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Lösung
am 22.04.2018 19:42
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 23.04.2018 19:13
am 22.04.2018 22:01
Eine Telefondose ist u.U. schnell gesetzt. Am besten wäre es wohl gewesen, du hättest den Umzigsservice genutzt . Da wäre der Vertrag von VF aufgelöst worden (dreimonatige Kündigungsfrist) falls tatsächlich nicht verfügbar . Die Anfrage ist auch nicht, ob es vernünftig ist zwei Verträge in einer Wohnung zu haben (kann durchaus sein), sondern eher die Tatsache ,dass Verträge dazu da sind, eingehalten zu werden.
am 23.04.2018 08:35
am 23.04.2018 09:29
Hallo @Chriscross85500,
klar gilt es für beide Seiten, dass Verträge einzuhalten sind. Tut dies eine Seite nicht, muss man entsprechende Maßnahmen ergreifen, notfalls auch mit fachkundieger Unterstützung.
Und natürlich ist es für VF nicht möglich, eine Dose zu setzen, wenn der Vermieter die Zustimmung verweigert.
Also wird der Vertrag drei Monate nach Umzugsdatum beendet - sofern du vorher schon gekündigt hast. Wenn nicht, dann beginnen die drei Monate mit Kündigungseingang.
Dann ist das Hauptproblem wohl darin zu sehen, diese Tatsache VF klar zu machen - dass dies nicht immer einfach ist, zeigen so "einige" Beiträge hier. Wenn sich ein Moderator einschaltet (ein paar Tage Geduld) wird das sicher geklärt.
am 23.04.2018 09:44
am 23.04.2018 10:41
@Chriscross85500 Ich schlage vor, den Anwalt noch etwas warten zu lassen, bis sich hier ein Moderator gemeldet hat. Diese können in deinem Kundenkonto nachsehen, woran es eigentlich scheitert. Denn wenn alles so ist wie du schreibst (und warum sollte es das nicht) sehe ich keine Probleme mit einer Kündigung nach § 46 TKG.
P.S. Hat man denn die Höhe der Ausgleichszahlung genannt? Und damit sind nicht die drei Monate gemeint, die verlangt werden dürfen?
am 23.04.2018 10:54
am 23.04.2018 15:03
am 23.04.2018 18:16
Dann soll aber dein Anwalt an den Vermieter schreiben und die entsprechende Bestätigung anfordern.
am 23.04.2018 19:13