abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Mietgerät nicht rechtzeitig zurückgeschickt...
twc
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Guten Abend,

 

ich habe mein Mietgerät EasyBox 808 nach Vertragsende in 10/2018 nicht rechtzeitig zurückgeschickt. Dadurch wurde die Tage eine Rechnung gestellt und der Betrag für das Mietgerät wird am 08.02.2019 eingezogen. Besteht die Möglichkeit dieses Verfahren zu stornieren? Parallel habe ich im April 2018 einen Vodafone bzw. Otelo-Mobilfunkvertrag abgeschlossen. 

 

Wenn ja, an diese Anschrift:

arvato distribution GmbH

Warenannahme 99/VF

Betriebsstätte Herzebrock III

Dieselstraße 64

33442 Herzebrock

 

Ich freue mich auf Ihre Antwort. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

twc

 

Edit: @twc Beitrag nach Internet, Telefon & TV über DSL verschoben.

13 Antworten 13
reneromann
SuperUser
SuperUser

Das wird nicht mehr angenommen. Du hast 14 Tage nach Vertragsende, um Mietgeräte unaufgefordert und auf eigene Kosten an VF (respektive Arvato als Lagerverwalter) zurückzuschicken - und die sind schon längst vorbei.

Und sobald die Rechnung geschrieben ist, war's das...

 

Heißt für dich: Aufgrund deiner eigenen Schusseligkeit musst du das (ehem.) Mietgerät bezahlen und kannst dann damit tun und lassen, was du willst. Sieh es als Lehrgeld an, dass du beim nächsten Mal dir entsprechende Erinnerungen setzt, damit du die Geräte rechtzeitig zurückschickst.

 

 

Was das ganze jetzt mit einem Mobilfunkvertrag zu tun haben soll, erschließt sich mir hingegen nicht. Wenn du darauf hinaus willst, dass man da ja irgendwas drehen könnte: Vergiss es lieber ganz schnell.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Servus @twc ,

 

mal abgesehen von der späten Rücksendung ist die von dir übermittelte Anschrift falsch.

 

Das Zentrallager ist umgezogen:

 

Arvato Distribution GmbH

Warenannahme 36 (Retoure)

Bielefelder Str. 45

33428 Marienfeld

 

Gruß Kurt

Jens-K
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo twc,

 

wenn die Rücksendung der Hardware ein paar Tage zu spät erfolgt, ist dies in der Regel kein Problem und das Paket wird noch angenommen und retour gebucht.

 

In Deinem Fall ist die Frist aber schon ein paar Monate abgelaufen.

 

Hier wird die Rücksendung daher nicht mehr akzeptiert und der Router gemäß unserer Preisliste in Rechnung gestellt.

 

Gruß,

Jens

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!
twc
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo Jens,

 

danke für Deine Antwort.

 

Der Kündigungsprozess ist nicht kundenfreundlich, weil erst durch die gestellte Rechnung dem Kunden auffällt, dass er das Mietgerät, was er nicht haben wollte, errinnert wird, es zurück zu schicken. Wird hier Kunde von Vodafone bestraft, dass er gekündigt hat? 

 

Grundsätzlich finde ich die Qualität von Vodafone gut, weswegen ich zu Mobilfunk gewechselt bin.

 

Lieber Jens, wie können wir das Ganze am besten lösen? 

 

Viele Grüße

twc

 

 

 

 

Sorry @twc , aber das stimmt so nicht:

a) Dir wird bei Vertragsschluss mitgeteilt, dass du das Gerät unaufgefordert nach Vertragsende zurückschicken musst.

b) Werden Mietgeräte als solche auf jeder Rechnung aufgeführt, sofern eine Miete zu zahlen ist

c) Werden Mietgeräte im Kundenportal als solche ausgewiesen

d) Erinnert VF in der Kündigungsbestätigung sehr wohl daran, dass Mietgeräte nach Vertragsende zurückzuschicken sind.

 

Was willst du noch mehr? Eine Aufforderung kurz vor Vertragsende: "Bitte senden Sie uns folgende Mietgeräte zurück: <Liste der Geräte>"?

 

Dir sollte doch auch klar sein, dass du ein Mietgerät zum Ende des Mietzeitraums zurückzuschicken hast - hier wäre es doch auch in deinem eigenen Interesse gewesen, wenn du dir nicht sicher bist, ZEITNAH bei VF zu fragen, was mit den Geräten passieren soll.

 

Wenn man alle vorgenannten Punkte zusammen nimmt, hast du es einfach nur selbst verbaselt. Und wie ich schon schrieb: Sieh es als Lehrgeld an, dass du beim nächsten Mal etwas "aktiver" mit der Rückgabe von Mietgeräten umgehst...

twc
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo Jens, 

 

wenn von Dir oder seitens Vodafone nichts mehr kommt, dann werde ich jetzt das Lastschriftmandant sperren.

 

Darüber bitte ich Euch Vodafone mir nachzuweisen, wo ein Schadensersatz entstanden ist. Für den Easybox haben wir keinen Kaufvertrag abgeschlossen. 

 

Wie gesagt, mit mir kann man immer reden und ich bin offen für Lösungen, wenn solche mir angeboten wird.

 

Viele Grüße,

twc

 

Jens-K
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo twc,

 

die Aufforderung zur Rücksendung findest Du auf der Kündigungsbestätigung.

 

Dass es sich bei Deinem Router um ein Mietgerät handelt, kannst Du Deinem Auftrag entnehmen.

 

Bei den in Rechnung gestellten Kosten handelt es sich um die Überlassungsgebühr.

 

Siehe dazu unsere Preisliste: https://www.vodafone.de/infofaxe/120.pdf (Seite 21)

 

Wie bereits geschrieben, wird die Rücksendung, sollte sich diese um ein paar Tage verzögern, noch akzeptiert. Nach mehreren Monaten ist dies allerdings nicht mehr möglich.

 

Gruß,

Jens

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!
reneromann
SuperUser
SuperUser
@twc
Ich kann zwar verstehen, dass du das Geld nicht bezahlen willst, aber der Fehler liegt hief ganz klar auf deiner Seite. Du hast die rechtzeitige Rückgabe trotz Aufforderung und vertraglicher Verpflichtung "verpennt".
Nimm es sportlich, lerne daraus und bezahle die Summe als Lehrgeld. Alles Gezeter hilft dir nicht weitef - ganz im Gegenteil, es macht die Sache für dich im Endeffekt nur noch teurer.

Das fängt bei dem Entziehen des LS-Mandats an - damit entgehst du nicht der Zahlungspflicht,
Und sollte VF hier Zustzgebühren für eine verspätete Zahlung nehmen, so treibt das die Forderung nur in die Höhe.
Gleuches gilt, wenn du versuchst, die Sache auszusitzen und der Vorgng zum Inkasso wandert (zusätzliche Inkassogebühren) - und last but not least dann am Ende die Gebühren für den Mahnbescheid und evtl. sogar noch -bei Eröffnung eines Gerichtsverfahrens- eben jene Kosten plus die der Anwälte. Aber mach nur - ist ja dein Geld, wasdann zusätzlich verbrannt wird.

Und weiter auchmit der Schadenshöhe: VF darf lt. BGB einen pauschalen Betrag fordern, wenn es dir freigestellt wird, den Nachweis eines geringeren Schadens anzutreten. VF hat den Schaden durch die Veröffentlichung der Preisliste bezifffert - dir steht es jetzt frei, den Nachweis anzutreten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Sollte dir das gelingen, musst du nur die geringere Summe bezahlen - wenn nicht, dann bleibt's bei der Pauschale. VF hat dir also einen Preis genannt - es liegt an dir, den Nachweis zu erbringen, dass der Preis zu hoch ist.

Und Last but not Least: VF hat dir eine Lösung angeboten: Zahl den Preis...
Das dir die Lösung nicht schmeckt, ist (leider) dein eigenes Verschulden.
twc
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo Jens,

 

danke für die schnelle Antwort.

 

Das ist schade, dass hier nicht kundenfreundlich gehandelt werdne kann. Obwohl ich bin ja auch kein Kunde mehr, daher auch zu verschmerzen.

 

Hier im Forum tauchen diese Diskussion immer wieder in der gleichen oder sehr ähnlichen Form auf, also entweder können wir ex-Kunden alle nicht lesen oder sind total vergesslich. Oder es liegt einfach daran, dass Vodafone letztendlich die Kunden bestrafen möchte, weil sie wegegangen sind - nicht direkt, aber versteckt und über Umwegen. 

 

Ich werde die Lastschrift sperren lassen und die Verbraucherzentrale einschalten, wenn nötig anwaltlich. Mit Vertragspartnern ist es genauso mit sogenannten "toxisch negativen" Freunden: Sich für immer trennen. Beidseitig. 

 

Viele Grüße

twc