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am 22.07.2019 13:03 - zuletzt bearbeitet am 22.07.2019 13:07 von Matthes
Guten Tag,
Kundenummer: 0019********
ich würde gerne wissen ob ich von der Preiserhöhung für die "letzte Meile" auch betroffen bin. Leider konnte mir dies bis dato keiner so recht sagen, weder in der Hotline noch über FB. Ich habe bis jetzt noch keine E-Mail oder Brief zu diesem Thema erhalten. Jedoch beziehe ich mein Internet über die Telefonbuchse und bei einer Entstörung durch einen Techniker kommt immer ein TCOM Mitarbeiter.
Es wäre nett wenn Ihr mir sagen könnt, ob ich davon betroffen bin und so vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann.
Edit by Matthes (Mod): bitte keine persönlichen Kundendaten öffentlich posten.
am 22.07.2019 15:19
Hallo @opla2k
Ja, du bist auch betroffen, da die Letzte Meile nun mal der Telekom gehört.
Du wirst sicherlich noch eine Information bekommen.
Aber spätestens auf der nächsten Rechnung wird die Preiserhöhung zu sehen sein.
Dann besteht auch ein Sonderkündigungsrecht.
Siehe auch hier klick hier drauf
Viele Grüße, Kadse
22.07.2019 20:54 - bearbeitet 22.07.2019 20:55
@Kadse Vor kurzem hat aber hier jemand, von dem ich annehme, dass er bei VF beschäftigt ist, gepostet, dass nur die wenigsten Kunden wirklich betroffen seien. Hat mich zwar gewundert, aber da ich Kabel habe, hat mich das weiter nicht interessiert.
Nachtrag: Hier war es von @DSS1 https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-DSL/Preiserh%C3%B6hung-zum-01-September/m...
am 23.07.2019 10:04
@Kadse Deine Aussage ist falsch! Es sind bei Weitem nicht alle DSL-Anschlüsse von der Erhöhung der Leitungsmiete betroffen.
Betroffene Kunden werden schriftlich infiormiert. Wenn @opla2k keine Benachrichtigung erhalten hat, ist er auch nicht betroffen.
Gruß,
Jens
am 23.07.2019 12:37
@ Jens-K
wie wird man denn informiert? Bis dato habe ich weder einen Brief noch eine Email erhalten.
Konnte aber auch nirgends einen Hinweis finden, wie man sonst herausfindet, ob man betroffen ist..
Vielen Dank im Voraus,
Daniel
am 23.07.2019 14:05
am 23.07.2019 19:28
@Kadse Eigentlich lohnt es sich ja nicht darüber zu diskutieren, aber aus der Formulierung "Ja, du bist auch betroffen, da die Letzte Meile nun mal der Telekom gehört." läßt sich durchaus der Schluß ziehen, dass damit alle gemeint sind. Aber ist doch egal, das ist doch nun geklärt.
@DannySylvester Ob du NICHT betroffen bist, wird wohl nirgendwo zu finden sein. Ich ganz persönlich gehe aber angesichts der Frist 31.08. zum Wechsel davon aus, dass die Betroffenen schon alle benachrichtigt sind.
Ansonsten wie @Kadse schreibt: Abwarten!
am 24.07.2019 11:40
@Jens-K schrieb:Betroffene Kunden werden schriftlich infiormiert.
Das ist falsch! Sie werden per Mail informiert. Eine Mail ist aber keine Schriftform! Man schaue in 126 BGB. Auch erfült die Mail nicht die Anforderungen an die elektronische Form iSv 126a BGB, da es an einer qualifizierten elektronischen Signatur fehlt.
Diese ist laut AGB aber zwingend vorgeschrieben und wird von Vodafone seit je her nicht eingehalten.
Das Thema hatten wir schon einmal. Eine Preisänderung und Änderung der AGB ist nur rechtswirksam verinbart, wenn sie schriftlich erfolgt und das Einverständnis des Kunden eingeholt wird.
So lange dies nicht erfolgt ist, gilt die AGB und das Preisverzichnis vom Datum des Vertragabschlusses!
Steht in den aktuellen AGB unter 2.2
Vodafone behält sich vor, die Leistungs- und Produktbeschreibung zu ändern, wenn die Änderung....Vodafone wird dem Kunden derartige Änderungen mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich ankündigen.
Die Rechtsabteilung sollte sich mal mit dem Thema Schriftform befassen 😉
Von so her sind sämtliche Preiserhöhungen definitiv nicht rechtswirksam vereinbart!
am 24.07.2019 12:17
@Gelöschter User schrieb:Von so her sind sämtliche Preiserhöhungen definitiv nicht rechtswirksam vereinbart!
Nun, das festzustellen sollte man aber einem Gericht überlassen.
Schließlich wäre da auch noch der § 127 BGB und § 309 Nr. 13 BGB zu erwägen, ganz bgesehen davon, dass es auch eine Rechtsverwirkung gibt. Wer sich heute plötzlich auf eine Preisliste von vor zehn Jahren beruft, dürfte meines Erachtens mit der Argumentation "§ 126BGB" geringe Chancen haben.
am 24.07.2019 12:41
@Díaz_de_Vivar schrieb:
@Gelöschter User schrieb:Von so her sind sämtliche Preiserhöhungen definitiv nicht rechtswirksam vereinbart!
Nun, das festzustellen sollte man aber einem Gericht überlassen.
Schließlich wäre da auch noch der § 127 BGB und § 309 Nr. 13 BGB zu erwägen, ganz bgesehen davon, dass es auch eine Rechtsverwirkung gibt. Wer sich heute plötzlich auf eine Preisliste von vor zehn Jahren beruft, dürfte meines Erachtens mit der Argumentation "§ 126BGB" geringe Chancen haben.
Du verkennst, dass sich dies auf die Kunden bezieht. 😉 § 309 Nr. 13 lautet: .. eine Bestimmung, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind. Betroffen sind nur diejenigen AGB-Klauseln, die vorsehen, dass für die Ausübung eines Rechts (z.B. der Kündigung) mehr als die Einhaltung der Textform erforderlich ist. Dies ist bei Vodafone nicht der Fall. (AGB 3.3 und 4.)
Dem Kunden muss die Möglichkeit gegeben werden, z. B. in Textform also auch ohne eigenhändige Unterschrift kündigen zu können. Das beziehst sich somit nicht auf die Bestimmungen die der Verwender in den AGB sich selbst gegenüber bestimmt hat.
Verpflichtet sich Vodafone in Ihren AGB, dass Vodafone Preisänderungen schriftlich mitteilt, dann ist sie auch daran gebunden.