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am 22.11.2021 15:19
Guten Tag
Mein Vertrag bei Vodafone ist noch bis 10.2022. Leider muss ich aus irgendeinem unerwarteten Grund im nächsten Monat aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen, daher konnte ich diese Frage nicht früher stellen. An meinem neuen Wohnort gibt es bereits einen Internetanbieter (Die Kosten sind in den pauschalen Nebenkosten bereits inkludiert) und mir wurde mitgeteilt, dass ich meinen aktuellen Internetvertrag nicht mitnehmen kann. Auch eine Vertragsübernahme ist auch nicht möglich, da der Nachmieter daran kein Interesse hat.
Was kann ich in diesem Fall tun? Kann ich den laufenden Vertrag im nächsten Monat als Sonderkündigung kündigen? Oder muss ich bis zum Frist warten?
Mit freundlichen Grüßen,
Pham Anh Khoa
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 29.11.2021 15:10
Ein Downgrade der Bandbreite musst du nicht akzeptieren, daher kannst du eine Sonderkündigung wegen Nichtverfügbarkeit einreichen. Damit würde ich allerdings noch bis zum 01.12.2021 warten, weil dann das TKMoG gilt und du dann nur noch 1 Monat statt bisher 3 Monate weiterhin zahlen musst.
am 23.11.2021 12:56
bist du noch in der Mindestvertragslaufzeit, oder wurde dein Vertrag schon einmal verlängert? Ich würde mir das schriftlich vom Vermieter geben lassen und dann pünktlich am 01.12. eine Kündigung zum 01.01. schreiben, in der du darauf hinweist, dass du den Tarif an deinem neuen Wohnort nicht nutzen kannst.
Am 01.12. tritt nämlich eine Änderung des TKG in Kraft
am 26.11.2021 11:55
Vielen Dank für deine Antwort 🙂
Ja der habe ich schon bereits einmal verlängert. Tätsachlich ist nicht eine Verlängerung sondern eher ein Upgrade von 50Mbps auf 100Mbps, also vorher war bis 2021 aber jetzt bis 2022.
Würde eine Antwort von dem neuen Vermieter aus E-Mail als Nachweis gelten?
27.11.2021 19:02 - bearbeitet 27.11.2021 19:03
Wenn dein Anschluss dort technisch verfügbar ist, zieht der ohne wenn und aber mit um. Lediglich wenn z.B. kein DSL-Port frei ist oder die aktuelle Bandbreite dort nicht verfügbar ist, wird der Vertrag aktuell mit einer Frist von 3 Monaten (gerechnet ab Umzugsdatum oder Meldung des Umzugs, je nachdem was früher eintritt) und ab 01.12.2021 mit einer Frist von 1 Monat beendet. Der Vermieter darf übrigens einen Telefonanschluss und somit eine DSL-Versorgung nicht so einfach untersagen 😉
am 29.11.2021 11:41
Im Umzugsbereich auf MeinVodafone-Kundenportal steht unter der neuen Adresse, dass mein aktueller Vertrag (Bandbreite 100) nicht verfügbar ist und daher eine langsamere Bandbreite 16 angeboten wird. Technisch ist es also noch verfügbar, aber die Leistung ist langsamer und das möchte ich definitiv nicht.
am 29.11.2021 15:10
Ein Downgrade der Bandbreite musst du nicht akzeptieren, daher kannst du eine Sonderkündigung wegen Nichtverfügbarkeit einreichen. Damit würde ich allerdings noch bis zum 01.12.2021 warten, weil dann das TKMoG gilt und du dann nur noch 1 Monat statt bisher 3 Monate weiterhin zahlen musst.