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Lösung
am 20.09.2019 11:04
Hallo zusammen,
ich habe meinen Vodafone-Vertrag umgestellt und eine andere FritzBox bekommen. Die alte Fritzbox liegt nach wie vor bei mir zu Hause und ich habe keine Info erhalten (oder diese übersehen) was damit zu tun ist. Nun wurden mir mit der aktuellen Rechnung 100 Euro für nicht zurückgesandte Leihgeräte in Rechnung gestellt, die ich natürlich gerne wieder hätte. Was muss ich dafür tun? Die FritzBox liegt bereit und kann sofort zurück gesendet werden.
Danke für die Hilfe! Gruß ARö
am 20.09.2019 12:25
Hallo @ARö
Herzlich Willkommen in der Community ... 🙂
Du hättest die alte Fritzbox innerhalb von 14 Tagen nach der Vertragsumstellung an Vodafone zurücksenden müssen. Eine extra Erinnerung dazu gibt es im Normalfall nicht, da bei Vertragsabschluß darauf hingewiesen wurde. Eine verspätete Rücksendung wird leider im DSL Bereich nicht akzeptiert. Durch das Nichtzurücksenden hast du die Fritzbox gekauft und die gehört jetzt dir.
Gruß
Dieter
am 20.09.2019 12:45
Ich bezweifle, dass aus einem Mietvertrag so mir nichts dir nichts ein Kaufvertrag werden kann. Ich denke mal, dass Vodafone es nicht auf ein verbindliches Gerichtsurteil ankommen lassen wird.
Schadensersatz kann sicherlich gefordert werden, der wird sich aber am Zeitwert orientieren müssen.
Es wird Zeit für eine rechtliche Beurteilung der bisherigen Vodafonepraxis.
am 20.09.2019 12:50
Als du den Vertrag mit Vodafone abgeschlossen hast wurde dort die Rücksendefrist für das Mietgerät festgelegt. Desweiteren wurde dir dort auch mitgeteilt welcher Betrag dir in Rechnung gestellt wird wenn das Mietgerät nicht rechtzeitig zurückgesendet wird. Dabei spielt es keine Rolle wie alt das Gerät ist, es gilt nicht der jetzige Zeitwert sondern der der bei Vertragsabschluß dir mitgeteilt wurde.
Du hast diesem Vertrag zugestimmt ... damit ist auch die Rechtslage eindeutig.
am 20.09.2019 12:58
Nachtrag:
In deiner damaligen Auftragsbestätigung sollte ein ähnlicher Abschntt vorhanden sein ...
(dieser Absatz ist als Beispiel aus einem Kabel-Vertrag entnommen und ist auch ähnlich bei DSL Verträgen)
Für verlorene, beschädigte oder nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückgegebene Geräte berechnen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von je 35 Euro pro Smartcard (Geben Sie die Smartcard verspätet zurück, erstatten wir Ihnen die Kosten), 60 Euro pro Receiver, 60 Euro pro CI+ Modul, 90 Euro pro HD-Receiver,
250 Euro pro Digital-HD-Recorder, 299 Euro pro GigaTV 4K Box, 160 Euro pro HomeBox, 100 Euro pro WLAN-Kabel-Router und/oder 60 Euro pro Kabel-Router. Es sei denn, Sie haben den Verlust oder die Beschädigung nicht zu verantworten. Sie können uns einen geringeren Schaden nachweisen.
Da du diesem Passus nicht innerhalb der Widerrufsfrist widersprochen hast ist er für dich rechtsbindend und verpflichtet dich zu der Zahlung des dort angegebenen Betrags.
am 20.09.2019 14:07
Es wurden schon sehr viele Passagen aus Verträgen und aus AGB nachträglich von Gerichten für ungültig erklärt, dass ich auch hier abwarten würde, welches Urteil dabei herauskommen würde. Es müsste eine Verbraucherschutzorganisation "scharfgeschaltet" werden, die ein Grundsatzurteil anstrebt.
Eine Wunschformulierung eines gewinnorientierten Unternehmens würde ich keinesfalls als der Wahrheit letzten Schluss ansehen.
Nur ein Urteil gäbe Sicherheit.
am 20.09.2019 14:15
Es steht dir natürlich frei diesen Weg zu beschreiten.
Halte uns dann bitte auf dem Laufenden wie es ausgegangen ist.
am 20.09.2019 14:24
Warum sollte ich? Nur weil ich von unserem Rechtsstaat überzeugt bin und Du nicht?
Aber bitte: https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-DSL/Ger%C3%A4te-R%C3%BCcksendung-Frist-ve...
am 21.09.2019 08:55
Das hat nichts mit meiner Überzeugung in Bezug auf den Rechtsstaat zu tun.
Ich bin nur der Meinung das ein Vertrag den man eingegangen ist auch von beiden Seiten erfüllt werden sollte, mit allen Konsequenzen die sich daraus ergeben. Jetzt nach Ende des Vertrags (den du ja nicht korrekt erfüllt hast) irgendwelche Schlupflöcher zu suchen ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung.
Du hast dich vertraglich dazu verpflichtet etwas innerhalb einer Frist zurückzugeben und dieses nicht getan. Desweiteren hast du bei Vertragsabschluß zugestimmt das ein festgelegter Betrag, der in diesem Falle zu zahlen ist, erhoben wird.
Hättest du dich Ordnungsgemäß an den Vertrag gehalten müsstest du dich jetzt auch nicht aufregen und versuchen dich irgendwie da herauszuwinden.
am 21.09.2019 09:45
Da Du offensichtlich Probleme mit der Realität hast:
Ich bin kein Vodafonekunde!
Ich schulde Vodafone kein Gerät!
Da Du Dir die Wirklichkeit so zusammenphantasiert, dass das falsche Bild dann zu Deiner Rabulistik passt, gehe ich davon aus, dass Du es mit juristischen Zusammenhängen ähnlich hältst.
EOD