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Antwort

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Lösung

Umzug alte AGB und Vertragsabschluss
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo,

 

für meinen älteren Vertrag (6.06. 2017) werden laut für dem für mich zum Vertragsabschluss gültigem Preisverzeichnis keine Kosten für einen Umzug erhoben!

Preisänderungen müssen lt. AGB schriftlich angekündigt werden. Auch Änderungen der AGB gehen eigentlich nicht stillschweigend. Dis wird leider meist so praktiziert.

 

Will ich online einen Umzug buchen, wird auf die Kosten für Umzug hingewiesen.

Leider kann man ja nicht wirklich rechtssicher schriftlichoder per Mail mit Vodafone kommunizieren.

Es sind keine Mailadressen oder Faxnummern mehr auffindbar 😞

 

Wie läuft das un ab, wenn ich umziehen will, für mich aber keine umzugskosten berchnet werden dürfen?

 

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Andre
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Jigme,

schick mir einfach eine PN, wenn Du umgezogen bist.

Dann buch ich die Kosten dafür aus.
Da der Umzugstermin zuweit in der Zukunft ist, kann ich das jetzt noch nicht gutschreiben.

VG,

Andre

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

16 Antworten 16
DSS1
Full Metal User
Full Metal User

Moin @Gelöschter User ,

 

es werden keine Umzugsgebühren erhoben, wenn du mit dem Umzug einen neue Laufzeit von 24 Monaten akzeptierst. Wenn du das online so nicht bestellen kannst, dann wirst du Vodafone wohl anrufen müssen.

 

Oder du schreibst:

 

Vodafone GmbH
Kundenbetreuung
40875 Ratingen

Fax: 02102 / 98 65 75

 

Cheers,

 

DSS1

"The three best things in life is the beer before and the cigarette after."

- Judge Dread -
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Ok, danke!

Dann schicke ich mal ein Fax und rufe an!

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Info:

Anrufen bringt nichts. Die Hotline kann Sonderfälle nicht bearbeiten und geht von grundsätzlicher Kostenpflicht aus.

Die tun nichts anderes, als das Onlineformular zu benutzen.

 

Sinnvoller wäre, wenn die Hotline auch Sonderfälle bearbeiten könnte.

Schade, dann halt ein Fax.


@Gelöschter User  schrieb:

Info:

Anrufen bringt nichts. Die Hotline kann Sonderfälle nicht bearbeiten und geht von grundsätzlicher Kostenpflicht aus.

Die tun nichts anderes, als das Onlineformular zu benutzen.

 

Sinnvoller wäre, wenn die Hotline auch Sonderfälle bearbeiten könnte.

Schade, dann halt ein Fax.


Es ist manchmal nicht auszuhalten. Dann soll die "Hotline" das halt aufnehmen und weiterleiten, wenn sie es nicht selbst buchen können. Das ist deren Job. Dafür gibt's entsprechende Prozesse.

 

Dann halt per Fax, dann kommts auch bei den richtigen Leuten an.

 

Cheers,

 

DSS1

"The three best things in life is the beer before and the cigarette after."

- Judge Dread -
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Info 2:

Interssant, dass auch Infos bei der Onlinebuchung geändert wurden.

Das lässt mich vermuten, dass evt. weitere rechtskundige Kunden wie ich, sich gegen diese Umzugspauschale gewehrt haben.

Grund:

Vor ca. 1-2 Wochen stand in den FAQ bzüglich Kosten des Umzugs noch der sinngemäße Hinweis:

Kommt darauf an, welche Preisliste für einem gelten würde!!!

Dieser Hinweis ist nun verschwunden. Zumindest finde ich ihn trotz intensiver Suche nicht mehr.

Ich schau mal, ob ich mir einen Screnshot gemacht habe.

 

Es ist wirklich ein Unding, dass sämtliche Provider kalmmheimlich die AGB und Presie ändern, ohne die Kunden pflichtgemäß hierüber zu informieren und deren Zustimmung einzuholen, sowie auf deren Sonderkündigungserchte bei Änderungen der Vertragsinhalte (AGB) hinzuweisen.

 

Das ist eine allgemeine, in meinen Augen unseriöse Unsitte, die die Unkenntnis der Kunden ausnutzt.

Wie gesagt, machen das eigentlich ALLE Anbieter und auch Untermehmen anderer Dienstleistungen.

 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Also bei dieser Aussage habe ich mich geirrt


@Gelöschter User  schrieb:

Vor ca. 1-2 Wochen stand in den FAQ bzüglich Kosten des Umzugs noch der sinngemäße Hinweis:

Kommt darauf an, welche Preisliste für einem gelten würde!!!


Das steht in den Preisverzeichnissen.

Neues "Problem". Unklare Formulierung in Auftragsbstätigung Umzug.

Dort steht: Erst mit der Bestätigung des Anschalt-Termins kommt das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns zustande.

 

Ich behalte meinen aktuellen Vertrag bei. Ich bitte um Klärung, was dieser Hinweis zu bedeuten hat!

Wie kann man denn rechtsverbindlich, bzw. mit Nachweis kommunizieren????

Nur noch per Fax und Brief?

 

Ebenso bitte ich um schriftliche Bestätigung, bzw. in Textform, dass für mich keine Umzugspauschale anfällt.

Es kann doch nicht sein, dass man weder per Postfach, noch per E-Mail mit dem Kundnserice kommuniziren kann. Mündliche Aussgagen per Hotline haben rechtlich keinrlei Bewandtnis, bzw. sind nicht nachweisbar.

Es sollte ein rechtssicherer, direkter Kommunikatonsweg nach modernm technischen Standard angeboten werden. Speich per Mail.

 

Seb4sti4n
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Jigme,

 

die Preisliste für DSL, LTE und Glasfaser wurde zuletzt am 10. April 2019 angepasst. Wenn Du Dir das InfoDok 120 dazu aufrufst, steht direkt auf Seite 2 die Info, dass für vorher abgeschlossene Verträge andere Konditionen gelten.

 

Zum Satz in der Auftragsbestätigung: Wenn wir an Deiner neuen Adresse z. B. Deine bisherige Leistung nicht liefern können, kommt ggf. kein Vertrag zustande. Daher kommt hier erst der Vertrag zustande, wenn wir die Rückmeldung der Telekom haben, dass wir Dein bisheriges Produkt auch liefern können.

 

Wenn Du einen Deinen Vertrag wie bisher weiterführen kannst und an der neuen Adresse eine neue Vertragslaufzeit akzeptierst, zahlst Du keine Umzugspauschale.

 

Viele Grüße

Sebastian

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Danke, was ist das für eine seltsame Zitatfunktion?? 

Offensichtlich versteh niemand, worum es geht!!

AGB-Änderungen können nicht stillschweigend erfolgen. Preisänderungen ebenfalls nicht!

Bei jeder Vertragänderung/Paketwchsel muss dem Kunden die ab dann geltenden AGB und Preisverzichnisse mitgesandt werden UND die Bestätigung eingeholt werden. Das wird aber nicht gemacht! Streng genommen gelten dann für mich sogar die AGB und Preise aus Mai 2015.

Ich werde hier aber keine weitere Aufklärung über das AGB-Recht betreiben 😉


@Seb4sti4n  schrieb:

Hallo Jigme,

 

die Preisliste für DSL, LTE und Glasfaser wurde zuletzt am 10. April 2019 angepasst. Wenn Du Dir das InfoDok 120 dazu aufrufst, steht direkt auf Seite 2 die Info, dass für vorher abgeschlossene Verträge andere Konditionen gelten.

 


EBEN!! Die Preise wurden erst 2019 angepasst!! Ich habe aber im Juni 2017 einen Vertrag geschlossen! In meinem Preisverzeichnis, das im Juni 2017 (Paketwechsel) für mich gilt, sind diese Kosten noch nicht aufgeführt!! Steht doch sogar expizit im Dok drin, dass andere Preise gelten, wenn man einn älteren Vertrag hat. Will man mich hier veräppeln? Also einerseits gelten andere Preise, andererseits aber doch die neuen? 
Das ist unschlüssig und widersprüchlich, hat aber Methode, weil das wohl fast alle Provider so machen.

Zum Satz in der Auftragsbestätigung: Wenn wir an Deiner neuen Adresse z. B. Deine bisherige Leistung nicht liefern können, kommt ggf. kein Vertrag zustande. Daher kommt hier erst der Vertrag zustande, wenn wir die Rückmeldung der Telekom haben, dass wir Dein bisheriges Produkt auch liefern können.

 

 


Es besteht doch bereits ein Vertrag!! Also kann kein (nues) Vertragsverhältnis zu Stande kommen.

Die Auftragsbestätigung ist unkonkret! Es gibt verschiedene Aufträge! Entweder mit Vertragverlängerung, oder ohne!  In der AB steht nicht konkret drin, welche Art man gewählt hat. Erschwerend kommt hinzu, dass die Links in der E-Mail wegen des Umzugauftrags auf diese Infoseite kommt:

hilfe/bestellen/bestellen-und-anschalten.html#so-verlaeuft-ihre-anschaltung-mit-dsl-festnetz

Und diese Seite handelt von Neuanschluss! Steht also in der AB dass ein Vertrag erst nach der Bestätigung des Anschalt-Termins (!) zu Stande kommt, klingt das nach Neuvertrag. Besser wäre die Bezichnung "Umschalt-Termin" o. ä..

 

Eine anständige, klare und eindeutige AB müsste z. B.lauten: "Sie haben einen Antrag wegen Umzug gestellt. Sie wünschen die Beibehaltung Ihres bisherigen Vertrages/Pakets/Leistungen am neuen Wohnort. Wir prüfen, ob wir Sie weiterhin beliefern können."

Alternativ: "Sie wünschen eine neue Vertraglaufzeit/Paketwechsel...."

Es sollte klar hervorgehen, welche Option gewählt wurde! 



Wenn Du einen Deinen Vertrag wie bisher weiterführen kannst und an der neuen Adresse eine neue Vertragslaufzeit akzeptierst, zahlst Du keine Umzugspauschale.

 

Viele Grüße

Sebastian

 

IRRTUM! Kannst du mir bitte die Rechtsgrundlage nennen? 

Weder AGB, noch Preislite und Hinweis im Dok "Die Preisliste gilt ab 02. Juni 2017. Haben Sie Ihren Vertrag vor diesem Datum abgeschlossen, können andere Konditionen gelten, die wir Ihnen auf Anfrage gerne mitteilen." geben hr, dass bezüglich Umzugspauschale plötzlich doch die neuen Preise gelten sollen.

 

Ich hoffe, die Problematik und Rechtslage wird nun verstanden. Ich habe mich bemüht, den Sachverhalt verständlich darzustellen.

 

Gruß Jigme

Aber die Preise für einen Umzug stehen doch gar nicht im alten Infodok von dir?!
Die sind auf Anfrage ersichtlich. Zudem die momentanen 39,99? die Vodafone verlangt sehr günstig sind. Es gibt Anbieter die verlangen 70 Euro oder mehr.

 

Hast du überhaupt geprüft, ob an deinem neuen Wohnort der gleiche Tarif überhaupt möglich ist?
Sollte die Geschwindigkeit geringer ausfallen hast du ein Sonderkündigungsrecht bzw. der Vertrag könnte so seitens Vodafone gar nicht erbracht werden und man müsste dir einen kleineren Tarif geben, den du jedoch nicht annehmen musst.