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Frage

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Antwort

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Lösung

Preiserhöhung DSL Anschluss
opla2k
Daten-Fan
Daten-Fan

Guten Tag,

 

Kundenummer: 0019********

ich würde gerne wissen ob ich von der Preiserhöhung für die "letzte Meile" auch betroffen bin. Leider konnte mir dies bis dato keiner so recht sagen, weder in der Hotline noch über FB. Ich habe bis jetzt noch keine E-Mail oder Brief zu diesem Thema erhalten. Jedoch beziehe ich mein Internet über die Telefonbuchse und bei einer Entstörung durch einen Techniker kommt immer ein TCOM Mitarbeiter.

 

Es wäre nett wenn Ihr mir sagen könnt, ob ich davon betroffen bin und so vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann.

 

Edit by Matthes (Mod): bitte keine persönlichen Kundendaten öffentlich posten.

 

10 Antworten 10
Kadse
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @opla2k 

 

Ja, du bist auch betroffen, da die Letzte Meile nun mal der Telekom gehört.

 

Du wirst sicherlich noch eine Information bekommen.

Aber spätestens auf der nächsten Rechnung wird die Preiserhöhung zu sehen sein.

 

Dann besteht auch ein Sonderkündigungsrecht.

 

Siehe auch hier klick hier drauf

 

Viele Grüße, Kadse

@Kadse Vor kurzem hat aber hier jemand, von dem ich annehme, dass er bei VF beschäftigt ist, gepostet, dass nur die wenigsten Kunden wirklich betroffen seien. Hat mich zwar gewundert, aber da ich Kabel habe, hat mich das weiter nicht interessiert.

Nachtrag: Hier war es von @DSS1 https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-DSL/Preiserh%C3%B6hung-zum-01-September/m...

Jens-K
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

@Kadse Deine Aussage ist falsch! Es sind bei Weitem nicht alle DSL-Anschlüsse von der Erhöhung der Leitungsmiete betroffen.

 

Betroffene Kunden werden schriftlich infiormiert. Wenn @opla2k keine Benachrichtigung erhalten hat, ist er auch nicht betroffen.

 

Gruß,

Jens

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!

@ Jens-K

 

wie wird man denn informiert? Bis dato habe ich weder einen Brief noch eine Email erhalten.

Konnte aber auch nirgends einen Hinweis finden, wie man sonst herausfindet, ob man betroffen ist..

 

Vielen Dank im Voraus,

Daniel

Hallo @Jens-K 

 

Ich habe nicht geschrieben das Alle betroffen sind.

 

Und habe dazu geschrieben, das @opla2k  dann Informiert wird oder er es an seiner Rechnung sehen wird.

 

Dazu noch den Link zur Homepage.

 

Viele Grüße, Kadse

@Kadse Eigentlich lohnt es sich ja nicht darüber zu diskutieren, aber aus der Formulierung "Ja, du bist auch betroffen, da die Letzte Meile nun mal der Telekom gehört." läßt sich durchaus der Schluß ziehen, dass damit alle gemeint sind. Aber ist doch egal, das ist doch nun geklärt.

@DannySylvester Ob du NICHT betroffen bist, wird wohl nirgendwo zu finden sein. Ich ganz persönlich gehe aber angesichts der Frist 31.08. zum Wechsel davon aus, dass die Betroffenen schon alle benachrichtigt sind.

Ansonsten wie @Kadse schreibt: Abwarten!

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Jens-K  schrieb:

Betroffene Kunden werden schriftlich infiormiert.

 


Das ist falsch! Sie werden per Mail informiert. Eine Mail ist aber keine Schriftform! Man schaue in 126 BGB. Auch erfült die Mail nicht die Anforderungen an die elektronische Form iSv 126a BGB,  da es an einer qualifizierten elektronischen Signatur fehlt.

Diese ist laut AGB aber zwingend vorgeschrieben und wird von Vodafone seit je her nicht eingehalten.

 

Das Thema hatten wir schon einmal. Eine Preisänderung und Änderung der AGB ist nur rechtswirksam verinbart, wenn sie schriftlich erfolgt und das Einverständnis des Kunden eingeholt wird.

So lange dies nicht erfolgt ist, gilt die AGB und das Preisverzichnis vom Datum des Vertragabschlusses!

Steht in den aktuellen AGB unter 2.2

Vodafone behält sich vor, die Leistungs- und Produktbeschreibung zu ändern, wenn die Änderung....Vodafone wird dem Kunden derartige Änderungen mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich ankündigen.

 

Die Rechtsabteilung sollte sich mal mit dem Thema Schriftform befassen 😉

Von so her sind sämtliche Preiserhöhungen definitiv nicht rechtswirksam vereinbart!

 

 


@Gelöschter User  schrieb:

Von so her sind sämtliche Preiserhöhungen definitiv nicht rechtswirksam vereinbart!


Nun, das festzustellen  sollte man aber einem Gericht überlassen. 

Schließlich wäre da auch noch der § 127 BGB und § 309 Nr. 13 BGB zu erwägen, ganz bgesehen davon, dass es auch eine Rechtsverwirkung gibt. Wer sich heute plötzlich auf eine Preisliste von vor zehn Jahren beruft, dürfte meines Erachtens mit der Argumentation "§ 126BGB" geringe Chancen haben.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Díaz_de_Vivar  schrieb:

@Gelöschter User  schrieb:

Von so her sind sämtliche Preiserhöhungen definitiv nicht rechtswirksam vereinbart!


Nun, das festzustellen  sollte man aber einem Gericht überlassen. 

Schließlich wäre da auch noch der § 127 BGB und § 309 Nr. 13 BGB zu erwägen, ganz bgesehen davon, dass es auch eine Rechtsverwirkung gibt. Wer sich heute plötzlich auf eine Preisliste von vor zehn Jahren beruft, dürfte meines Erachtens mit der Argumentation "§ 126BGB" geringe Chancen haben.


Du verkennst, dass sich dies auf die Kunden bezieht. 😉 § 309 Nr. 13 lautet: .. eine Bestimmung, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind. Betroffen sind nur diejenigen AGB-Klauseln, die vorsehen, dass für die Ausübung eines Rechts (z.B. der Kündigung) mehr als die Einhaltung der Textform erforderlich ist. Dies ist bei Vodafone nicht der Fall.  (AGB 3.3 und 4.)

 

Dem Kunden muss die Möglichkeit gegeben werden, z. B.  in Textform also auch ohne eigenhändige Unterschrift kündigen zu können. Das beziehst sich somit nicht auf die Bestimmungen die der Verwender in den AGB sich selbst gegenüber bestimmt hat.

Verpflichtet sich  Vodafone in Ihren AGB, dass Vodafone Preisänderungen schriftlich mitteilt, dann ist sie auch daran gebunden.