abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Keine Reaktion auf Widerruf
VodHasser21
Daten-Fan
Daten-Fan

Am 10.05.21 wurde von meiner 87jährigen Mutter ein DSL-Vertrag beantragt.

Am 11.05.21 wurde der Vertrag bei widerruf@vodafone per Mail widerrufen.

Es folgte dann nur die übliche Bot-Antwort.

Heute wurde trotz Widerruf die Hardware geliefert.

 

  1. Eine Aktivierung der hinterlegten E-Mail ist NICHT erfolgt.
  2. Eine Rücksendung der Hardware wird nur zu Lasten Ihres Unternehmens erfolgen.

 

 

 

 

11 Antworten 11
Julz2k
Royal-Techie
Royal-Techie

Hallo VodHasser21,

da du den Widerruf per E-Mail geleistest hast, dadurch im Gegensatz zum Telefonat einen Nachweis hast, musst du dir keine Gedanken machen, der Widerruf ist gültig, insofern er rechtzeitig an Vodafone verschickt wurde.

Dem Paket liegt normalerweise ein vorfrankierter Retourenschein bei, der genau für solche Fälle - gebrauch vom 14 tägigen Widerrufsrecht zu machen gedacht ist.

reneromann
SuperUser
SuperUser

Wenn vor Eingang des Widerrufs bereits der Hardwareversand angestoßen wurde, kann dieser durch den Widerruf nicht mehr (einfach) zurückgezogen werden. Das sind automatisierte Prozesse, bei denen der Versand angetriggert wird, sobald der Antrag angenommen wurde.

 

Wichtig: Lest euch das dem Router beiliegende Widerrufsformular nochmal genau durch - dort sollten auch die Folgen des Widerrufs genannt sein, also u.a. an wen der Widerruf zu richten ist, wer die Kosten des Rückversands trägt und wohin die Waren zurückzuschicken sind.

 

Sollten die Kosten für den Rückversand bei Widerruf gemäß Widerrufsbelehrung durch euch zu tragen sein, hat folgender Punkt


@VodHasser21  schrieb

2. Eine Rücksendung der Hardware wird nur zu Lasten Ihres Unternehmens erfolgen.


keinerlei Bedeutung. Ihr habt dann die Kosten selbst zu tragen - weil ihr den Vertrag selbst initiiert habt - und zwar egal, wann der Widerruf erfolgte.

 

Aber kontrolliere lieber nochmal, ob nicht doch ein Retourenschein beiliegt. Wichtig wäre nur, dass ihr die Annahme nicht verweigert - weil dies als Annahmeverzug gewertet werden könnte und definitiv kein Widerruf ist.

Wenn man seine Widerrufserklärung vor versand der Ware abgegeben hat, so muss man auch keine Rücksendekosten tragen. Einfacher wäre es natürlich direkt die Annahme zu verweigern. In Zeiten von Corona natürlich oft nicht möglich, da die Zusteller selbst quittieren und einfach in den Flur legen. Eine erneute Widerrufserklärung muss natürlich ebenfalls nicht abgegeben werden, wenn man diese bereits abgegeben hat und dann die Annahme der Lieferung verweigert. 


@Julz2k  schrieb:

Wenn man seine Widerrufserklärung vor versand der Ware abgegeben hat, so muss man auch keine Rücksendekosten tragen.


Wo steht das? Oder ist das deine eigene Meinung ohne jegliche rechtliche Relevanz?


@reneromann  schrieb:

@Julz2k  schrieb:

Wenn man seine Widerrufserklärung vor versand der Ware abgegeben hat, so muss man auch keine Rücksendekosten tragen.


Wo steht das? Oder ist das deine eigene Meinung ohne jegliche rechtliche Relevanz?



@reneromann  schrieb:

@Julz2k  schrieb:

Wenn man seine Widerrufserklärung vor versand der Ware abgegeben hat, so muss man auch keine Rücksendekosten tragen.


Wo steht das? Oder ist das deine eigene Meinung ohne jegliche rechtliche Relevanz?


Rechtsberatung geben wir hier sowieso nicht, siehe Nutzungsbedingungen des Forums.

Es ist generell so, daß der Verkäufer vor Versand prüfen muss ob nicht doch ein Widerruf eingegangen ist. Wir haben das damals auch schon durch unseren Firmenanwalt klären lassen und mussten die Rücksendekosten erstatten, weil wir Ware trotzdem Versand haben. Generell rufen wir dann Kunden an und sagen Ihnen einfach, sie sollen die Annahme verweigern, dann entstehen auch keine weiteren Kosten, die Versandkosten zum Kunden muss sowieso immer der Verkäufer tragen und können nicht vom Kunden einbehalten werden. 

@Julz2k 

Du meinst also, dass du aus der Aussage deines Anwalts etwas ableiten kannst? Insbesondere die Pflicht, dass der Händler hier einerseits vor dem Versand (nochmals) eine Prüfung auf Widerruf durchführen muss und andernfalls, sollte er versenden, die Rücksendung -trotz korrekter Belehrung- auf seine Kosten geht?

Oder hat dir hier vielleicht eher dein Anwalt dazu geraten, um Streit von Vornherein aus dem Wege zu gehen...

 

Denn eine solche Verpflichtung zur (nochmaligen) Prüfung wäre mir nicht bekannt - auch wenn sie sicherlich sinnvoll ist. Nur ist dies bei den Prozessen bei VF gar nicht so einfach möglich, da hier hunderte, wenn nicht gar tausende Mails eingehen und der Lagerarbeiter gar keinen Zugriff auf das Mailsystem hat. Wenn da also der Versand einmal vom System angestoßen ist und der Lagerarbeiter losläuft, wird nicht (mehr) geprüft oder eingegriffen. Das mag vielleicht bei einem kleinen Shop vor Ort klappen, wo der Lagerarbeiter auch gleichzeitig die Widerrufe bearbeitet - aber definitiv nicht mehr bei den Systemen von Vodafone, wo Lagerhaltung und Widerrufsbearbeitung nicht mehr von den gleichen Personen erfasst werden.

Es sollte für ein Kommunikationsunternehmen einfach sein, einen Widerruf, der an eine Widerruf Mail, Telefon oder Fax geschickt wird, innerhalb von Minuten zu bearbeiten und im System zu hinterlegen, dass der Auftrag storniert wurde und entsprechend im Lager der Auftrag nicht raus geschickt wird.

 

In unserem Fall hatte der Kunde auf Rechnung bestellt, hier kommt ein Kaufvertrag sowieso erst mit Annahme der Sendung /Annahme des Auftrages zustande. Wenn der Kunde in Vorkasse gegangen wäre, eventuell sogar expressversand gebucht hätte oder bei einem Artikel, der auch als sofort Versandfertig gelistet wäre, ist die Situation sicherlich etwas anders, in diesem Fall hätten wir in die Widerrufsbelehrung aber auch direkt ausgeschlossen, dass wir die Rücksendekosten tragen. Es kommt also immer auf die Situation an.

Um zurück zum Thema zu kommen, zumindest bei der Widerrufsbelehrung / Bedingungen, die ich von unitymedia erhalten habe steht nichts von wegen das ich die Kosten für den Rückversand bei einem Widerruf tragen muss, entsprechend lag auch ein Rücksendetikett bei, wird bei Vodafone also denke ich nicht anders sein und gesetzlich sowieso so geregelt, daß der Verkäufer über etwaige rücksendekosten zu informieren hat, tut er dies nicht, muss er ebenfalls die Rücksendekosten bei einem Widerruf tragen. 

"ein einfaches sein, einen Widerruf, der an eine Widerruf Mail, Telefon oder Fax geschickt wird, innerhalb von Minuten zu bearbeiten"

Ein einfaches? Mmmh... wüsste nicht wie das gehen sollte, das "innerhalb von Minuten" zu bearbeiten. Dazu muss ja nicht nur der entsprechende Posteingang (Brief, Fax, email) geöffnet, von Menschen gelesen und dem Kunden zugeordnet worden sein, sondern auch entsprechend Widerrufe systemisch zu bearbeiten bzw. vorher überhaupt zu prüfen ob der Widerruf gerechtfertig ist. Innerhalb von Minuten ist da sicherlich überhaupt nichts zu machen. Wenn ein Kunde einen Widerruf per Brief abschickst, dann ist der ja ohnehin rein postlauftechnisch erst nach 1,2 Tage in der Posteingangsbearbeitung, wird wahrscheinlich gescannt, und muss dann ja auch erstmal bearbeitet werden. Und viele Widerrufe sind ja womöglich garnicht gerechtfertigt.

Den Weg den Du vorschlägst, vor Versand nochmal irgendwas an Posteingängen zu prüfen, ist also praktisch gar nicht machbar und sicherlich auch nicht an der Tagesordnung. Es sei denn, es soll alles verkompliziert, verteuert und verlangsamt werden, sodass alle Kunden ihre Sachen später bekommen, weil erstmal mehrere Tage vorher geprüft werden muss, ob nicht ein Widerruf eingegangen ist. Ich glaube auch nicht, dass das Resourchntechnisch für Vodafone Sinn macht ganze Abteilungen für die Widerufe einzurichten, die Postsäcke als erstes nach allen Briefem zu dürchfühlen wo ein Widerruf drin sein könnte, nur damit diese so schnell bearbeitet werden, als würde ein Notfall anliegen... Total unrealistisch.

Deswegen schrieb ich doch auch, Email, Fax oder Telefon und nicht postalisch. So schwer ist das doch nicht zu verstehen, du hast meine Aussage sogar noch zitiert.

Es gibt eine extra Mail Adresse für widerrufe, ist ja nicht so, als ob die Mails dann noch extra sortiert werden müssten wie wenn man die ans Impressum schickt.

Per Telefon ist ein wiederruf innerhalb von Sekunden durch, man sieht doch sofort im System, wann der Auftrag erstellt wurde und ob der Widerruf rechtzeitig eingegangen ist.

Ich sehe hier überhaupt kein Problem.