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am 19.04.2018 13:42
Hallo zusammen,
ich ziehe demnächst wieder in das Elternhaus (am 1.6.2018)...diese haben bereits einen DSL Anschluss... jedoch nicht von Vodafone.
Habe deshalb mein Vodafone-DSL Vertrag mit einer Sonderkündigung (nach Absprache mit dem TKS, die meinten ich soll eine Sonderkündigung schicken und ein paar Unterlagen wie z.B Rechnung des vorhandenen DSL-Anschlusses bei den Eltern, mitschicken) zum 1.6.2018 gekündigt.
Vodafone hat mir nach ein paar Wochen die Kündigung bestätigt... jedoch sah das so aus als würden sie nur eine normale Kündigung bestätigen (--> in der Kündigung wurde nämlich darauf aufmerksam gemacht, dass bei einer Kündigung innerhalb der Laufzeit nur gegen eine Ausgleichzahlung möglich ist...)
Also habe ich wieder Vodafone einige Emails geschrieben...ich habe ja nicht einfach so gekündigt sonder aus dem Grund des Umzugs... und nun endlich kam eine Vorfristige Kündigung...
Könnte mir jemand sagen was das bedeutet? Können die nicht einfach schreiben "Bestätigung der Sonderkündigung" ??
in dem Kündigungsschreiben ist kein Wort von einer Ausgleichzahlung... meine Sorge ist eben nicht das dann am Ende doch irgendein großer Betrag abgezogen wird und dann wird auf die AGBs verwiesen...
Kann mir jemand weiterhelfen? Was für Kosten kommen noch auf mich zu?
Achja... Restlaufzeit wäre dann ab 1.6.18 noch ein Jahr...
Danke & Grüße
Sandro
am 19.04.2018 14:00
Eine vorfristige Kündigung bedeutet wohl, dass der Kündigungstermin vor Ablauf der Vertragslaufzeit liegt. Wurde denn ein konkretes Kündigungsdatum genannt?
Ist natürlich schade, dass nicht darauf eingangen wird, ob eine Ausgleichszahlung berechnet wird oder nicht. Um sicher zu gehen, solltest du nachfragen.
Und am Rande: Was ist TKS?
am 19.04.2018 14:03
Ja also das Kündigungsdatum wurde bestätigt 🙂
nur wie du sagst... es wird einfach nicht drauf eingegangen...
ich habe unzählige Emails geschrieben... mit denen ich drauf aufmerksam gemacht habe das ich eben eine SONDERKÜNDIGUNG und nicht einfach eine Kündigung bestätigt haben möchte...
TKS - Technischer Kundenservice 😄
Grüße
am 19.04.2018 14:07
@Sandro1703 schrieb:
(...) das ich eben eine SONDERKÜNDIGUNG und nicht einfach eine Kündigung bestätigt haben möchte...
Nun kann Vodafone nur nichts bestätigen, was es in dieser Form im deutschen Vertragsrecht nicht einmal gibt.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 19.04.2018 14:11
...steht dem Kunden gemäß § 46 Abs. 8 TKG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu.
also ich hab diesen Paragraphen nicht erfunden 😄
19.04.2018 14:15 - bearbeitet 19.04.2018 14:17
Da fehlt noch was:
"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten..." und das ist eben die Frage. Theoretisch kann man nämlich zwei Leitungen schalten.
Argumente wie "aber das ist doch unlogisch, wenn schon ein Anschluss vorhanden ist..." sind irrelevant, denn ein ganz wichtiger Grundsatz unseres Rechtswesens lautet "Verträge sind einzuhalten"
Könnte aber auch sein, dass die Kündigungsfrist angepasst wird, sobald du den Wohnsitzwechsel nachgewiesen hast (Anmeldebescheinigung)
am 19.04.2018 14:24
Ja wenn Verträge einzuhalten sind, dann sollte auch die Vertragspflicht von Vodafone erfüllt sein.. und das bedeutet die Leistung zu erbringen...???
Warum soll ich für etwas zahlen, das ich nicht bekomme?
Bisschen überlegen und die Vodafone-Brille abnehmen... DANKE
am 19.04.2018 14:33
@Sandro1703@ schrieb:
Ja wenn Verträge einzuhalten sind, dann sollte auch die Vertragspflicht von Vodafone erfüllt sein.. und das bedeutet die Leistung zu erbringen...???
Warum soll ich für etwas zahlen, das ich nicht bekomme?
Exakt. Und da kann Vodafone nichts für, das steht im TKG46er drin. 3 Monate ab Nachweis des Umzuges.
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 19.04.2018 14:36
okay... zum verständnis...
Kündigung so lassen... dann ummeldebscheinidung schicken und 3 Monate noch bezahlen?
am 19.04.2018 14:49
Vorher würde ich aber noch abklären lassen, was tatsächlich Stand der Dinge ist. Dazu kann ein Moderatormehr sagen, dauert aber evtl. ein paar Tage.
Und was die Leistungspflicht von VF angeht: Es gibt einen Vertrag, die Leistung X am Wohnort Y zu erbringen. Dass du jetzt zum Wohnort Z wechselst, ist VF ja nicht anzulasten. Und hätte der Gesetzgeber den § 46TKG nicht geändert, müsstst nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs tatsächlich einhalten, sprich zahlen bis Vertragsende.