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Lösung
am 24.03.2020 21:18
1. ich habe meine Kündigung nicht widerrufen
2. mir wurde ein Gutschrift/Rabatt aus der Kundenrückgewinnung versprochen.
3. Das Gespräch aus der Abteilung für Kundenrückgewinnung wurde aufgezeichnet.
Meine Kündigung endete am 27.02.2020. Davor habe ich die Abteilung für Kundenrückgwinnung angerufen.
In diesem Gespräch wurde mir eine Angebot gemacht das nicht eingehalten oder gepflegt wurde.
Ich habe schon eine Reklamation per Einschreiben an Vodafone gesendet.
Und eine Nachricht per E-Mail an kontakt@vodafone.com.
In den Schreiben wird mir gesagt das keine zugesagte Gutschrift vorliegt.
Und das ich mit der Umzugsmeldung meine Kündigung widerrufen haben soll.
Ich hatte zu der Dame die in der Abteilung für Kundenrückgewinnung arbeitet gesagt das mein neuer Vertrag in eine andere Wohnung freigeschaltet werden soll. Und Sie hat mir auch versprochen das ich Monatlich einen Rabatt bekommen werde.
Das gespräch wurde aufgezeichnet !!!!!!
Ich bitte Sie diesen Fehler schnellstmöglich zu beheben sonst habe ich keine Wahl mehr außer rechtliche Schritte einzuleiten.
am 29.03.2020 09:29
Das ist ja interessant. Danke! Dann werde ich da nochmal anrufen, mal sehen, was dann wieder für Ausreden kommen. Hat meiner Meinung nach aber Methode bei Vodafone "Service"
am 29.03.2020 12:35
Anrufen bringt nichts wenn du die Gesprächsaufzeichnung haben möchtest. Du wirst um eine Datenschutzauskunftsanfrage nicht herum kommen.
am 29.03.2020 16:52
Guter Hinweis *top* aber wie macht man sowas?
am 29.03.2020 19:33
Genau aus dem Grund hasse ich telefonische Vertragsabschlüsse, falls dann wer an Amnesie leidet, haste nix in der Hand. Und dann stehste da mit offenem Haar .
am 30.03.2020 01:24
@kawajunkie schrieb:Guter Hinweis *top* aber wie macht man sowas?
Habe ich doch hier in einem früheren Beitrag bereits erläutert.
am 03.04.2020 16:47
Vodafone hat seinen Fehler akzeptiert und ich habe auch die Gesprächsaufzeichnung durch Auskunft nach DSGVO bekommen.
Danke für eure Unterstützung.
am 03.04.2020 18:30
Hallo julz2k,
habe ich gelesen, aber trotzdem weiß ich nicht wie ich das machen soll. Habe ich noch nie gemacht. Eine DSGVO Anfrage an datenschutz@vodafone.com und aus dem Netz ein Muster dafür ziehen, soviel habe ich verstanden. Aber was hat das mit der Gesprächsaufzeichnung zu tun? Sorry, aber das versteh ich echt nicht.
Glückwunsch an Serkan, vielleicht kannst du ja auch mal posten, wie du das gemacht hast? 🙂
Danke
am 03.04.2020 18:53
Die Gesprächsaufzeichnung ist Teil deiner Daten die bei Vodafone hinterlegt sind. Diese müssen mit einer Datenschutzauskunft ebenfalls herausgegeben werden.
Im ersten Posting habe ich glaube ich auch geschrieben das man ebenfalls auf die Gesprächsaufzeichnung in der Datenschutzauskunftsanfrage hinweisen soll und diese explizit mit anfordern soll.
Dann bekommst du diese auch, spätestens nach zweiten Nachfragen. Solltest du diese nicht bekommen kannst du Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Landes einreichen.
Natürlich gibt es auch bestimmte Aufbewahrungsfristen, deshalb sollte man so schnell wie möglich eine Datenschutzauskunftsanfrage stellen um an die Gesprächsaufzeichnung zu kommen.
am 03.04.2020 19:15
Danke 🙂
Das heißt, bei dem Musterschreiben, muß hinzugefügt werden, daß ich die gespeicherten Gesprächsaufzeichnungen "einsehen" will? Also genau jene, die beweisen würden, daß das was ich behaupte stimmt? Aber die werden mir die doch nicht wirklich schicken, oder!? Wobei sie sich dann ja damit selber anschmieren, weil dann klar zu hören ist, wie wir zu zweit mit dem Mitarbeiter reden und der uns das zwei/dreimal zugesagt hat.
am 03.04.2020 23:42
Nicht einsehen sondern Datenauskunft verlangen.
Es bleibt Vodafone freigestellt ob man dir die Audiodatei übergibt oder als handschriftliches Memo.
Wenn du selbst keine Datenauskunftsanfrage stellen möchtest kannst du auch einen Anwalt beauftragen.