfen kann. Hab ein wenig Geduld, die sind nämlich auch mit anderen Aufgaben betraut und nicht 24/7 hier.
am 11.05.2018 19:27
Ja mit dem Sonderkündigungsrecht. Aber der Anschluss könnte dort ja theoretisch geschalten werden oder?
Auch wenn ich ihn nicht brauche dort. Es kann aber doch nicht so schwer sein nen Vetrag mit 2 Klicks auf ein Wunschdatum zu verlängern, wenn man als Firma Geld verdienen will.
Mal schauen ob sich irgendwann mal noch jemand meldet...
am 11.05.2018 20:11
Hallo @Anonym1117777
Mal schauen ob sich irgendwann mal noch jemand meldet...
Ich wünsch dir, dass dies bald geschieht. Was den "Umzug" zu den Eltern angeht: In dieser Wohnung hast du doch keine Rechte. Und wenn die Eltern nicht wollen, dass ....., dann....
12.05.2018 15:07 - bearbeitet 12.05.2018 15:10
Hallo Vodafone1117777,
der Vorschlag von @Gelöschter User, Deine Kündigung zurück zu nehmen und Deinen Umzug einfach bei uns zu melden ist eine gute Option für Dich.
Ich muss Dich an dieser Stelle aus urheberrechtlichen Gründen auch darum bitten, den Namen Deines Foren-Users zu ändern.
Bitte wähle zeitnah etwas Neutrales aus.
Vielen Dank!
Viele Grüße
Kira
am 12.05.2018 15:35
Und wenn ich zu meinen Eltern ziehe kann ich den Vertrag auch mit Sonderkündigungsrecht kündigen, wenn diese bereits einen Internetanschluss haben?
Wie lange muss ich meinen Vertrag verlängern? 1 Jahr?
am 12.05.2018 16:21
@Anonym1117777 Du kannst nicht kündigen, weil dort ein internetanschluß besteht, sondern weil VF den Vertrag an der neuen Anschrift nicht erbringen kann. Stöber ein wenig in der community dann findest du vergleichbare Fälle. Rechtsberatung kann und darf hier nicht gemacht werden und ein wenig Eigeniniative schadet ja auch nicht.
am 13.05.2018 09:38
"Demnach ist es nun auch möglich, das Recht auf Sonderkündigung in Anspruch zu nehmen, wenn ein DSL Anbieter nach einem Umzug am neuen Wohnort des Kunden die Leistungen des bisherigen DSL Vertrags nicht mehr erbringen kann. Fällt die Prüfung der DSL Verfügbarkeit am neuen Wohnsitz negativ aus oder kann nur ein Internetanschluss mit geringerer Bandbreite geschaltet werden, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. "
Aber sehr schade, dass Vodafone als Anbieter so unflexibel ist...