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Lösung

Mahnung trotz Rücksendung Router
fabianneu
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo zusammen,

ich habe meinen Vertrag gekündigt. Leider habe ich es versäumt den Router fristgerecht zurückzuschicken.

Ich habe den Router 2 Monate zu spät verschickt und er wurde leider ohne Angabe von Gründen wieder an mich zurückgeschickt. Nun habe ich eine Mahnung mit Mahngebühren bekommen. 

Der Brief stammt von 25.01.2019 und ich muss bis 01.02.2019 zahlen - da schaffe ich den neuen Rückversand an Vodafone ja gar nicht ....

 

Der Herr an der Hotline konnte mir nur einen neuen Retoureschein zu schicken - ist bis jetzt nicht da.

 

Was kann man tun ? 

 

Bitte um Rückinfo 

 

Edit: Thread in passendes Board verschoben. Ursprung: Feedback

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
reneromann
SuperUser
SuperUser

Sollte es sich um ein DSL-Gerät handeln, wird dies seitens VF aufgrund der verstrichenen Frist nicht mehr angenommen und es ist die entsprechende "Strafe" nach Preisliste fällig.

 

Du wirst also (zähneknirschend) die Rechnung bezahlen müssen - was du danach mit dem Gerät machst, ist dein "Problem".

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

4 Antworten 4
reneromann
SuperUser
SuperUser

Sollte es sich um ein DSL-Gerät handeln, wird dies seitens VF aufgrund der verstrichenen Frist nicht mehr angenommen und es ist die entsprechende "Strafe" nach Preisliste fällig.

 

Du wirst also (zähneknirschend) die Rechnung bezahlen müssen - was du danach mit dem Gerät machst, ist dein "Problem".

Redman
Netz-Profi
Netz-Profi
Daher am besten keine Geräte mehr Mieten, sondern günstig im Netz für kleines Geld kaufen.

Vielen Dank für die Antwort, aber es kann doch nicht richtig sein, dass Vodafone trotz verspäteter Rücksendung ( Verweigerung der Annahme des Gerätes) das Geld anmahnt !?!

@fabianneu Spar dir die erneute Rücksendung, das Gerät wird wieder nicht angenommen werden. Wie @reneromann schon schrieb, bei DSL-Geräten MUSS die hardware innerhalb der bekannten Frist zurückgeschickt werden, andernfalls wird die vereinbarte Gebühr (Preisliste) fällig. 

Persönlich finde ich diese Lösung nicht schön, aber rechtlich ist daran nichts zu rütteln. Es sei denn, man versucht eine gerichtliche Klärung herbeizuführen, da ja die angebotene Möglichkeit, nämlich nachzuweisen, dass VF ein geringerer Schaden entstanden ist, einen Normalverbraucher kaum gelingen wird. Dann könnte es irgendwann mal sein, dass dies durch die Rechtsprechung gekippt wird. Aber da sind soviel Unwägbarkeiten drin, dass man nicht guten Gewissens eine entsprechende Empfehlung geben kann.