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Frage
Antwort
Lösung
am 21.07.2019 14:14
Hallo,
mal ne kurze Frage an die Experten hier.
Ich habe meinen DSL-Vertrag zum Laufzeitende( 08.11.19) fristgerecht gekündigt. Kündigungsbestätigung habe ich auch schon.
Jetzt hätte ich ja durch die Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht und mein Vertrag wäre früher beendet.
Kann ich jetzt mein Sonderkündigungsrecht sofort in Anspruch nehmen oder muss ich erst meine normale Kündigung rückgängig machen und die Sonderkündigung danach machen.
mfg sumpfi
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 06.08.2019 19:56
so sonderkündigung ist erledigt zum 30.08. und neuer anbieter liefert ab 03.09.
passt also alles
am 21.07.2019 14:34
Du kannst die vorzeitige Kündigung auch trotz bestehender regulärer Kündigung einreichen. Bedenke nur, dass du dann natürlich nicht erst ab November, sondern bereits ab September ohne Internetanschluss da stehst.
Bedenke bitte auch, dass im Fall einer Kündigung durch dich das ganze Anbieterwechselprocedere und insbesondere die Weiterversorgungspflicht NICHT greift. Du stehst also in der Zeit zwischen Deaktivierung des alten Anschlusses und der Schaltung des neuen Anschlusses ggfs. für mehrere Tage bis Wochen ohne Leitung da.
am 21.07.2019 14:55
Ok danke für deine Antwort, hilft mir jetzt schon ein Stück weiter.
Ein paar Tage ohne Internet nehm ich schon in Kauf um eine schnellere Leitung zu bekommen.
(Vodafone ist ja leider nicht in der Lage!)
am 21.07.2019 22:26
Nur so - bei einer Kündigung durch den neuen Anbieter im Zuge eines Anbieterwechsels hättest du maximal einen Tag Downtime - nämlich den Tag, an dem die Schaltung des neuen Anschlusses passiert. Sofern dabei etwas schief geht, ist der alte Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.
25.07.2019 15:23 - bearbeitet 25.07.2019 15:25
Hat dir denn Vodafone mitgeteilt, das auch dein Anschluss von der Preiserhöhung betroffen ist @sumpfi ? Ansonsten bin ich eher bei @reneromann , ich würde da überhaupt nicht rumfummeln und einfach zum bestätigten Termin wechseln.
am 27.07.2019 07:10
@yup Ja natürlich, ansonsten wäre die Frage ja nicht nötig gewesen
am 27.07.2019 10:10
Mal davon abgesehen: Die Sonderkündigung zieht, wenn überhaupt, aber frühestens zum 01.09. (Datum der Gebührenerhöhung) und nicht zu sofort. Solltest du also jetzt schon einen neuen Anbieter beauftragt haben, zu sofort zu liefern, dann wirst du zwangsweise doppelt zahlen müssen...
am 06.08.2019 19:56
so sonderkündigung ist erledigt zum 30.08. und neuer anbieter liefert ab 03.09.
passt also alles
am 06.08.2019 20:11