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Lösung
am 15.07.2019 11:58
Hallo ich habe folgendes Problem,
ich habe mein DSL-Vertrag fristgerecht zum 19.11.19 gekündigt.
Nun ziehe ich relativ kurzfristig um und wollte die restliche Vertragslaufzeit in der neuen Wohnung nutzen.
Beim Versuch den Umzug zu beantragen, habe ich dann aber gesehen, dass eine die Kündigung bei Umzug storniert wird.
Erst mal theoretisch kein Problem. Umzug melden und dann wieder Kündigen. Allerdings hätte dies bei mir zur Folge, dass der Vertrag sich um 12 Monate verlängert, was ich definitiv nicht möchte.
Wie kann es sein, dass ich quasi gezwungen werde, entweder in meinem Vertrag zu bleiben, oder den Vertrag auf einen mir nicht zugänglichen Anschluss weiter zu bezahlen, bis die Kündigung wirksam wird?
Ich hoffe, dass sich dieses Problem hier relativ einfach lösen lässt.
am 15.07.2019 13:02
Hallo @Fred19, wie wird das denn storniert?
Ist eigentlich auch egal, denn diegrundsätzlich gilt, eine einmal ausgesprochene Kündigung kann niemals zurückgenommen werden, da sie bei Zugang rechtswirksam wird. Wenn man immer wieder liest, jemand nehme seine Kündigung zurück, ist das zwar im Ergebnis so, rechtlich gesehen aber etwas vollkommen anderes. Und in so einem Fall muss auch immer auf beiden Seiten der Wunsch und Wille vorhanden sein, den Vertrag fortsetzen zu wollen.
Beim Umzug kommt noch § 46 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz dazu. Da steht:
"Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird...."
Kann es evtl. sein, dass die Vertragsverlängerung dann greift, wenn man sich die Umzugsgebühren sparen will? Das wäre natürlich etwas anderes.
am 15.07.2019 16:48
am 15.07.2019 18:22
Hallo Fred19,
gern sehe ich mir das mal an.
Sende mir dazu eine PN mit Deinem Namen, Deiner Kundennummer, Deinem Kundenkennwort, sowie Deiner neuen Adresse inklusive der Lage der Telefondose (z.B. Mehrfamilienhaus, Vorderhaus, 2. Etage, rechts. Alle Angaben von der Straße aus gesehen.
Es ist richtig, dass für die Einrichtung des Umzugsauftrags die Kündigung storniert werden muss. Dies ist systemisch bedingt, da nicht 2 Änderungsaufträge für einen Anschluss parallel laufen können.
Nach Durchführen des Umzugs können wir die Kündigung aber auch zum zuvor bestätigten Termin wieder einrichten.
Gruß,
Jens
am 15.07.2019 21:52
@Fred19 Hast du denn eine Kündigungsbestätigung erhalten?
Im übrigen interessiert es die Gerichte meist nicht, was ein Unternehmen systembedingt kann oder auch nicht. Vor allem dann, wenn es zum Nachteil des Verbrauchers ist. Aber was will man in so einem Fall schon tun? Da dürfte es wohl am einfachsten sein, gute Miene zum bösen Spiel zu machen. Ehrlich gesagt kann ich nicht verstehen, dass dies nicht anders möglich sein soll.
am 16.07.2019 13:23