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am 09.08.2018 23:12
Irgendwie, scheint es nicht möglich zu sein, dass ein Portierungsauftrag an den ehemaligen Anbieter gestellt wird.
In dem Schreiben meines alten Anbieters heißt es:
Der Portierungsauftrag von Vodafone wurde storniert da zu diesem Zeitpunkt ein Auftrag der Firma ... vorhanden war. Die Stornierung wurde Vodafone aber mitgeteilt. Vodafone hat danach keinen Auftrag mehr gestellt.
Vodafone muss einen neuen Auftrag für die Portierung stellen. Der nächstmögliche Termin wird der 11. Mai 2018 sein. Der Auftrag von Vodafone muss spätestens einen Monat vor diesem Termin bei uns sein. Sonst verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.
Aus Kulanz werde ich Ihnen die Grundgebühr für den Zeitraum vom 1. Februar 2018 bis 11. Mai 2018 erstatten.
Jetzt wurde mein Konto von dem alten Anbieter mal wieder belastet, was ich absolut nicht einsehe.
Ich zahle ja nicht bei zwei Anbietern Telefon und Internet.
Wie kann ich mich jetzt verhalten, hat schon eimal jemand eine ähnliche Situation gehabt.
Liebe Grüße, H. Voigt
am 18.08.2018 18:26
Das war ja klar, jetzt ist wieder der Kunde schuld Verzeihung, wenn ich davon ausgehe, dass Vodafone es schaffen müßte, einen Portierungsantrag bei dem vorherigen Telefonanbieter zu stellen. Mit dem dritten Anbieter hatten Sie überhaupt nichts zu tun normalerweise. Dort habe ich selber meine schriftliche Kündigung fristgerecht eingereicht, bevor der Vertrag überhaupt anfing. Und auch von dem Umzug habe ich sie rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. In der neuen und auch aktuellen Wohnung gab es zum Umzugtermin leider noch kein Kabelanschluss, so musste ich zu DSL wechseln. Dort hat ja die Rufnummerübernahme auch hervorragend geklappt. Ich werde jetzt mal schauen wie es weiter geht!
am 19.08.2018 15:51
Huhu Struppi79,
ich seh hier keinerlei Schuldzuweisung....
Du hast meinem Kollegen Norman ja sicherlich schon die PN geschickt.
Er schaut sich Deinen Fall schnellstmöglich an.
Bitte etwas Geduld - wir melden uns bei Dir.
VG,
Andre