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Kündigung des Lastschriftmandats wird ignoriert und die Rücksendung der Hardware nicht bestätigt
Culls84
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Ich bitte um Hilfe

 

Ich habe im März 2017 mein Vodafone DSL und Festnetz Vertrag gekündigt und dieser endete dann auch pünktlich am 28.05.2018.

Am 15. August buchte Vodafone plötzlich 299€ von meinem Konto an.

Nach etwas Rechere bemerkte ich, daß es das Geld für ein Leihgerät ist, welches ich nicht zurück geschickt habe.

Habe die Lastschrift zurück geholt und mit dem Kundenservice telefoniert, denn ich habe nie eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung mit Aufforderung zum Zurücksenden meines TV Gerätes erhalten, diese kam angeblich per Mail, ist aber wahrscheinlich dank SPAM-Schutz nei bei mir angekommen...

Die Frau beim Kundenservice meinte, es sollte reichen, wenn ich das Gerät jetzt noch zurück schicke und die 299 € werden mir dann nicht berechnet. Ich tat dies dann auch und kündigte ebenfalls sofort das LAstschriftmandat für mein Konto. 

Heute, 14 Tage später , wurden mir wieder 299€ abgebucht und im Spamordner fand ich eine Mail, die besagte ich hätte ein neues Konto angemeldet und nicht ein Lastschriftmandat gekündigt.

Kann mir dabei irgendwer helfen

20 Antworten 20
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@reneromann  schrieb:

Mag ja alles stimmen - nur müsste der TE dafür auch erst einmal gegen VF wegen ungültiger AGB klagen (und das Kostenrisiko, wenn das Gericht eben keinen Verstoß gegen das BGB erkennt und die AGB für gültig erklärt, trägt halt in dem Fall der TE).


Das muss er eben nicht. Widerspricht der Schuldner einer Forderung des Gläubigers, mit der Begründung, die Forderung sei unrechtmäßig. obliegt es dem Gläubiger, seine Forderung durchzusetzen (da gibt es mehrere Möglichkieten) - ober eben auch nicht. 

Festzuhalten bleibt, dass der Schuldner seine vertraglichen Pflichten bei verspäteter Rückgabe verletzt. Allerdings ist der Schuldner hier ziemlich machtlos, zum Vergleich empfehle ich mal nachzulesen welche Möglichkeiten er hat, wenn bei einem Widerruf, wo die Frist für die Rückgabe sogar gesetzlich bestimmt ist, die Ware verspätet zurückgeschickt wird.

"Sendet der Verbraucher die Kaufsache nach dem Widerruf nicht innerhalb von 14 Tagen an den Händler zurück, verstößt er gegen § 357 Abs. 1 BGB. Allerdings bleibt der Verstoß (wohl) weitestgehend folgen- und damit sanktionslos." Klick

@Andre (unerlaubte) Rechtsberatung liegt vor, wenn speziell auf einen Einzelfall eingegangen wird. Allgemeine Formulierungen die hier verwendet werden, erfüllen dies nicht.

 

Aber damit soll jetzt ein Ende sein, den die user können eben aus diesem Grund nicht helfen. Dazu gibt es, wenn gewünscht, andere Möglichkeiten.