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Sonderkündigungsrecht und Restlaufzeit
hadernerin
Daten-Fan
Daten-Fan

Ich habe einen DSL-Vertrag, der aktuell bis zum 26.9.2019 läuft. Die rechtzeitige Kündigunsfrist ist daher abgelaufen, der Vertrag hat sich bis 26.9.2020 verlängert.

Nun habe ich zwischenzeitlich eine Eigenbedarfskündigung meiner Wohnung erhalten, muss kurzfristig umziehen und könnte meinen Vertrag durch das mir zustehende Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung der Telekom beenden. Allerdings würde ich den Vertrag gerne wegen des anstehenden Umzugs erst zum 31.10.2019 beenden und nicht schon zum 30.8. und bin gerne bereit, die Monate September und Oktober den erhöhten Betrag zu bezahlen (ggfs. auch einen neuen kurzen Vertrag mit anderen erhöhten Konditionen). Ich ziehe mit meinem Freund zusammen, wir haben dann bereits einen Anschluss, so dass der zweite überflüssig wird.

Bei der Hotline sagte man mir, ich solle eine Email schreiben, den Fall schildern, mich auf das Sonderkündigungsrecht berufen und man würde mir dann eine Kündigungsbestätigung schicken, die das Datum der Vertragsauflösung bestätigt. Allerdings könne es dann ggfs. auch sein, dass der Vertrag bereits zum 30.8.2019 beendet wird ohne Rücksicht auf meinen Wunsch und ich dann zwei Monate ohne Internet dastünde. So etwas habe ich hier auch schon gelesen. 

Weiß jemand, ob es überhaupt realistisch möglich ist, eine etwas längere Vertragslaufzeit zu vereinbaren, die nicht gleich 12 Monate lang ist (bei der Hotline war man mit meinem Fall überfordert)? Oder muss ich tatsächlich entweder zwei Monate "internetlos" leben oder 1 Jahr zahlen?

LG in die Community

hadernerin

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
reneromann
SuperUser
SuperUser

Es geht nicht.

 

Entweder du nutzt das Sonderkündigungsrecht zum 31.08. -oder- du lässt es bleiben. Ein anderer Termin als der 31.08. ist dafür NICHT möglich. Denn entweder du akzeptierst die erhöhten Gebühren - und dann bis zum Ende der regulären Laufzeit (in deinem Fall also 26.09.20) -oder- du akzeptierst sie nicht und bist zum 31.08. aus dem Vertrag raus.

 

Die einzige Möglichkeit wäre sonst - sofern der Anschluss deines Freundes auch bei VF ist - eben jene Kündigung bei Umzug zu nutzen und dann nur 3 Monate ab Umzug bezahlen zu müssen. Sollte der Anschluss deines Freundes NICHT bei VF sein, so würde dein Anschluss mit umziehen und du könntest höchstens hoffen, dass der Anschluss am neuen Wohnort nicht wie vertraglich vereinbart geschalten werden kann (z.B. weil eine 2. Leitung in die Wohnung fehlt -oder- das Gebiet nicht für die entsprechenden Geschwindigkeiten ausgebaut ist) - denn dann zieht ebenfalls das Sonderkündigungsrecht mit den 3 Monaten ab Umzugstag.

 

Oder du überlegst dir, ob du nicht die Telekom-Kündigung zum 31.08. durchführst -und- dir für die Zeit 1.9. - 31.10. einen GigaCube mit dem Flex-Tarif holst. Denn beim GigaCube mit Flex-Tarif bezahlst du nur für die Monate, die du das Gerät auch wirklich benutzt. In deinem Fall also maximal für 3 Monate (je nach Lage des Abrechnungszeitraums, weil dieser meist nicht mit Kalendermonaten übereinstimmt). Und du hättest dann die Option, den Cube später mal im Urlaub oder bei Ausfall eurer Leitung zu Hause zu nutzen.

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2 Antworten 2
reneromann
SuperUser
SuperUser

Es geht nicht.

 

Entweder du nutzt das Sonderkündigungsrecht zum 31.08. -oder- du lässt es bleiben. Ein anderer Termin als der 31.08. ist dafür NICHT möglich. Denn entweder du akzeptierst die erhöhten Gebühren - und dann bis zum Ende der regulären Laufzeit (in deinem Fall also 26.09.20) -oder- du akzeptierst sie nicht und bist zum 31.08. aus dem Vertrag raus.

 

Die einzige Möglichkeit wäre sonst - sofern der Anschluss deines Freundes auch bei VF ist - eben jene Kündigung bei Umzug zu nutzen und dann nur 3 Monate ab Umzug bezahlen zu müssen. Sollte der Anschluss deines Freundes NICHT bei VF sein, so würde dein Anschluss mit umziehen und du könntest höchstens hoffen, dass der Anschluss am neuen Wohnort nicht wie vertraglich vereinbart geschalten werden kann (z.B. weil eine 2. Leitung in die Wohnung fehlt -oder- das Gebiet nicht für die entsprechenden Geschwindigkeiten ausgebaut ist) - denn dann zieht ebenfalls das Sonderkündigungsrecht mit den 3 Monaten ab Umzugstag.

 

Oder du überlegst dir, ob du nicht die Telekom-Kündigung zum 31.08. durchführst -und- dir für die Zeit 1.9. - 31.10. einen GigaCube mit dem Flex-Tarif holst. Denn beim GigaCube mit Flex-Tarif bezahlst du nur für die Monate, die du das Gerät auch wirklich benutzt. In deinem Fall also maximal für 3 Monate (je nach Lage des Abrechnungszeitraums, weil dieser meist nicht mit Kalendermonaten übereinstimmt). Und du hättest dann die Option, den Cube später mal im Urlaub oder bei Ausfall eurer Leitung zu Hause zu nutzen.

Danke für die schnelle Rückmeldung und die Infos!