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am 01.10.2020 21:58
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 02.10.2020 01:37
Es steht in deinen (ursprünglichen) Vertragsunterlagen, dass du das Gerät, wie bereits erwähnt, unaufgefordert und auf eigene Kosten und Gefahr binnen 14 Tagen hättest zurückschicken müssen.
Die Fragen:
a) Wohin hast du das Gerät zurückgeschickt?
-und-
b) Wann hast du das Gerät zurückgeschickt?
-und-
c) Wurde das Gerät dort auch angenommen?
Sollte das Gerät -entweder- an die falsche Adresse gegangen sein -oder- noch gar nicht zurückgeschickt worden sein -oder- nie angekommen sein (Verlust beim Versand), so sind dies alles Dinge, die du selbst zu vertreten hast. In letzterem Fall -Verlust bei Versand- könntest du ggfs. die Versicherung des Paketdienstleisters in Anspruch nehmen, sofern du ein versichertes Paket und nicht "nur" ein unversichertes Päckchen abgeschickt hast.
Das (eigentliche) Problem jetzt: Da die Sache bereits an das Inkasso gegangen ist, ist das Inkasso jetzt dein einziger Ansprechpartner. Und die Rücklastschrift war auch selten dämlich - denn diese Kosten werden dir auf jeden Fall in Rechnung gestellt, da du eine berechtigte Lastschrift hast platzen lassen.
01.10.2020 22:57 - bearbeitet 01.10.2020 23:03
Hast du dich mal mit deinen vertraglichen Verpflichtungen deines alten Vertrag beschäftigt ? Dort ist u.a. geregelt, dass die Hardware ohne Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende auf deine Kosten an Vodafone zu senden ist. Den Vertragsunterlagen ist auch die korrekte Ruecksendeadresse zu entnehmen.
Die Rueckbuchung war keine gute Idee. Das kann richtig teuer werden. Gleiche die Kosten aus bevor es noch teurer wird.
Deine vielen Telefonate haettest du dir sparen koennen. Ein vielstimmiger Chor - keinerlei Relevanz in Bezug auf deine vertragliche Verpflichtung . Entscheidend ist was im Vertrag (siehe Auftragsbestätigung deines alten Vertrages) geregelt ist.
am 02.10.2020 01:37
Es steht in deinen (ursprünglichen) Vertragsunterlagen, dass du das Gerät, wie bereits erwähnt, unaufgefordert und auf eigene Kosten und Gefahr binnen 14 Tagen hättest zurückschicken müssen.
Die Fragen:
a) Wohin hast du das Gerät zurückgeschickt?
-und-
b) Wann hast du das Gerät zurückgeschickt?
-und-
c) Wurde das Gerät dort auch angenommen?
Sollte das Gerät -entweder- an die falsche Adresse gegangen sein -oder- noch gar nicht zurückgeschickt worden sein -oder- nie angekommen sein (Verlust beim Versand), so sind dies alles Dinge, die du selbst zu vertreten hast. In letzterem Fall -Verlust bei Versand- könntest du ggfs. die Versicherung des Paketdienstleisters in Anspruch nehmen, sofern du ein versichertes Paket und nicht "nur" ein unversichertes Päckchen abgeschickt hast.
Das (eigentliche) Problem jetzt: Da die Sache bereits an das Inkasso gegangen ist, ist das Inkasso jetzt dein einziger Ansprechpartner. Und die Rücklastschrift war auch selten dämlich - denn diese Kosten werden dir auf jeden Fall in Rechnung gestellt, da du eine berechtigte Lastschrift hast platzen lassen.
am 02.10.2020 19:32
ich hatte keine Unterlagen mehr , da mein Haus eine Baustelle ist , deshalb hatte ich ja VF kontaktiert . Da wurde mir aber gesagt das mir ein Retoureschein per Post zu geschickt wird , es aber dauert . Darauf habe ich mich verlassen. Durch die Abbuchung vom Konto , nahm ich wieder Kontakt auf , wieder mit anderen Aussagen. Das Paket muss angekommen sein , da das Inkasso mich darüber informierte , das VF auf Zahlung besteht , da ich es drei Monate zu spät zurück geschickt habe. Ich würde ja zahlen , aber dann will ich das Gerät zurück. Und auf VF kann man sich nicht verlassen , das es nach Zahlung wieder bei mir an kommt , da die linke Hand nicht weiß was die rechte macht und deshalb will ich erst mein Gerät und dan zahle ich .
am 02.10.2020 19:35
VF hatte nach Vertragsende keine Berechtigung auf mein Konto zu zugreifen , Da hätte man mich vorher informieren müssen , paar Rechte habe ich auch noch ....
am 02.10.2020 19:36
Erstens gehört das Gerät Vodafone und nicht dir, auch durch Zahlung der Entschädigung wird es nicht dein Eigentum, und zweitens wird das Gerät gesperrt und kann nicht weiter genutzt werden.
am 03.10.2020 22:13
Diese Aussage stimmt nicht für DSL-Geräte. Bei DSL-Geräten "kauft" der Kunde bei Nichtrücksendung das Gerät - das Gerät kann danach auch -je nach Modell- an anderen DSL-Anschlüssen genutzt werden.
Bei Kabel-Endgeräten hingegen gibt's i.d.R. selbst bei verspäteter Rückgabe das Geld zurück - allerdings kann es dann halt dauern. Ob das jedoch auch dann klappt, wenn man bereits im Inkasso ist, weil man die ursprüngliche, berechtigte Forderung nicht bezahlt hat, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Bitte beantworte doch mal die Fragen, die ich gestellt hatte, also:
a) Was für ein Gerät war es?
b) Wann wurde es zurückgeschickt?
c) Wohin wurde es zurückgeschickt?
d) Gibt es für die Rücksendung und vor allem für die Auslieferung/Übergabe der Sendung an Vodafone einen Nachweis?
am 04.10.2020 09:04
@reneromann schrieb:Diese Aussage stimmt nicht für DSL-Geräte. Bei DSL-Geräten "kauft" der Kunde bei Nichtrücksendung das Gerät - das Gerät kann danach auch -je nach Modell- an anderen DSL-Anschlüssen genutzt werden.
In einem Kabelforum gehe ich von Kabelgeräten aus, nicht von DSL. Aber du hast Recht, es hat sich ja schon mancher im Forum geirrt.
am 04.10.2020 13:22 - zuletzt bearbeitet am 04.10.2020 13:28 von Matthes
also , es war eine Easy Box 804 ,
zrückgeschickt zum 2. Mal am 18.6.
Adresse weiß ich leider nicht mehr ,
muss aber angekommen sein , da ich vom Inkasso die Info erhalte hatte , das es drei Monate zu spät angekommen ist und es keine Gutschrift geben kann
Edit von Matthes (Mod): bitte auf die korrekte Boardauswahl achten. Da es sich um eine EasyBox handelt, von "Internet, Telefon & TV über Kabel" verschoben.
am 04.10.2020 13:24
habe den Einlieferungsbeleg von der Post , da kann man ja ja Sendungsvervolgung machen