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Fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund
CurlySue0000
Smart-Analyzer
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Die fristlose Kündigung ist rechtswidrig, eine Einigung ließ Vodafone bisher nicht zu!

(mittlerweile 4 verschiedene Begründungen , die sich alle als falsch belegen liesen)

Der bloße Zahlungsverzug (welcher ohne Rechnung auch nicht in Verzug steht) nicht ausreiche ohne das Hinzutreten weiterer Umstände, eine Ausnahme von dem Grundsatz annehmen zu können. 

Sie müssen einen wichtigen Grund unter Einbeziehung aller Umstände der fristlosen Kündigung rechtfertigen, z. B das Ihnen eine fortführung des Vertrages unzumutbar, an dem Vertragsverhältnis festzuhalten, bis es ordentlich beendet werden kann. 

Das Kündigungsrecht ist damit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterworfen.

Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung liegt nicht sofort automatisch vor, wenn der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten verletzt, sondern nur dann, wenn es wegen DER Vertragsverletzung für den Lieferanten unzumutbar ist. 

AM 20.Februar.2020 wurde mir nach ordnungsgemäßer Kündigung meinerseits, ein Angebot zur Vertragsverlängerung angeboten. 

 

Es fehlen die Rechnungen seit Vertragsverlängerung am 20.02.2020. Ohne Rechnung, kein Zahlungsverzug bzw. Keine Mahnung zulässig.

 

Der Vertrag besteht seit 2014, 

ich bin Zahlungswillig, wenn man mir zur Überprüfung die Rechnungen auch zukommen lässt.

 

Ich habe ausdrücklich eine postalische Zustellung ausgesprochen. 

: Der Rechnungsempfänger muss seine Zustimmung zur elektronischen Übermittlung erteilen z.B. auch stillschweigend durch Zahlung der Rechnung. Teilt ein Kunde dem Händler aber ausdrücklich mit, dass er keine elektronische Rechnung wünscht, so muss der Händler dem Kunden die Rechnung in Papierform übermitteln. 

In mein Vodafone ist die letzte Rechnung am 03.01.2020. 

Kein Ansprechpartner verfügbar ständig steht ein neuer Name unter denn antworten der Emails. Jedesmal behauptet Vodafone etwas anderes. 

Es kann nicht sein das man keinen kompetenten Mitarbeiter zur Klärung des Sachverhalts hat. 

Nun in Zeiten der Pandemie, ist auch ein besonderer Schutz für Verbraucher verordnet worden. Selbst dieser wird Seitens von Vodafone einfach übergangen. 

Nun bleibt ein Klage verfahren nicht aus, welches für mich Verhältnissmaßig schwerwiegende Problematiken wirft. Da man mir meinen DSL Anschluss a stellte. Auf diesen ich ganz besonders derzeit angewiesen bin. 

Ich bin stink sauer über die unsachgemäße Kündigung. 

 

 

 

 

 

 

 

11 Antworten 11
reneromann
SuperUser
SuperUser

Sorry, aber die monatlichen Grundgebühren sind -da vertraglich festgeschrieben und nach dem Kalender bestimmt- selbst ohne Eingang einer Rechnung spätestens nach einem Monat fällig. Schließlich weißt du, dass die Grundgebühren ab Vertragsbeginn jeden Monat fällig werden.

 

Solltest du daher mit der Zahlung der Grundgebühren über mehrere Monate in Verzug kommen, so reicht dies als Grund aus, um eine Kündigung des Vertrages vorzunehmen. Es bedarf -da die Grundgebühren der Höhe nach bereits bei Vertragsbeginn bekannt sind- keiner separaten Rechnung oder Mahnung.

 

Weiterhin: Sollte in der Zeit seit 2014 eine Änderung am Vertrag vorgenommen worden sein -oder- schon damals eine elektronische Rechnungsstellung vereinbart worden sein und lediglich eine Zweitschrift per Post versendet worden sein, so benötigt es keiner separaten Zustimmung zur alleinigen elektronischen Rechnungsstellung mehr. Mich würde es ehrlich gesagt eher wundern, wenn man 2014 noch eine alleinige papierbehaftete Rechnungsstellung vereinbaren konnte - m.W. wurde schon viel früher auf alleinige elektronische Bereitstellung der Rechnung in Kombination mit einer zusätzlichen postalischen Zustellung umgestellt.

Gleiches gilt natürlich, wenn seit 2014 wesentliche Änderungen am Vertrag vorgenommen wurden, also z.B. die Bandbreite des Vertrages geändert wurde - in dem Fall gelten dann nicht mehr die in 2014 ausgehandelten Bedingungen, sondern sie wurden durch die Bedingungen bei Vertragsänderung ersetzt.

Und ich weiß, dass schon seit vielen Jahren die elektronische Rechnungsstellung als primäre Rechnungsstellung in den AGB festgehalten ist - insofern würde es mich wundern, wenn hier abweichend eine alleinige postalische Rechnungsstellung vereinbart wurde (wobei dies für die Grundgebühren irrelevant wäre, da diese nach dem Kalender bestimmt sind und damit auch ohne separate Rechnungsstellung allerspätestens 30 Tage nach Ablauf des Bezugszeitraums fällig sind - auch ohne Rechnung oder Mahnung.

OK ich beginne mal damit klar zu behaupten das ich mich expliziert gegen eine digitale Rechnung ausgesprochen habe. Welche auch nach wie vor am 07.05.2020 als rechnungsart in meinem Konto als Rechnungsart stand. 

Ebenso habe ich am 07.05. 2020 in mein Vodafone gesehen, das unter "Ihre letzte Rechnung" die Rechnung vom 03.01.2020 eingetragen ist. 

Also weder noch habe ich hinterlegte Rechnungen, wobei ich digitale Rechnungen weiterhin ausschließen. 

 

Am 20.02.2020 in Folge der Kundenrückgewinnung habe ich meinen Vertrag verlängert. Dazu jedoch bis heute keine einzige Rechnung zur Überprüfung erhalten habe. 

Rechtlicherweise unterliegt eine Rechnung dabei grundsätzlich den allgemeinen zivilrechtlichen Vorgaben. 

Die Rechenschaftspflicht aus § 259 Abs. 1 BGB begründet die Rechtspflicht, eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung aufzustellen. Die Rechnung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die erst mit Zugang beim Schuldner rechtswirksam wird. Der Schuldner gerät spätestens in Schuldnerverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen.

 

Ich verstehe daher Ihre Argumente nicht. Nach welcher Rechtsgrundlage stehe ich ohne Gesamtrechnung in Verzug? 

Ich verstehe nicht warum man einerseits ja offensichtlich so rechskundig ist, anderseits aber ein Foren-Beitrag schreibt.

 

Was ist denn die Erwartungshaltung? Kontakt mit Vodafone? (der ist ja offenslichtlich schon erfolgt, wenn auch nicht mit gewünschten Ergebnis).

 

Anschluss wieder reaktivieren?

 

Ich glaube da kannst du auch einfach einen neuen DSL-Anschluss irgendwo beauftragen, geht vermutlich am schnellsten.

 

Ich zweifel im Übrigen auch an, dass der Verzug bei Dauerschuldverhältnissen nur nach Rechnungszustellung eintreten kann. Aber nur meine bescheidene Meinung. Kann ja mal die Miete meiner Wohnung zurückhalten, mit der Begründung "habe keine Rechnung erhalten".

Andre
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo CurlySue0000,

wir können hier im Forum keine Rechtsberatung leisten.
Wenn der Anschluss bereits gekündigt wurde, müssen hier auch noch Altforderungen offen sein.
Es dauert mindestens 3 Monate bis ein Anschluss wegen Zahlungsverzug abgeschaltet wird.

Ich geh mal davon aus, dass Du den DSL-Anschluss ja auch durchgehend nutzen konntest. Hast Du dich denn nachdem die Rechnung ausgeblieben ist an uns gewendet? Oder erst als der Vertrag gekündigt worden ist?

Da Du Dein Anliegen ja scheinbar bereits mehrfach an uns adressiert hast , werd ich Dir wohl auch nichts anderes mitteilen können. Die Rechnungen sind bestimmt in Mein Vodafone einsehbar - eine Anleitung wie Du Deinen Vertrag dort hinzufügen kannst, stand wahrscheinlich im Schreiben zum Tarifwechsel.

VG,
Andre

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!

Wenn du schon mit Paragraphen um dich wirfst, solltest du auch den Rest lesen (und vor allem wissen):

Du befindest dich nach §286 (2) Ziff. 1 auch im Verzug, wenn die Leistung nach dem Kalender bestimmt ist.

Bei einer monatlichen Grundgebühr gibt es einen solchen Zeitpunkt, der nach dem Kalender bestimmt ist - ergo bedarf es keinem separaten Mahnungszugang - die Grundgebühr ist alleine aufgrund des geschlossenen Vertrages spätestens 30 Tage nach Ablauf des Bezugsmonats (über)fällig.

 

Und wenn du im Februar wirklich den Tarif gewechselt hast, dann auch unter Anerkennung der neuen AGB, in denen die elektronische Rechnung als primäre Rechnungslegungsart vereinbart wird. Sofern keine separate schriftliche Nebenabrede beim Vertragswechsel geschlossen wurde, dass weiterhin die postalische Rechnung alleinig ausschlaggebend ist, ist die bisherige Nebenabrede ab diesem Tag durch den neuen Vertrag ersetzt worden und damit ungültig geworden.

 

Wenn du dann die Rechnungen nicht abrufst und auch nicht zumindest die monatliche Grundgebühr überweist (denn die ist definitiv nach dem Kalender geschuldet und wird damit unabhängig vom Rechnungs- oder Mahnungszugang fällig), dann darfst du dich über die Konsequenz der Sperrung nicht wundern.

Sofern keine separate schriftliche Nebenabrede beim Vertragswechsel geschlossen wurde, dass weiterhin die postalische Rechnung alleinig ausschlaggebend ist, ist die bisherige Nebenabrede ab diesem Tag durch den neuen Vertrag ersetzt worden und damit ungültig geworden.  - Ist beim Vertragswechsel explixiert  ausgesprochen worden. Ist in der Rechnungsart in meinem Konto auch genauso hinterlegt!!!!

 

Habe ich Anspruch auf eine schriftliche Rechnung?

Vom Grundsatz her haben Sie als Kunde immer Anspruch auf eine Rechnung. Nur dann können Sie überprüfen, ob die von Ihnen genutzten leistungen korrekt abgerechnet wurden. Erst nach Erhalt einer ordnungsgemäßen rechnung sind Sie zur Zahlung verpflichtet. 

Hierbei ist es unerheblich, ob Sie mit Ihrem Anbieter einen Rechnungsversand per Post in Papierform vereinbart haben, oder per PDF im E-Mail-Versand, oder als Info-Text in Ihrem Online-Account. Wichtig ist nur, dass Sie die Mobilfunkrechnung in irgendeiner Weise zugeschickt bekommen.

 

Und die login Probleme bzw. Rechnungsabrufe seit Anfang 2020 sind wohl bundesweit bekannt.

Ich habe bei der Vertragsänderung im Feb.2020 auch ein sepa mandant erteilt.

Demnach sollten beiderseit weitere Klärungshandlung bezogen werden.

 

Ich bin gewilt zu zahlen, wenn ich zur überprüfung die rechnungen erhalte.

Da ich sonst die leistunen nicht einsehen und uberprüfen kann.

Es ist keine Sperrung vorraus gegangen oder Mahnungen, wozu es Rechnungen zur verständnissmäßigkeit voran geht. nachhezu ist grade die erste rechnung zur Vertragsstand zu ziehen ab wann die der geänderte Vertrag in kraft tritt!!!!

Vertragsbezogenen information vorraussichtlicher Anschalttermin, gibt kine tatsächliche Anschaltung an.

 

Eine Antwort die mich nicht gleich anfeindet, ich hätte die rechten und pflichten des Vertrages nicht Verstanden, wie wohl 90 % der dümmlichen Kunden die so verunsichert werden.

 

Ich bitte um Hilfe der Sachlagen klärung und es gehen immer Pflichten beiderseiten in Erklärung, oder ist der dumme entverbraucher jemand Ohne Recte?????

 

einen gemäßigten Umgangston setzt scon einiges Vorraus     

 

 

 

 

Jens-K
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo CurlySue0000,

 

wie Andre bereits geschrieben hat, können wir hier keine Rechtsberatung leisten.

 

Sofern der Anschluss nutzbar ist, wird er auch berechnet.

 

Wenn auch nach mehrmaliger Zahlungserinnerung die Forderungen nicht beglichen werden, wird der Anschluss schließlich gekündigt.

 

Gern kannst Du mir eine PN mit Deinem Namen, Deiner Kundennummer und Deinem Kundenkennwort senden. Dann sehe ich mir den Vorgang mal an.

 

Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass ich Dir hier andere Infos geben kann, als Dir die Kollegen bereits genannt haben.

 

Eine Reaktivierung des Anschlusses nach bereits erfolgter Kündigung ist nicht mehr möglich.

 

Gruß,

Jens

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!

@CurlySue0000  schrieb:

Ich bin gewilt zu zahlen, wenn ich zur überprüfung die rechnungen erhalte.

Da ich sonst die leistunen nicht einsehen und uberprüfen kann.


Was dich aber trotzdem nicht davon entbinden würde, zumindest den vertraglich vereinbarten Grundpreis rechtzeitig zu bezahlen. Denn diese Höhe steht ja gemäß Vertragsunterlagen fest - da braucht's keiner separaten Kontrolle einer Rechnung um zu wissen, dass die Grundgebühr monatlich fällig wird.

 

Und wenn wirklich die Rechnungen -wie in den AGB vereinbart- per Zustellung in's Online-Kundencenter zugegangen sind und lediglich die Zweitschrift per Post nicht ankam - denn genau DAS ist gemeint, wenn online steht "Papierrechnung" - hast du ein Problem. Denn mit Zustellung der Rechnung in das Online-Postfach gilt sie dir -unabhängig davon, ob die Zweitschrift per Post ankommt- als zugegangen!

 

Und mich würde es ehrlich gesagt nicht wundern, wenn das Problem hier eher daran liegt, dass bei Erteilung des SEPA-Mandats die vorherige Rechnung noch offen war und daher das SEPA-Mandat nie aktiviert wurde.

Absoluten Dünnschiss denn Sie da verzapfen! Nie wieder Vodafone, ausbeuten!