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am 09.01.2019 17:03
Hallo,
ich habe heute eine Rechnung über den Mietrouter erhalten. Anscheinend hätte ich diesen unaufgefordert zurück senden sollen. Selbst wenn das recht mäßig sein sollte, halte ich es doch für äußerst kundenunfreundlich.
Vor allem wenn man noch hinzu nimmt, dass ich bei Abschluss explizit darum gebeten hatte mir keinen zu zusenden, da ich bereits einen Router besitze. Das wurde damals verneint, das ginge nicht, der gehöre dazu. Ich wollte das Teil nie haben!
Eigentlich ging ich davon aus, wie gewohnt eine Aufforderung zur Rücksendung zu erhalten, aber da kam nichts.
Kann ich das Mietgerät noch zurück senden?
Eigentlich wollte ich ja im Februar wieder einen neuen Vertrag abschließen, um in den Genuss des Neukundenrabatts zu kommen und meinen Handyvertrag gleich mit portieren zu können. Ich muss allerdings sagen, dass ich bei solch einem Geschäöftsgebaren davon durchaus absehen werde.
Grüße
am 09.01.2019 17:08
@vergesser schrieb: Selbst wenn das recht mäßig sein sollte, halte ich es doch für äußerst kundenunfreundlich.
Rechtmäßig ist es und worin die Kundenunfreundlichkeit besteht, sehe ich auch nicht.
Bei Vertragsabschluss war bekannt, was nach Vertragsende zu geschehen hat. Auch die möglichen Folgen, wenn man sich nicht an die vertraglichen Verpflichtungen hält, sollten in den AGB stehen.
Und dann wird doch auch in der Kündigungsbestätigung nochmals darauf hingeweisen.