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Reklamation
Makarios
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo liebes Vodafone Team,

Ich habe telefonisch mit einem Vodafone Kundenberater gesprochen und er meinte ich sollte den Sachvehalt nochmal per email schreiben.

es geht um den Festnetz Vertrag den ich am 04.10.2019 kekündigt habe und auch die schriftliche Bestätigung dazu habe.

Das Problem jetzt aber dazu ist das ich am 12.02.2020 ein schreiben bekommen habe das der Vertrag am 15.03.2021 gekündigt wird, daß aber so nicht stimmt.

Deshalb möchte ich schnellst bitte dies zu korrigieren.

Mit freunlichen grüßen,

Makarios K

 

@Makarios Edit: Klarnamen entfern. Anhang gelöscht, da er persönliche Daten enthält. Bitte veröffentliche hier keine persönlichen Daten! Gruß, Jens-K

 

7 Antworten 7
reneromann
SuperUser
SuperUser

Die Frage ist: Wann wurde der Vertrag geschlossen und wann ist die Mindestvertragslaufzeit rum?

Für einen in 2019 geschlossenen (oder aktiv verlängerten) Vertrag wäre eine Kündigung in 2021 vertragskonform - da erst dann die 24 Monate Mindestlaufzeit abgelaufen sind...

Es ist Vertrag den ich  im März 2018 abgeschlossen hatte mit einer Laufzeit von 2 Jahren . 

Hast du eventuell im Januar oder Anfang Feburar eine Portierung bei einem anderen Dienstleister in Auftrag gegeben? In dem Moment kann es sein, dass die (nochmalige) Kündigung bei VF zum Triggern dieser Bestätigung geführt hat...

Ja ich habe im Januar beim anderen Anbieter die Freigabe der Portierung verlangt und es hieß , das der neue Anbieter sich drum kümmern würde. Aber das hat doch mit der Kündigung an sich nichts zu tun oder ? 

Doch, genau da liegt das Problem - Der neue Anbieter weiß ja nicht, dass du bereits gekündigt hattest und hat daher noch mal eine Kündigung im Rahmen der Portierungsanfrage versendet...

 

Die alte Kündigung bleibt jedoch bestehen - nur wirst du hier warten müssen, bis sich ein Mod der Sache annimmt und das im System entsprechend korrigiert. Denn es muss ja auch an den neuen Anbieter dann die entsprechende Info rausgehen, dass er nicht erst zum März '21 übernehmen kann, sondern bereits zum März '20.

 

Eine Einschränkung gibt es jedoch: Da du selbst gekündigt hast, gilt für dich die Weiterversorgungspflicht NICHT. Diese gilt nur dann, wenn der neue Provider dem alten Provider kündigt - daher wäre es besser gewesen, wenn der Neuvertrag zeitlich bereits so abgeschlossen wird, dass man VOR Beginn der Kündigungsfrist des Altanbieters bleibt und es somit gar nicht zu dem Problem kommen kann. In der Regel empfiehlt es sich, den Neuvertrag daher 4..6 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist zusammen mit dem Portierungsantrag zu stellen - dann klappt das auch ohne Probleme.

Seb4sti4n
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo @Makarios,

 

da scheint was durcheinander gekommen zu sein. Verlegener Smiley

 

Ich schau mir das gern einmal an. Schick mir dazu bitte eine PN mit Deiner Kundennumer und Deinem Kundenkennwort.

 

Beste Grüße

Sebastian

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Hallo Sebastian , wie kann ich dir eine PN hier ihm Forum schreiben