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am 14.10.2019 17:52
Hallo @ Community,
ich habe seit Neuestem einen neuen Fernseher der bereits einen integrierten SAT-Receiver hat.
Aus diesem Grund macht es wenig Sinn für mich das Mietgerät "Vodafone TV Center 2000 (Mietgerät)" weiterhin zu behalten.
Gerne würde ich mir die Mietgebühr nun sparen und das Gerät wieder zurückgeben.
Ist das problemfrei möglich ohne das mein bestehender Tarif geändert/angetastet wird?
Wie ist dabei der Vorgang um keinen Lauffehler zu begehen?
Grüße
am 14.10.2019 18:30
Guten Abend.
Ich habe auch einen TV mit Sat Receiver. Ich kann aber darüber keine Filme aufnehnen auch kann ich keine Sendungen Stoppen und dann weiter laufen lassen. Zum Beispiel bei Fussballspielen oder Filmen wenn ich auf Toilette muss..
Geht das bei dem Receiver?
Mit freundlichen Grüßen.
Pitter06
am 14.10.2019 18:58
Hallo,
das geht mit dem Receiver einwandfrei.
Ich persönlich brauche diese Funktionen allerdings nicht, mir ging es rein um den Empfang der Kanäle mit dem Gerät.
Grüße
am 14.10.2019 19:09
Hallo.
Bei meinem eingebauten Receiver geht das nicht.
Ich kann Dir auch nicht sagen ob Du das TVCenter 2000 einfach Kündigen bzw. zurück geben kannst. Warte mal auf einen Spezialisten hier.
Mit freundlichen Grüßen.
Pitter06
am 15.10.2019 12:03
Hallo Perfidio,
das TV Center ist Bestandteil des von Dir gebuchten Produkts "Vodafone TV".
Es ist nicht möglich, nur die Box zu kündigen.
Solltest Du Vodafone TV komplett kündigen wollen, da Du eine alternative Lösung nutzen möchtest um TV zu schauen, dann ist die Box in dem Fall zurückzusenden.
Viele Grüße
Michi
am 21.10.2019 18:29
Hallo und Danke für die Antwort,
das ist natürlich keineswegs zufriedenstellend für mich, da ich nun ein Gerät weiterhin mieten muss, nur weil es zwar Bestandteil aber mittlerweile nutzlos geworden ist. Ist das so gewollt das Bestandskunden sich nach anderen Produkten, vielleicht sogar anderen Anbietern umsehen sollen? Mein Vertrag läuft zwar noch ein Jahr, aber eben auch nur noch ein Jahr.
Grüße
am 23.10.2019 14:44
Hallo @Perfidio,
ich geh mal davon aus, dass Dir bei Vertragsabschluss bewusst warst, dass der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten hat.
Die von Dir genannten Gründe, haben nicht zu Folge, dass Du Deinen Vertrag (auch wenn nur ein Bestandteil ist) vorzeitig kündigen kannst.
Viele Grüße
Sebastian
am 04.11.2019 16:46
Das war jetzt ein Beitrag für welche Debatte?
Ich verstehe den Sinn Deines Beitrags nicht, geschweigedenn ist dieser auch überhaupt nicht hilfreich.
Ist es Moderator Deiner Aufgabe Diskussionen mit "Einwürfen" am Leben zu halten?
Ich fasse zusammen. Selbst wenn der Kunde ein Endgerät nicht mehr braucht, muss der Kunde trotzdem das Endgerät weiter mieten, selbst dann, obwohl der Kunde im Tasrif bleiben wollte und lediglich die Frage gestellt hatte, ob eine Rückgabe des nun sinnlosen Geräts möglich ist. Das ist eine absolut legitime Frage; und nahezu jeder kindenorientierte Service hätte eine Lösung aus Kulanz angeboten. Ich stelle damit fest, das der Kunde einen geringen Stellenwert hat und nehme mir heraus meine vertragliche Situation daraufhin zu überdenken.
War das nun verständlich oder gibt es noch einen Aufhänger?
Grüße