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Lösung

Leitung vorzeitig freigeben bei Weiterzahlung/Vertragserfüllung
CeeBee89
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo Vodafone,

 

leider Antwortet der Kundendienst nicht auf meine Anfrage bzw. wurde ich darauf hingewiesen, dass mein Anliegen nicht telefonisch geklärt werden kann.

Ich bin zum 01.06.2020 von der Stadt (Vodafone Gigabit-Leitung, Kabel) auf das Land gezogen (DSL 6000 Bandbreite). 

Somit habe ich eine Mindestvertragslaufzeit bis 01.06.2022. 

Die Bandbreite reicht für die nun zwingende Arbeit im Home-Office bei weitem nicht aus, vor allem da nur maximal und mit viel Glück über 2MBit ankommen.

Leider habe ich damals bei Umzug nicht bemerkt, dass es genau einen(!) Regionalanbieter gibt, welcher eine schnellere DSL-Leitung (bis 100MBit) anbietet. 

Meine Anfrage war, ob es möglich ist, die Leitung freizugeben, damit ich den anderen Anbieter nehmen kann. Ich wäre ja auch bereit, den Vertrag zu erfüllen und bis Laufzeitende zu bezahlen bzw. eine Ablösegebühr zu entrichten.

Es kann ja nicht sein, dass die Leitung wirklich bis 06/2022 blockiert wird ohne weitere Möglichkeiten.

Über jegliche Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Grüße,

Christian 

 

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Julz2k
Royal-Techie
Royal-Techie

Also bevor du irgend eine Abschlagszahlung zahlst, was möglich ist um eher aus dem Vertrag zu kommen, so würde ich doch erst mal prüfen was in deinem Vertrag genau steht. Wurde dir eine 6MBit Leitung verkauft oder wurde vertraglich auf fallback 2MBit geschaltet?

Die Bundesnetzagentur hat ganz konkrete Vorstellungen was vertraglich bei dir ankommen muss. 

Eine nicht vertragskonforme Leistung liegt vor wenn,
1. nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden,
2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
3. die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Breitbandmessung/Breit...

Vodafone weist dich nach Vertragsabschluss in der Auftragsbestätigung/Schaltung darauf hin, das du deine vertraglichen Leistungen bei der Bundesnetzagentur, breitbandmessung.de auf vertragliche Korrektheit messen kannst. Das ist gesetzlich so vorgegeben.

Wenn man dir einen 6MBit Anschluss verkauft hat, dieser aber in alle Fällen nur 2MBit maximal erreicht dann liegt eine massive Abweichung vor und die Bundesnetzagentur sieht in diesen Fällen, insofern Vodafone nach Fristsetzung nicht mindestens ein mal am Tag 90% der maximalen Bandbreite laut Produktinformationsblatt erreicht nur eine Sonderkündigung vor, insofern Vodafone die Leistung nicht bereitstellen kann.
Da du aufgrund der Leitungslänge nicht mehr Bandbreite bekommen kannst ist hierbei irrelevant, wobei bei dir ja auch ein regionaler Anbieter vorhanden ist 😉

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2 Antworten 2
Julz2k
Royal-Techie
Royal-Techie

Also bevor du irgend eine Abschlagszahlung zahlst, was möglich ist um eher aus dem Vertrag zu kommen, so würde ich doch erst mal prüfen was in deinem Vertrag genau steht. Wurde dir eine 6MBit Leitung verkauft oder wurde vertraglich auf fallback 2MBit geschaltet?

Die Bundesnetzagentur hat ganz konkrete Vorstellungen was vertraglich bei dir ankommen muss. 

Eine nicht vertragskonforme Leistung liegt vor wenn,
1. nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden,
2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
3. die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Breitbandmessung/Breit...

Vodafone weist dich nach Vertragsabschluss in der Auftragsbestätigung/Schaltung darauf hin, das du deine vertraglichen Leistungen bei der Bundesnetzagentur, breitbandmessung.de auf vertragliche Korrektheit messen kannst. Das ist gesetzlich so vorgegeben.

Wenn man dir einen 6MBit Anschluss verkauft hat, dieser aber in alle Fällen nur 2MBit maximal erreicht dann liegt eine massive Abweichung vor und die Bundesnetzagentur sieht in diesen Fällen, insofern Vodafone nach Fristsetzung nicht mindestens ein mal am Tag 90% der maximalen Bandbreite laut Produktinformationsblatt erreicht nur eine Sonderkündigung vor, insofern Vodafone die Leistung nicht bereitstellen kann.
Da du aufgrund der Leitungslänge nicht mehr Bandbreite bekommen kannst ist hierbei irrelevant, wobei bei dir ja auch ein regionaler Anbieter vorhanden ist 😉

Vielen Dank schonmal.

Es handelt sich tatsächlich um eine 6Mbit Leitung ohne fallback. Werde das sicher nochmal etwas genauer prüfen, danke für den Hinweis.