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Routerrückgabe nach Vertragsende
MikeHHundso
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

ich war jahrzehntelang(!) Vodafonekunde (früher Arcor). Im laufenden Vertrag wurde plötzlich die Gebühr erhöht, so dass es zu einem Sonderkündigungsrecht für mich kam, welches ich wahrnahm. Bei irgendeiner Vertragsänderung bekam ich einmal unaufgefordert den Router Easybox 804 zugeschickt. Ich nutze eine Fritzbox und kontaktierte damals den Kundendienst: "das gehöre so, gehört zum Vertrag". Weil nicht benötigt, stellte ich die ungeöffnete Packung in meine Abstellkammer. Bei der Vertragskündigung wurde ich nicht explicit auf die Retoure hingewiesen, wie ich jetzt herausfand, gibt es eine sehr kurze Frist. Stattdessen wurden 99,90 Euro von meinem Konto eingezogen, die ich nicht zuordnen konnte und zurückbuchte. An den Router in der Abstellkammer hatte ich gar nicht mehr gedacht. Statt irgendwie mit dem ehemals sehr treuen Kunden Kontakt aufzunehmen, bekam ich jetzt per E-Post die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens (daraus ging auch hervor, dass es um den Router geht). Die 102,70 Euro incl. Mahngebühr habe ich überwiesen, aber das ist meiner Meinung nach kein guter Umgang -> ich werde Vodafone in sehr schlechter Erinnerung behalten und auch meine Freundin und Freunde zum wechseln überreden.

Den Router in der ungeöffneten Pck kann ich also dem Elektroschrott überantworten, sehr umweltfreundlich.

Eine individuelle Lösung scheint auch nicht möglich, da Vodafone-EMailservive überlastet ist, werde ich auf diese Community verwiesen. Kurzum: Routerrückgabe ist sehr kundenunfreundlich gelöst, dies als Feedback. Grüße aus Reinbek bei Hamburg

 

Edit: @MikeHHundso Ins passende Board verschoben. Gruß Kurtler

2 Antworten 2
Kurtler
SuperUser
SuperUser

14 Tage nach Vertragsende muss der Router zurückgeschickt sein. Normalerweise steht das aber auch auf der Kündigungsbestätigung mit drauf, das der Router zurückgeschickt werden muss.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

@Kurtler  schrieb:

14 Tage nach Vertragsende muss der Router zurückgeschickt sein. Normalerweise steht das aber auch auf der Kündigungsbestätigung mit drauf, das der Router zurückgeschickt werden muss.

 

Gruß Kurt


Hallo Kurt, danke für die Antwort,

ja, selbst herausgefunden habe ich dies jetzt auch. Vielleicht gab es eine Mail, die im Spamfilter hängt. Eine schriftliche Erinnerung gab es jedenfalls nicht, stattdessen die unerfreuliche Abbuchung, trotz vorhandenem Gerät in Originalverpackung (ungeöffnet).

Die Frage ist: welchen letzten Eindruck hinterlasse ich - jahrzehntelanger Kunde, aber in der Falle des Kurzzeitdenkens interessiert es niemanden mehr. Vielleicht braucht es mehr Konkurrenz?

Wie soll eine so kurze Frist (14 Tage) ohne dezidierte Erinnerung wirken? Dann sofort Abbuchung ohne jede Mahnung, nächster Schritt ohne weitere Erläuterung gerichtliches Mahnverfahren androhen? Meiner Meinung nach ginge das besser.

 

Grüße

Markus