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Lösung

Mietgerät nicht rechtzeitig zurückgegeben
dissatisfied
Daten-Fan
Daten-Fan

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Der Vertrag wurde von mir gekündigt, da die Leistungen von Vodafone fast nie erreicht wurden. (Gebucht waren 16Mbits angekommen meist nur ~10Mbits, alles dennoch im Rahmen!, an meinem Wohnort gingen bis zu 50Mbits (gedrosselt auf 25Mbits durch die Telekom) (habe ich auch jetzt durchgehend über 1&1 anliegen). Das Vorweg!

 

Der Vertrag ist ausgelaufen und ich habe den Anbieter gewechselt. Zu diesem Zeitpunkt ist man anscheinend als Kunde gestorben.

Zu den AGB's die ich hier im Forum lese wurde ich damals zur Fritzbox niemals aufgeklärt, da ich diese im Laufe der Vertragslaufzeit bekommen habe (Nach fast einem Jahr ärger mit der Easybox!). Ich habe ALL meine Vertragsdaten die ich bei mir fein säuberlich abgeheftet habe überprüft und nichts zur Rückgabe der Fritz.Box gefunden. (Ja, es steht in den AGB's mit 14 Tagen, dachte das gilt nur für die Easybox die ich von anfang an erhalten habe).

 

Nun hat Vodafone nach etwa 3 Monaten nach Vertragsende knappe 200€ abgebucht.

 

Nichts desto trotz habe ich nun mal google bemüht und lese jetzt viel hier im Forum über die Machenschaften von Vodafone. Es verärgert mich. Viele sagen das im Kündigungsschreiben explizit darauf hingewiesen wird, das die Geräte zurückgesendet werden müssen. Niemals kam ein solches Schreiben, keine Mahnung, keine Erinnerung, keine E-Mail, kein FAX, NICHTS!

 

Nun gut 199,90€ sind abgebucht. Lastschriftmandat sei dank.

 

Kundenhotline angerufen, alles kein Problem, einfach frankieren und zurücksenden, endlich auch einen Mitarbeiter am Telefon ranbekommen der mir wenigstens sagen konnte wohin und hat mir ein Retoureschein an meine E-Mail Adresse gesendet. Nun habe ich 5€ in die Hand genommen und das Paket versendet.

 

Jetzt lese ich hier im Forum das in fällen wie meinem die Pakete einfach nicht angenommen werden!?

Was soll das? Worauf habe ich mich da eingelassen? Kann man das vorweg klären!?

 

Wie kommt ihr darauf einfach Pakete nicht anzunehmen? 

 

Danke und Gruß Lukas

 

25 Antworten 25
reneromann
SuperUser
SuperUser

Erst einmal:

In den AGB steht, dass du die Mietgeräte (und die Fritte war ein Mietgerät) UNAUFGEFORDERT(!) binnen 14 Tagen hättest zurückschicken müssen - wenn VF dich hier nochmal im Rahmen der Kündigung darauf hinweist, ist dies nett, aber rechtlich nicht notwendig.

 

Du hast also eine Miet-Fritte (für die du die Vertragslaufzeit über auch entsprechende Mietgebühren bezahlt hast - hätte dich doch bei einem Kaufgerät stutzig machen müssen, dass da Miete abgeht) nicht rechtzeitig zurückgeschickt. Da die Rücksendefrist nach dem Datum bestimmt ist (14 Tage) könnte VF dir direkt am 15. Tag die Gebühren abbuchen - sie geben dir aber noch länger Kulanzzeit zur Rücksendung. Nur wenn die Kulanzzeit rum ist, dann wird die Rechnung erstellt und sofern ein SEPA-Mandat besteht, auch abgebucht [daher auch keine Mahnung, Erinnerung, Fax, Mail o.ä.]...

 

Und ob VF die Fritte noch nachträglich annimmt:

In der Regel bei DSL-Fritten nein, weil du die Fritte durch die Nicht-Rücksendung gekauft hast - steht ebenfalls so in den AGB. Ob VF hier nochmal "Gnade vor Recht" ergehen und die zu spät zurückgeschickte Fritte trotzdem akzeptieren wird -und- dir das Geld zurückerstattet, dürfte fraglich sein.


@reneromann  schrieb:..., weil du die Fritte durch die Nicht-Rücksendung gekauft hast - steht ebenfalls so in den AGB.

Steht das tatsächlich so in den AGB, bezüglich Kauf? Also ich finde, das eine fragwürdige Art. Ob das wirklich ein Kaufvertrag ist?

Julz2k
Royal-Techie
Royal-Techie
Das ist kein Kauf sondern Schadenersatz. Das steht so auch in den AGB. Ebenfalls steht dort das man Widerspruch gegen die Höhe einreichen kann, beweislast liegt jedoch beim Kunden. Da reicht eigentlich jedoch ein kurzes Schreiben, da man nach zwei Jahren nicht den neuwert des Gerätes nehmen kann. Wobei der neuwert der 7430 definitiv keine 200 Euro beträgt, sondern deutlich weniger. Hier müsste man aber fristgerecht Einspruch gegenüber der Summe einlegen, ob das jetzt noch möglich ist kann nur ein Anwalt klären.
Seb4sti4n
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo dissatisfied,

 

die Rücksendung der gemieteten Hardware hat mit der Leistung des Tarifes nichts zu tun. Hierbei handelt es sich um zwei verschieden Sachen.

 

Bereits bei Vertragsabschluss wird man schriftlich darauf hingewiesen, dass die Hardware nach Vertragsende binnen 14 Tage auf eigene Kosten an uns zurückgeschickt werden muss. Auch in der Kündigungsbestätigung wird erneut darauf hingewiesen.

 

Wird das Paket später uns gesendet, wird die Annahme verweigert. In Deinem Fall ist bereits die Rechnung erstellt und die Zahlung erfolgt.

 

Nach 3 Monaten ist definitiv zu spät um es noch zurück an uns zu schicken. Hier sind wir nicht mehr am Zug.

 

Viele Grüße

Seb4sti4n

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Ich würde außerdem davon Abstand nehmen die Lastschrift zurückgehen zu lassen. Vodafone schaltet sehr schnell ein Inkassounternehmen ein.


@Julz2k@  schrieb:
Das ist kein Kauf sondern Schadenersatz. 

Na ja, welcher Schaden entsteht denn VF, wenn das Gerät drei Monate zu spät geschickt wird? In meinen Augen wäre da bestenfalls eine "Nutzungsausfallgebühr" angebracht. Aber wie du schon geschrieben hast, auf dem Kanal Kunde - Kundenservice wird das nicht zu regeln sein (siehe auch Antwort von @Seb4sti4n). Da braucht man fachkundige Unterstützung, die damit ihr Geld verdient.

Würde gerne mal wissen was VF mit den zurückgesandten Gebrauchtgeräten macht

 

wmüller
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hier ein Ausschnitt aus den AGBs von Vodafone:

"Kommt der Kunde mit der Rückgabe in Verzug, so hat er den Vodafone entstehenden
Schaden zu ersetzen. Als Mindest-Schadenersatz zahlt der Kunde, sofern er nicht das
Vorliegen eines geringeren Schadens nachweist, je angefangene Kalenderwoche 10,-€.
Darüber hinaus kann Vodafone das Leihgerät sperren"

 

Und hier ein Ausschnitt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit:

"(Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen)
die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz oder Ersatz einer Wertminderung, wenn a)
die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt"
 
Mit einfachen Worten: Wenn Vodafone nicht in der Lage ist, zu beweisen, dass ein Schaden von 200 Euro durch die verspätete Rücksendung enststanden ist, ist die Schadensersatzklausel in den AGBs unwirksam und es tritt das Gesetz in Kraft. Und da hier von einem subjektivem Verzug die Rede ist, hat Vodafone Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch die verspätete Rücksendung entstanden ist. Die Frage ist nun, ist überhaupt ein Schaden dadurch entstanden und wie hoch ist dieser. Aber ich glaube kaum, dass dieser an die 200 Euro rankommt.

Hi @wmüller ,

  1. aus welchen AGB zitierst du
  2. hat der § 309 BGB unter der Nummer 5 nicht nur den von dir zitierten Wortlaut, sondern da steht auch "oder (wenn) dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale;"

So leicht kommen wir aus dem Problem leider nicht raus.