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am 26.06.2019 17:06
Hallo zusammen,
bin neu hier und laut Forumanmeldung kein Kunde, was aber nicht ganz stimmt.
Hier die Situation:
Ich bin am 24.04.2019 nach Hamburg zu meiner Frau umgezogen und bei ihr gibt es schon einen Vodafone-Anschluss. Ich habe, wie mit einem Mitarbeiter am Telefon besprochen, von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Das Kündigungsschreiben habe ich schriftlich eingereicht mit der schon bestehenden Vodafone Kundennummer XXXXXXXX unter der Hamburger Adresse. Daraufhin habe ich eine Kündigungsbestätigung erhalten. Da ich ihnen ein Kündigungsschreiben mit Sonderkündigungsrecht inklusive 3 Monate Restlaufzeit geschickt habe, bin ich natürlich ganz klar davon ausgegangen, dass dieses bestätigt wurde, denn warum sollte es zwei Anschlüsse in einem Haushalt geben? Ich schätze, dass jede nicht-juristisch-bewanderte Person auch davon ausgegangen wäre, zumal es nie einen Einwand beim Telefongespräch oder per E-Mail/Kündigungsschreiben gab.
Als der Vodafone-Anschluss in der alten Adresse vorzeitig abgeschaltet wurde (keine 3 Monate Restlaufzeit), hatte ich Vodafone über Twitter kontaktiert, weil ich dachte, ich müsse den Anschluss noch weitere 3 Monate zahlen, ohne eine Leistung zu bekommen. Daraufhin wurde seitens Vodafone die Zahlung für die 3 Monate storniert und mir bestätigt, dass der Vertrag zum 20. Mai abgeschaltet und der Vertrag damit beendet ist. Soweit so gut.
Nun erhalte ich von Vodafone eine Rechnung von 190 € für eine Ausgleichszahlung. In erster Linie ist in ihrem Schreiben keine Auflistung aufgeführt, wie sich dieser Betrag sich zusammensetzt (mittlerweile liegt mir die Rechnung vor). Zudem frage ich mich, wo mein Sonderkündigungsrecht geblieben ist. Ich wurde weder angerufen noch dazu kontaktiert bzw. mir erläutert, warum das Sonderkündigungsrecht hier nicht greifen sollte und was man tun könnte. Es wurden einfach Schritte ohne Rückmeldung eingeleitet. Des Weiteren wurde mir bestätigt, dass der Vertrag zum 20.05.2019 beendet sei.
Ich hatte mich gestern Abend wieder per Twitter bei Vodafone gemeldet, da wurde mir heute zurückgeschrieben, dass ein bestehender Anschluss in einer Wohnung kein Sonderkündigungsrecht sei. Nun frage ich mich, wieso das so ist und wie Vodafone die Leistung 2 x erbringen möchte? Bekommen wir dann zwei physische Anschlüsse wie in einer Firma? Dazu habe ich noch keine rückmeldung erhalten, hier geht man nicht auf die Frage ein. Es heisst laut Twitter "Ist keine Sonderkündigung". Das ist doch kein Grund/Erklärung? Zudem hatte ich gelesen, dass das sehr wohl eine Sonderkündigungsgrund sei und manche Leute sich noch beschwert hatten, dass sie die 3 Monate Restlaufzeit zahlen müssen, womit ich ja einverstanden bin.
Jetzt mal unter uns Pastorentöcher: wir nutzen doch Vodafone, ist ja nicht so, dass wir zu einem anderen Anbieter gegangen sind. Hier sollte Vodafone mal die Kirche im Dorf lassen und sich der Kundenzufriedenheit widmen. Ich hoffe, dass sich hier ein Vodafone-Mitarbeiter vom Kundensupport dazu meldet und dazu Stellung nimmt, denn ich finde diesen Vorgang mehr als fragwürdig und ich lege definitiv Widerspruch dagegen ein. Ich mache das auf verschiedene Kanäle, da es ja keine E-Mail-Adresse gibt (bestimmt nicht ohne Grund).
Ich hoffe im Namen von Vodafone, dass es ein Fehler im Automatisierungsprozess der Kündigung war und die Kunden nicht gewollt bis zum letzten Tropfen gemolken werden.
Ich war bis dato immer zufrieden mit Vodafone, aber wehe, da schreit einer Kündigung. Da werden sofort alle Register gezogen. Ob (bestehender) Kunde oder nicht, das spielt dann keine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
André
26.06.2019 17:54 - bearbeitet 26.06.2019 17:59
Moin @Andre_ausHH ,
das Problem ist, dass die Leute die Regeln bei Vodafone Cable (Kündigung mit "3 Monate weiterbezahlen") und Vodafone Festnetz (Umzug mit Festnetzaufgabe mit Ausgleichszahlung) durcheinander kriegen. Die Ausgleichszahlung setzt sich aus:
(deinem Nettobasispreis (also ohne Umsatzsteuer) - Leitungsmiete bei der Telekom - 3% Abzins) * die Rest Monate
zusammen. Bei dir scheinen noch ein paar Monate zum regulären Vertragsende übrig gewesen zu sein, wenn du so viel zahlen sollst.
Ich hoffe, das Vodafone kulant ist und dir nur die 3 Monate berechnet, was wohl so um die 90-100 Euro sein werden, weil du schließlich so beraten worden bist.
Cheers und Willkommen in Hamburg!
DSS1
am 26.06.2019 21:47
Hallo @Andre_ausHH also mal so ganz nebenbei und vorab, ist die Sache mit den drei Monaten eine reine Kulanzentscheidung von VF. Rechtsanspruch darauf hast du nämlich keinen, denn der Rechtsgrundsatz "Verträge sind einzuhalten" hat einen sehr hohen Stellenwert in unserer Rechtsordnung.
Es ist technisch auch problemlos möglich, mehrere Kabelanschlüsse in einer Wohnung zu haben. Dass dies für dich keinen Sinn macht ist zwar nachvollziehbar, ist aber kein Grund für eine vorzeitige Kündigung.
Aber so wie @DSS1 schon schrieb, scheint hier bei der Bearbeitung/Beauftragung ein Fehler passiert zu sein. Warte mal ab, ob sich ein Moderator meldet, der kann vermutlich mehr tun.
am 26.06.2019 23:27
Und noch was: Bei der Kulanzentscheidung wird wenn, dann immer der kleinere der beiden Tarife beendet - das muss also nicht zwingend dein Tarif sei, wenn der vorhandene Tarif "kleiner" war (z.B. du einen 100er Internet & Phone "mitbringst" und vorher nur ein 25er Internet-only bestand).
27.06.2019 09:25 - bearbeitet 27.06.2019 09:33
am 27.06.2019 13:58
am 01.07.2019 10:14
Hallo reneromann,
wie oben mehrfach geschrieben geht es nicht um die 3 Monate Restlaufzeit. Die wurden mir erlassen, dafür soll ich eine Ausgleichszahlung von fast 200 € bezahlen ohne irgendeine Leistung zu bekommen. Die 3 Monate Restlaufzeit wären günstiger gewesen.
Zudem wurde das einfach "gemacht" ohne zu fragen, ob das alles so in Ordnung ist. Es wurde auch nicht darauf eingegangen, dass ich kein Sonderkündigungsrecht habe. Bis jetzt hat mir kein Vodafonemitarbeiter erklären können, warum ein bestehender Anschluss kein Sonderkündigungsrecht ist und wie man das eingerichtet hätte.
Viele Grüße
André
am 01.07.2019 10:16
PS: Anscheinend meiden die Vodafonemitarbeiter diesen Thread wie die Pest....
am 01.07.2019 11:28
Hallo Andre_ausHH,
dies ist in erster Linie ein Kunden-helfen-Kunden Forum.
Wenn ein Vertrag vorzeitig gegen Ausgleichszahlung beendet wird, ist dies bereits ein Entgegenkommen von uns.
Wir haben uns bei Vertragsabschluss auf eine Laufzeit geeinigt. Einen grundsätzlichen Anspruch den Vertrag bei Umzug vorzeitig zu beenden, gibt es nicht.
Die Entscheidung, ob der Vertrag mit oder ohne Ausgleichszahlung beendet wird, wird vom jeweiligen Bearbeiter getroffen.
Ein Sonderkündigungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz wird eingerichtet, wenn der bestehende Anschluss an der neuen Adresse, laut Verfügbarkeitsabfrage, nicht verfügbar ist.
Gruß,
Jens
01.07.2019 11:55 - bearbeitet 01.07.2019 11:57
Hallo Jens,
danke für die Rückmeldung und fürs Erscheinen.
"..dies ist in erster Linie ein Kunden-helfen-Kunden Forum." Ja, große Firmen machen sich das immer sehr leicht.
"Die Entscheidung, ob der Vertrag mit oder ohne Ausgleichszahlung beendet wird, wird vom jeweiligen Bearbeiter getroffen."
Das Ergbins ist also auf "Gut-Glück"? Dann hätte ich gerne einen anderen Bearbeiter und zwar einen, der Kontakt mit dem Kunden aufnimmt. Wenn das so klar ist mit dem Sonderkündigungsrecht, warum wird das einem nicht gleich am Telefon gesagt? Warum wird es mit keiner Silbe in einem Antwortschreiben erwähnt?
"Ein Sonderkündigungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz wird eingerichtet, wenn der bestehende Anschluss an der neuen Adresse, laut Verfügbarkeitsabfrage, nicht verfügbar ist."
Ist er ja nicht, da schon ein Anschluss von Euch vorhanden ist. Ich hätte meinen Anschluss ja mitgenommen. Dann hättet ihr den anderen Anschluss von euch "deaktivieren" müssen. Wie macht man das denn dann mit dem 2. Anschluss? Bekomme ich denn eine 2. Leitung? Gehören zu einem Vertrag nicht immer zwei Parteien oder darf Vodafon hier die Ausgleichszahlung einfach selbst bestimmen? Vielleicht hätte ich mich ja umentschieden, wenn ich gewusst hätte, dass es kein Sonderkündigungsrecht ist?
Das bedeutet, es gibt kein Gerichtsentschluss bei schon bestehender Leitung? Das heißt wiederum, es müsste mal gerichtlich geklärt werden, wie die Situation hier ist?
Viele Grüße
André