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Neues Gesetz für Verbraucherschutz, Kündigung bei automatisch verlängertem DSL Vertrag
melci
Daten-Fan
Daten-Fan

Ich wurde heute vom Vodafone Kundenservice informiert, dass ab 01.12.2021 mit dem neuen Gesetz, auch bei vorhandenen DSL Verträgen (soweit die 24 Monaten abgelaufen sind, und der Vertrag sich automatisch um 1 Jahr verlängert hat) mit 1 Monat Kündigunsfrist der Vertrag jederzeit gekündigt werden kann.

Stimmt das so? Kann jemand dies bestätigen?

Soweit ich im Internet nachgeforscht habe gilt das neue Gesetz nur für Neuverträge. Wurde ich von Vodafone falsch informiert?

1 Antwort 1
reneromann
SuperUser
SuperUser

Für Neuverträge ist die Änderung verpflichtend - für Altverträge kann sie umgesetzt werden, es gibt aber keine zwingende Pflicht. Vodafone ist also nicht verpflichtet, kann aber aus eigener Kulanz die Änderung auch für Altverträge umsetzen (weil dies interne Prozesse vereinfachen kann, wenn keine Unterscheidung nach Vertragsschluss gemacht werden muss).