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am 22.10.2019 12:57
Moin Vodafone Community,
in meinem Haus ist nur DSL25 durch Vodafone verfügbar und ich merke, dass bei meinem Job die Bandbreite immer häufiger ans Ende gelangt bzw. mich in der Arbeit beeinträchtigt (ich bin Softwareentwickler und lade häufiger im Homeoffice größere Datensätze von einigen GB herunter).
Nun wird mein Haus ab jetzt mit Glasfaser von einem anderen Anbieter versorgt.
Zu meiner Frage: Ist es möglich, meinen Vertrag, der eig. noch bis 2021 läuft, vorzeitig zu beenden, da durch die geringe Bandbreite berufliche Einschränkungen bestehen?
Ich freue mich über Rückmeldungen!
am 22.10.2019 13:27
Hallo @fruchtmax
Herzlich Willkommen in der Community ... 🙂
Nein, leider ist ist diesem Fall keine vorzeitige Kündigung möglich oder vorgesehen. Da beide Netze parallel und getrennt von einander das Gebäude versorgen können also auch 2 Anbieter gleichzeitig diese nutzen.
Jetzt weiß ich nicht welchen Anbieter dir dann über das Glasfaser-Kabel Netz zur Verfügung steht und kann dir auch nicht sagen welche Vergünstigungen dieser dir bei einem Anbieterwechsel anbietet.
Bei Vodafone ist das zum Beispiel so das die bis zu 12 Monate den Kabelanschluß kostenfrei laufen lassen (sofern man direkt Vodafone mit dem Anbieterwechsel beauftragt) bis der Anschluß bei dem anderen DSL Anbieter gekündigt ist.
Sollte der Kabel Anbieter so etwas nicht anbieten wirst du den DSL Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit halten und auch rechtzeitig selber kündigen müssen.
Gruß
Dieter
am 22.10.2019 20:39
Wenn bei dir mindestens ein mal am Tag 90% der 25000 ankommen, dann kannst du den Vertrag nicht nach Fristsetzung Sonderkündigen.
Ansonsten besteht immer die Möglichkeit den Vertrag vorher aufzulösen mit einer einmaligen Abschlagzahlung.
am 22.10.2019 20:52
@Julz2k schrieb:
Wenn bei dir mindestens ein mal am Tag 90% der 25000 ankommen, dann kannst du den Vertrag nicht nach Fristsetzung Sonderkündigen.
Falsch - es muss nur jederzeit die vertraglich garantierte Mindestgeschwindigkeit anliegen. Da steht in der Verordnung kein "UND" zwischen den Bedingungen, sondern ein "ODER", wodurch auch die dauerhafte Lieferung der vertraglich garantierten Mindestgeschwindigkeit ausreicht.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die maximale Geschwindigkeit aufgrund technischer Einschränkungen (z.B. Leitung zu lang) gar nicht realisierbar ist.
@Julz2k schrieb:
Ansonsten besteht immer die Möglichkeit den Vertrag vorher aufzulösen mit einer einmaligen Abschlagzahlung.
Wie kommst du darauf? Selbst wenn es möglich WÄRE, wäre dies eine reine Kulanzangelegenheit und der Provider könnte hier auch die volle Höhe der monatlichen Grundgebühren bis zum Ende des Vertrages fordern - er muss sich nicht auf Abschläge o.ä. einlassen.
am 22.10.2019 20:56
@fruchtmax schrieb:
Zu meiner Frage: Ist es möglich, meinen Vertrag, der eig. noch bis 2021 läuft, vorzeitig zu beenden, da durch die geringe Bandbreite berufliche Einschränkungen bestehen?
Kurz gesagt: Nein, da dein bisheriger Vertrag ja wie vertraglich geschlossen erfüllt wird.