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Lösung

Umzug I Außerordentliche Kündigung I Hauptmieter erlaubt keinen Vertragsabschluss auf seine Adresse
Lale91
Daten-Fan
Daten-Fan

Liebe Community,

 

ich habe einen DSL-Vertrag, der erst in ca. einem Jahr ausläuft. Wegen meines Studiums werde ich im September umziehen müssen. In der neuen Wohnung ist bereits ein DSL-Vertrag eines anderen Anbieters vorhanden. Ich weiß, dass ich deshalb eigentlich kein Anrecht auf eine Sonderkündigung habe. Jedoch wohne ich dort auch nur zur Untermiete und der Hauptmieter erlaubt allgemein nicht, dass ich DSL-Verträge für diese Wohnung abschließe. Deshalb wäre es mir an sich auch allgemein nicht möglich, mit meinem bestehenden Vertrag umzuziehen. 

 

Besteht für mich die Möglichkeit, den Vertrag dennoch außerordentlich zu kündigen? Oder wäre beispielsweise eine vorzeitige Kündigung auf Kulanz mit der Option einer Ausgleichszahlung etc. möglich?

 

Als Studentin würde es für mich eine enorme finanzielle Belastung bedeuten, müsste ich den Vertrag bis zum eigentlichen Vertragsende voll bezahlen. 

 

Vielen Dank im Voraus

 

Liebe Grüße

7 Antworten 7
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Umzug melden bei nicht Verfügbarkeit wird der Vertrag nach 3 Monaten nach Umzug beendet. Kopie der Bestätigung der Ummeldung muss an vf verschickt werden.
Iceman_137
Datenguru
Datenguru

Alternativ besteht auch die Möglichkeit den Vertrag an eine Nachmieter oder -wenn vorhanden- ein WG-Mitglied abzutreten über ein Vertragspartnerwechselformular. Ansonsten wie bei @DreiViertelFlo beschrieben bekommst du eine Ausgleichszahlung, wenn die Leistung auch an der neuen Adresse verfügbar ist.

Wer Rechtschreibe Fehler findet darf sie behalten

Danke für die Antworten!

 

Ist es dann so, dass ich bei meinem Kündigungsschreiben direkt um den Vorschlag einer Ausgleichszahlung bitte, da ich den Vertrag weder mitnehmen, noch an einen Nachmieter weitergeben kann oder wie genau muss ich da vorgehen? 

Nein. Es reicht eine Kündigung wegen Umzug und am besten die neue Adresse angeben. Wichtig hast due DSL aus Telefondose oder eine Kabelanschluss. Bei Kabel wir dir der Anschluss für 3 Monate ab Umzugsdatum in Rechnung gestellt. Bei DSL wird zum technisch nächstmöglich Zeitpunkt abgeschaltet, meistens ca 4 Wochen.

Wer Rechtschreibe Fehler findet darf sie behalten
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Die Abschaltung hat aber nichts mit der "Ausgleichszahlung" zu tun. Es geht einfach darum, dass der Vertrag bei Nichtverfügbarkeit sondergekündigt werden kann, und eine dreimonatige Kündigungsfrist gilt.

Diese Kündigungsfrist beginnt mit dem Umzugstag, sofern zu diesem Zeitpunkt die Kündigung bereits bei VF eingegangen ist. Andernfalls eben mit dem Eingangsdatum.

Vorzeitige Kündigung wird immer gleichbehandelt egal ob mit oder ohne Ausgleichzahlung. Hab 4 Jahre in der Kundenbetreuung gearbeitet und genug Gespräche zu diesem Thema geführt un dfälle auf dem PC gehabt.

Wer Rechtschreibe Fehler findet darf sie behalten

Als erstes würde ich eine Verfügbarkeitsprüfung der neuen Adresse machen:

 

https://dslshop.vodafone.de/eshop/consumer/zuhauseplus-locator/index.html

 

Grundsätzlich gilt: Ist dein Anschluss/Tarif ohne Mehrkosten (Stickwort Regio-Zuschlag) an der neuen Adresse verfügbar -> vorzeitige Kündigung nur gegen Ausgleichzahlung möglich.

 

Ob der DSL-Anschluss u.U. entgegen der Verfügbarkeit doch nicht schaltbar ist, kann Vodafone vor dem Umzug auch nicht besser beurteilen.