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am 18.06.2018 09:55 - zuletzt bearbeitet am 18.06.2018 09:57 von Thomas
Sehr geehrtes Vodafone Team, Hallo Community,
ich habe im Mai im Zuge eines Wohnortwechseln bei Vodafone meinen Internet Vertrag geändert und verlängert. Dabei bin ich von VDSL auf das herkömmliche DSL aus der Telefondose gewechselt. Der Wechsel lief reibungslos, der Service war super. Ich sollte nun den alten Router zurückschicken. Und das habe ich im Umzugsstress völlig verpennt und vergessen.
Mir wurden nun gestern 160€ in Rechnung gestellt bzw. schon abgebucht. Der Router liegt verpackt vor mir, sodass ich diesen zurückschicken kann und werde. Werden mir die 160€ zurückerstattet (Stichwort Kulanz). Sobald ich hier eine Antwort habe, werde ich den Router per Einschreiben direkt zurücksenden.
Vielen Dank
Netzpirat20
Edit: @Netzpirat20 Beitrag in das richtige Board verschoben.
am 20.06.2018 11:35
@isdochallesegal: Eine (Nutzungs-) Überlassung ist nicht mit einem (im weitesten Sinne) Verkauf einer Sache an den gegenwärtigen Besitzer und damit dem Eigentumserwerb durch den gegenwärtigen Besitzer gleichzusetzen.
Es wird also die (temporäre) Überlassung der Sache zur Nutzung über den vertraglich geschuldeten Zeitpunkt der Rückgabe hinaus berechnet/erlaubt, der Nutzer der Sache ist aber weiterhin nicht Eigentümer der Sache.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
20.06.2018 12:56 - bearbeitet 20.06.2018 12:57
Vielleicht noch zur Veranschaulichung, @Netzpirat20 @isdochallesegal @yup:
Wenn ich mir bei einem der bekannten (oder auch unbekannteren) Anbieter ein Auto miete und das nicht zum vertraglich geschuldeten Zeitpunkt zurückgebe, sondern die Zeit überziehe, dann wird mir ebenfalls die weitere Überlassung des Autos in Rechnung gestellt.
Behalten darf ich das Auto aber deswegen noch lange nicht.
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am 20.06.2018 13:32
Ok verstehe.
Sollte so eine Überlassungsgebühr dann nicht idealerweise auch an einen zeitlichen Parameter gebunden sein? Also z.B. xxx Euro je Tag (Woche, was auch immer).
am 20.06.2018 13:40
Kann man machen, muß man nicht. Verbindliche Vorgaben gibt es dazu nach meinem Kenntnissstand als bekennender Laie keine.
Und eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, ein Leihgerät (wobei "Gerät" hier im weitesten Sinne zu verstehen ist) umgehend nach Ende der zulässigen Leihdauer bzw. wie vertraglich vereinbart/geschuldet an den Eigentümer zurückzugeben, so daß solche Regelungen unnötig sein sollten.
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20.06.2018 15:02 - bearbeitet 20.06.2018 15:03
Ja, Eigentum oder Besitz ist immer eine spannende Frage @Der Ritter. Sky hat mal von mir Schadenersatz für eine nicht zurückgesandte Smartcard gefordert oder doch noch Zurücksendung innerhalb von 14 Tagen. Ich hatte die Karte zwischenzeitlich aber schon zurückgesandt. Im Schreiben wiesen sie trotzdem daraufhin, das mit Zahlung des Schadenersatzes das Eigentum nicht auf mich übergeht.
Bei eurer Überlassungsgebühr bin ich von Eigentum geht über ausgegangen, lag ich wohl falsch.