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Lösung

Inkasso schreiben trotz Sonderkündigungsrecht
Augi
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo Community, Hallo Vodafone,

ich habe folgendes Problem.

ich hatte einen Internet & Phone DSL50 Vertrag, den ich zum 28.02.2018 gekündigt hatte.

Zwischenzeitlich war es dann so, dass ich zum 01.01.2018 umgezogen bin und am neuen Anschluss kein DSL50 verfügbar war und ist.(Habe ich durch die Hotline abgeklärt, die mir dann zu meinem Sonderkündigungsrecht riet).

Danach habe ich einen Brief verfasst in dem ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch mache. Habe diesen an Vodafone geschickt und habe mir diesen nach paar Tagen telefonisch bestätigen lassen. Für mich war dann die Sache erledigt. Nun erhielt ich am 11.04.2018 ein Inkasso schreiben, indem ich jetzt die DSL Kosten bis zum 28.02.2018 + eine saftige Gebühr bezahlen soll. Habe dann das Inkasso unternehmen kontaktiert, und denen den Brief mit der Kündigung nochmals zugemailt. Sie versicherten mir, dass Sie mein Anliegen mit Vodafone besprechen. Habe parallel Vodafone kontaktiert, dort versicherte man mir, dass alles ein riesen Irrtum ist und dass die Angelegenheit geklärt wird. Anstatt die Angelegenheit zu klären hat mir die Inkasso Firma nochmals am 17.05.2018 ein schreiben zukommen lassen mit einer Aufforderung zur Zahlung, die Gebühr wurde ebenfalls nochmals erhöht. Zu meinem Bedauern habe ich am 03.03.2018 einen Handy Vertrag bei Vodafone abgeschlossen (War auch bisher sehr zufrieden, Anschluss Support, alles war Top, auch meinen neuen Anschluss wollte ich bei Vodafone machen). Beim Inkasso ist niemand gesprächbereit und drängen auf Zahlung, heute versuche ich nun seit 2 Stunden den richtigen Ansprechpartner bei Vodafone zu finden und hänge mittlerweile in der 5ten Warteschleife, da ich sonst angeblich überall falsch angerufen habe. Die Warteschleife geht nun 55Minuten... und ich weiß nicht mal ob ich richtig bin. Ich bin verzweifelt... Ich fühle mich von Vodafone im Stich gelassen und bin sehr enttäuscht.

7 Antworten 7
reneromann
SuperUser
SuperUser

Nur so:

Das Sonderkündigungsrecht bei Umzug an eine nicht versorgbare Adresse heißt NICHT, dass du ab dem Umzugsdatum nicht mehr zahlen musst, sondern dass du ab dem Umzugsdatum noch für 3 Monate bezahlen musst (sofern die Kündigung VOR dem Umzug erfolgte - andernfalls 3 Monate ab Eingang der Kündigung).

 

In deinem Fall - da das Vertragsende vor Ablauf der 3 Monate ist - brauchst du aber nur bis zum regulären Ende des Vertrages zahlen, d.h. für Januar und Februar musst du die Grundgebühr bezahlen (egal wann die Umzugsbenachrichtigung erfolgte).

 

Solltest du diese Gebühren nicht bezahlt haben -und- vielleicht sogar ein Leihgerät nicht zurückgeschickt haben, dann darfst du dich nicht wundern, wenn VF -nach 2 Monaten- die Sache an ein Inkasso abgibt. Und das Inkasso wird dir natürlich seine Arbeit in Rechnung stellen [völlig zu Recht - immerhin bist du ab Fälligkeit der Rechnung (i.d.R. Rechnungsdatum + 10 Tage) mit der Zahlung in Verzug, wodurch auch keine Mahnungen verschickt werden müssen].

 

Mein Tipp, weil die Grundgebühren bis 28.02. völlig gerechtfertigt eingefordert werden: Bezahlen - je länger du wartest, desto teurer wird die Sache nur [und nein, ein Anwalt kann dir da auch nicht helfen]...

Okay das verstehe ich, allerdings ist mir nicht klar, warum Vodafone meinen Anschluss nicht auf meine neue Adresse umziehen wollte, dies habe ich nämlich auch erfragt. Ich zahle ja nicht für eine Leistung, welche ich nicht nutzen kann da ich da nicht mehr wohne. Ich hätte ja DSL 50 mit niedriger Bandbreite an meinem neuen Standort nutzen können?

Warum wollte Vodafone meinen Anschluss nicht umziehen?

Außerdem habe ich telefonisch nachgefragt, und da wundere ich mich sehr wohl, dass mir zu diesem Schritt durch Vodafone geraten wurde und meine Küdigung sogar telefonisch bestätigt wurde.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo @Augi,

ob VF "nicht wollte" oder wie das gelaufen ist, werden wir nicht rausfinden. Das ist eben der Nachteil, wenn die Kommunikation nur mündlich erfolgt. Fakt ist, du hast gekündigt.


Ich zahle ja nicht für eine Leistung, welche ich nicht nutzen kann da ich da nicht mehr wohne.


Nun, Verträge werden abgeschlossen und dann sind sie auch einzuhalten. Und es kann VF nicht angelastet werden, wenn du den vereinbarten Leistungsort aufgibst. Der Bundesgerichtshof würde dich deshalb sogar bisLaufzeitende weiterzahlen lassen (macht bei dir nicht viel aus, könnten aber viele Monate sein) Aber Vater Staat hatte Erbarmen mit seinen Kindern und hat das Gesetz geändert, so dass es drei Monate sind, die nach dem Umzug zu zahlen sind.

Ja das mit den drei Monaten sehe ich auch ein keine Frage,

aber ich wollte zuerst meine Anschluss auf meine neue Adresse umziehen, das wollte aber Vodafone nicht machen, da ich gekündigt habe. Und da bin ich wieder an dem Punkt an dem ich sage, dass ich nicht dafür zahle wenn ich die Leistung nicht mal in Anspruch nehmen kann und Vodafone nicht gewillt ist mit mir umzuziehen. Wie sieht da die Rechtslage aus?!

 

Gestern habe ich ja auch versucht die Hotlines alle durchzutelefonieren, dort traf ich auf sehr viel Verständnis aber anscheinen nur Inkompetenz, denn jeder sagte mir, dass das vermutlich ein Irrtum ist usw.

 

Dann habe ich noch das nächste Thema, ich habe mich mit dem Inkasso Betrieb in Verbindung gesetzt. Ich habe gebeten den Fall aufgrund meiner Angaben zu prüfen, dies hab ich schriftlich per E-Mail gemacht. Anstatt sich mit mir in Verbindung zu setzen, erhielt ich ein Schreiben mit noch höheren Kosten. Warum gibt es da nicht mal eine Kommunikation?

 

Danke euch für die Hilfe

Nochmal: 3 Monate ab Umzug (in deinem Fall 2 Monate, weil nur 2 Monate Restlaufzeit und vorher gekündigt), sofern die Leistung am neuen Ort nicht mit der ursprünglichen Geschwindigkeit geboten werden kann - und zwar ohne jegliche Gegenleistung (so sieht es der Gesetzgeber nach TKG vor)! Der Vertrag zieht nur mit um, wenn am neuen Ort die gleiche Geschwindigkeit realisiert werden kann - dann gibt es aber auch keine Grundlage für eine Sonderkündigung - und dann hast du auch das Recht auf eine Schaltung. Wenn am neuen Anschluss, wie du ja schriebst, die Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden können, weil die Geschwindigkeit zu niedrig ist, muss gar nichts geschaltet werden - dann, und nur dann, liegt nämlich der Fall für die Sonderkündigung vor [die in deinem Fall keine kostenmäßige Wirkung zeigt, weil in der 3-Monats-Frist ja der reguläre Kündigungstermin - den du vorher schon wahrgenommen hast, enthalten ist]. VF muss also keine Schaltung mit geringerer als der vertraglich vereinbarten Leistung vornehmen.

Du hättest jedoch mit VF einen Anschlussvertrag an der neuen Adresse (mit geringerer Geschwindigkeit) machen können - dann wäre die Ersatzzahlung ziemlich sicher weggefallen - hast du aber offensichtlich auch nicht.

 

Davon abgesehen: Klar, mit jedem Tag, an dem du die berechtigte Forderung nicht bezahlst, steigen die Kosten alleine aufgrund der Verzugszinsen an. Und mit jedem Schreiben, was das Inkasso schickt, ebenfalls - du hättest schon längst bezahlen können - aber wenn du es selbst weiter verzögerst, wird es nur teurer und teurer.

 

Und noch was: Wenn du schon beim Inkasso gelandet bist, kann ich dir nur einen Rat geben: KEINE Kommunikation per Telefon, KEINE Kommunikation per E-Mail, ALLES per (Brief-)Post. Nur dann hast du rechtssichere Beweise für einen späteren Prozess (sofern du wirklich dieses Risiko eingehen willst) - denn weder Aussagen aus Mails noch aus Telefongesprächen kannst du später auch nur halbwegs rechtssicher belegen. Nur Briefe zählen...

 

Und du wirst beim Inkasso auf taube Ohren stoßen - das Inkasso interessiert es nicht mehr, wie es zum Zahlungsverzug gekommen ist - die interessiert es nur noch, wie sie an das Geld kommen. Daher wirst du an deren Hotline auch keine vernünftigen Aussagen bekommen. Und VF ist seit Abgabe an das Inkasso raus - du musst dich jetzt alleine mit dem Inkasso auseinandersetzen.

Ja sehe ich alles ein, aber da kann ich mich nur bei Vodafone bedanken. Hätte mir das jemand dort so erklärt, hätte ich braf die 2 letzten Beiträge bezahlt. Hätte kein Problem mit Inkasso oder sonsigem. Wäre glücklich und hätte an meiner zukunftigen Adresse wieder einen Vodafone Anschluss gebucht. Habe nämlich den Vodafone Anschluss nicht weiter am neuen Ort gebucht, da hier schon ein Internetanschluss vorhanden war (Wohnung vorübergehend bist der Neubau im August fertig gestellt ist).

 

Aber da bei der Vodafone Hotline anscheind ungeschultes Personal sitzt und mir noch zu dem Schritt rät (Sonderkündigung), werde ich vermutlich keinen Vertrag mehr machen, denn hier gilt aufjedenfall Hilfe zur Selbsthilfe...

 

Danke für die Erklärungen schade dass die Community mehr weiß als Vodafone Mitarbeiter.  

 

 

Ganz ehrlich:

Du hast doch völlig selbstständig entschieden, die 2 Rechnungen vom Januar und Februar nicht zu bezahlen - oder hat dir etwa Vodafone schriftlich mitgeteilt, dass die Rechnungen nichtig sind?

Warum hast du, wenn du der Meinung warst, dass die Rechnungen nicht berechtigt sind, diese nicht schon im Januar und Februar reklamiert, sondern einfach die Vogel-Strauß-Taktik gespielt?

Und ich gehe auch davon aus, dass dir die Hotline sehr wohl mitgeteilt hat, dass du mit einem Neuabschluss am neuen Objekt einen Erlass der Restlaufzeit hättest erhalten können - sofern du denen nicht vorher "in die Parade gefahren" bist und ihnen gesagt hast, dass du keinen Anschluss am neuen Objekt mehr benötigst, weil schon einer vorhanden ist.

 

 

Du hast hier den Fehler gemacht und die (berechtigten) Rechnungen nicht bezahlt - das jetzt VF in die Schuhe schieben zu wollen, ist schon starker Tobak... Aber mach, was du für richtig hältst - mit einem derartigen Verhalten wirst du in Zukunft nicht weit kommen.