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Lösung

Kulanzkündigung nach Zusammenzug
enaira
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo zusammen,

 

ich habe meinen Vertrag (DSL 16 und Festnetz) vorzeitig gekündigt (Vertragslaufzeit eigentlich bis 05.06.2019), da ich mit meinem Partner zusammengezogen bin, der eine Kombiflat (Kabel 200, Festnetz sowie Kabelfernsehen) auch von Vodafone besitzt. Nun habe ich eine Kulanzkündigung an Vodafone formuliert und den Sachverhalt geschildert mit der Bitte mich vorzeitig aus meinem Vertrag herauszulassen.

 

Ich habe damals (vor Vertragsabschluss) von einem Mitarbeiter (leider nur am Telefon) bestätigt bekommen, dass sich Vodafone in der Regel auf eine Kulanzkündigung einlässt in diesem Fall. Nun habe ich als Kündigungsbestätigung von Vodafone eine E-Mail erhalten mit dem Vertragsende 12.11.2018 erhalten.

 

Allerdings mit dem Passus

"Wir weisen daraufhin, dass eine ordentliche Kündigung nur zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich ist. Sollten Sie die Kündigung zu einem früheren Termin wünschen, werden wir diesen Wunsch in der Regel entsprechend erfüllen. 

In diesem Fall behalten wir uns vor, eine Ausgleichszahlung zu erheben, falls die technischen Voraussetzungen für die Dienstleistung von Vodafone an Ihrem neuen Standort gegeben sind. Die voraussichtliche Ausgleichszahlung setzt sich zusammen aus der vertraglichen Restlaufzeit in Monaten multipliziert mit der monatlichen Grundgebühr abzüglich eines Abzinsungsfaktors".

 

Was heißt das jetzt konkret? Muss ich wirklich bis zum Vertragsende zahlen? Ich habe das jetzt so verstanden, was ziemlich bitter für mich wäre, da der Vertrag ja. zum 12.11.2018 endet und ich auch den Router zurückschicken soll (somit ja die Leistung ohnehin nicht mehr beziehen könnte und die Restzahlung noch auf einmal abgebucht wird).

 

Viele Grüße

enaira

 
9 Antworten 9
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie

Nach Umzugsmeldung und Prüfung auf nicht Versorgung da schon der Anschluss belegt ist,  Kannst du vorzeitig kündigen. Nach umzugsmeldung musst du aber noch 3 monate weiter zahlen!

Wann ist dein Umzug gewesen ? Hast du auch die meldebBestätigung an Vodafone geschickt und ein Umzug gemeldet?? 

 

Zb Umzug 1.10.18  Zahlen musst du bis 1.12.19

DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
1.12 18 natürlich

Hallo,

 

danke für deine Antwort. Der Umzug erfolgte zum 01.08., ich habe mich aber erst vor 2 Wocchen bei Vodafone gemeldet, da ich gerade anderweitig viel Stress habe. Mitgeschickt habe ich die Wohnungsgeberbestätigung meines Vermieters, aus der hervorgeht, dass mein Partner und ich zusammenleben sowie eine Meldebescheinigung. Es wäre für mich ok für 3 Monate zu zahlen, aber nicht bis Juni (uns wurde damals telefonisch mitgeteilt, dass man aus Kulanz rauskommt, wenn das hochwertigere Produkt beibehalten wird, was bei uns ja der Fall ist).

 

VIele Grüße

Jens-K
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo enaira,

 

ob ein Vertrag vorzeitig beendet werden kann, wird im Einzelfall geprüft. Wie Du selber schreibst, handelt es sich hier um eine Kulanzentscheidung.

 

Die vorzeitige Vertragsbeendigung gegen eine Ausgleichszahlung ist hier bereits ein Entgegenkommen von uns. so wie Du, gehen auch wir davon aus, dass der Vertrag eingehalten wird.

 

Hier wird nicht der vollständige Basispreis bis zum regulären Vertragsende berechnet. Uns anfallende Kosten, wie die Leitungsmiete werden davon abgezogen.

 

Die Ausgleichszahlung wird durch eine einmalige Zahlung nach dem vorzeitigen Vertragsende in Rechnung gestellt.

 

Gruß,

Jens

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DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Man meldet ein Umzug sofort. Denn dein Nachmieter kann nun kein DSL abschließen..
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hier https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-Kabel/Au%C3%9Ferordentliche-K%C3%BCndigun... hat Norman geschrieben:

"Szenario 3
An Deiner neuen Adresse sind sowohl Kabel-, DSL- und LTE-Produkte von Vodafone nicht verfügbar oder Dein Partner/Deine neue WG hat bereits einen Vertrag mit uns?
Dann kannst Du Deinen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten ab dem Umzugstag vorzeitig kündigen. Dies gilt auch für TV-Verträge."

Irgendwie scheint das aber mit der Ausgleichszahlung zu kollidieren? Dass es hier nicht der Umzugstag, sondert der Kündigungseingang ist, der die 3 Monatsfrist starten läßt, ist was anderes.

Was ich nicht so ganz verstehe ist folgendes: Vodafone hat mir im Kündiungsschreiben bestätigt, dass mein Vertrag zum 12.11.2018 endet, dann dürfte ja eigentlich auch nur bis dahin berechnet werden?!

Die 3-Monats-Frist (beginnend mit Kündigungseingang) würde ich ja verstehen, allerdings habe ich die Mail von Vodafone so verstanden, dass ich bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen muss (also bis Juni?). Das verstehe ich dann nicht so ganz, da Szenario 3 ja zutreffen müsste (Berechnung von 3 Monaten). 

Was stimmt denn nun? 

Das mein Nachmieter ein DSL anschließen kann wusste ich nicht. Da er sich noch nicht bei mir gemeldet hat, schätze ich jedoch, dass es trotzdem funktioniert haben müsste.

 

Seb4sti4n
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo @enaira,

 

ich schau mir das gern einmal an, damit wir hier nicht zu sehr mutmaßen.

 

Schick mir dazu bitte einmal eine PN mit Deiner Kundennummer und dem Kundenkennwort zu.

 

Viele Grüße

Seb4sti4n

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