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Falschberatung an der Hotline - DSVGO als Hilfe
RechtKommt
Digitalisierer
Digitalisierer

Liebe Community,

 

auch bei mir erfolgte eine Falschberatung im Bereich Festnetz/DSL an der Hotline. Wer einfach nur wissen möchte, wie er/sie an die Tonbandaufzeichnung mit den Vertragsinhalten kommt, kann gleich zum vorletzten Absatz springen.

 

Die (unvollständige, weil lange) Story:

ich habe im August meinen alten Vertrag (Laufzeitende 10.10.19) gekündigt. Im Zuge der Rückgewinnung habe ich mich aber doch zu einem Telefonat hinreißen lassen. Da hat mir der Kollege im August das Angebot gemacht, dass ich meinen alten Vertrag gleich in einen neuen ändern könne und das sogar schnellstmöglich! Ich kriege eine neue Fritzbox und kriege eine Gutschrift, die die Installationsgebühren deckt…. Der Anschluss für die Veränderung wurde der 10.09. Der Anschluss hat soweit geklappt, stattdessen aber wurde von den anderen Vereinbarungen wenig umgesetzt. So sollte ich in dem Zeitraum beide Verträge zahlen und von der Gutschrift keine Spur. Das entsprach nicht der Vereinbarung am Telefon, die ich zudem direkt nach Gespräch protokolliert habe.

 

Ich habe mich natürlich beschwert – an der Hotline. Die meinten, es sei eine Falschberatung und ich soll über die E-Mail (kontakt@vodafone.com) mich beschweren. Getan. Dann hieß es, diese Adresse wird langsam abgearbeitet – lieber dazu das Kontaktformular nutzen. Getan. Geld wurde trotzdem abgebucht. Zur Vertragsabteilung wollte mich niemand weiterleiten. Schriftliche Beschwerde nach Ratingen folgte zugleich.

 

Dann habe ich es mit dem Twitter-Service probiert. Ein FIASKO. Die Leute dort haben mir erstmal gesagt, dass ich hätte kein Gedächtnisprotokoll haben dürfen. Das sei gegen das Gesetz. (DAS ist übrigens falsch). Gleichzeitig meinten die Leute dort, die Tonbandaufzeichnung existiere nicht mehr. Man bedenke, es geht um die Aufzeichnung der Vertragsdetails – nicht das Verkaufs-Gespräch. Nun gut, ich wusste, dass es die Aufzeichnung noch geben musste.

 

Nun kommt die Lösung:

Nach nur ZWEI E-Mails an den Datenschutz von Vodafone und EINER Drohung mit der Datenschutzaufsichtsbehörde, hat es sich herausgestellt, dass die Aufzeichnung ja doch da ist Lachender Smiley . Diese wurde mir zugeschickt. Nebenbei, bestätigt diese natürlich, das was ich protokolliert habe. Die Kolleginnen bei Twitter, haben auf diese Änderung des Zustands gar nicht mehr reagiert. Eigene Fehler eingestehen – wer macht denn sowas!?

 

In diesem Sinne erhoffe ich mir hier relativ wenig vom VF-Team. Vielmehr will ICH allen Kundinnen und Kunden von Vodafone helfen. Wenn Sie das Gefühl haben, auf der Tonbandspur wurden andere Inhalte besprochen, als letztlich abgebucht werden, holen Sie sich die Tonaufzeichnung. Diese ist Bestandteil ihres Datensatzes gemäß DSGVO. Vodafone ist also auskunftspflichtig gemäß Art. 15. Und wenn Sie dann laut Aufzeichnung tatsächlich im Recht sind, genießen Sie ab da die Show von Vodafone.

 

Ich bin jedenfalls gespannt, was VF nun probiert und ob die Beschwerdestelle jemals antwortet.

In diesem Sinne, euer:

RechtKommt

60 Antworten 60
Jens-K
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo RechtKommt,

 

die Gutschrift über 50 Euro Online-Vorteil wurde auf das Kundenkonto des neuen Vertrags gebucht und wird mit den kommenden Rechnungen verrechnet.

 

Die Gutschrift über 43,51 Euro wurde auf dem alten Kundenkonto verbucht und gleicht den doppelt gezahlten Basispreis aus.

 

Beide Gutschriften wurden per SMS bestätigt.

 

Eine weitere schriftliche Bestätigung wurde bzw. wird hier nicht versendet.

 

Gruß,

Jens

 

 

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Lieber @Jens-K ,

vielen Dank für Deine Antwort. Du hast zumindest ein wenig mehr Licht ins Dunkel gebracht. Vorab eine Entschuldigung für den Ton dieser Nachricht. Geht auf keinen Fall gegen Dich persönlich!

 

Es sind aber immer noch viele Punkte offen. Sind es die 50€, die mir vertraglich zustehen, oder die von der Kollegin telefonisch erwähnte „Kulanz“?  Wenn VF endlich akzeptiert, dass das von Anfang an mein Vertrag ist, will ich die im Schreiben vom 21.12. geforderte schriftliche Änderung.

 

Zudem habe ich ja das SEPA-Mandat gekündigt und überweise das Geld selbstständig an VF. Soll ich dann die nächsten Monate nichts bezahlen? Auch hier wäre eine schriftliche Antwort hilfreich.

 

Als bald promovierter Ökonom bin ich sicher, dass die Zahl 43,51€ für den doppelten Zeitraum falsch ist. Davon abgesehen: wie kann ich mir diese Gutschrift auszahlen lassen? Hier soll definitiv nichts verrechnet werden.

Weiterhin bin ich mit der Aussage der Kollegin, dass die Telefondatei aus dem August egal sei, so nicht einverstanden. Obwohl mir im September niemand sagen konnte ob und zu wann mein alter Vertrag endet, hätte ich ihrer Meinung nach, trotz unklarer Vertragssituation, den Router wegschicken sollen. Auch das sehe ich anders. Scheinbar spielt VF hier die Salami-Taktik. VF ist nur Scheibchenweise bereit den Fehler im August einzugestehen.

 

Ansonsten fühle ich mich ein wenig veräppelt. Ich habe diese Audiodatei von VF zugeschickt bekommen. Ich darf sie scheinbar hier nicht posten? Und die Mitarbeiterin sagt mir, dass diese egal ist und sie das Protokoll zu dieser nicht interessiert?

 

Deswegen möchte ich gerne wissen: gilt bei VF ein telefonischer Vertrag so wie er telefonisch abgeschlossen wurde oder darf VF diesen einseitig ändern?

 

Schließlich möchte ich betonen, dass diese beiden Gutschriften nicht die Lösung des Problems sind. Deswegen kann der Beitrag hier nicht geschlossen werden. Tut mir Leid 😞

 

Mit besten Grüßen

RechtKommt

 

PS. @Julz2k Vielen Dank für Ihre Auskunft!

 

 

 

Jens-K
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo RechtKommt,

 

der Online-Vorteil und die doppelten Basispreise wurden gutgeschrieben. Sollten noch Posten offen sein, wende Dich an den ursprünglichen Kontaktkanal.

 

Die Rechnungen kannst Du in MeinVodafone einsehen. Wie bereits geschrieben, wird die 50 Euro Gutschrift mit den Rechnungen verrechnet. Zu wann welcher Betrag fällig ist, wird auf der Rechnung aufgeführt.

 

Beachte dabei auch die noch offenen Beträge auf dem alten Kundenkonto.

 

Gruß,

Jens

 

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Hallo zusammen ( @Jens-K @Michi @DanyG  und andere Moderatoren)

 

ich hatte mich ja lange nicht mehr hier gemeldet, was daran lag, dass Vodafone tatsächlich ein wenig in Bewegung kam. Zuerst wurde der Kontostand der neuen Kundenummer erfolgreich auf 0,00€ gesetzt. Schließlich gab es auch beim alten Konto Fortschritt.

Im Schreiben vom 24.02.2020 heißt es, ich soll den Router zurückschicken und dann erhalte ich die entsprechende Gutschrift. Das habe ich nun getan. Heute habe ich per Mail die Information bekommen, dass die Retoure abgelehnt wurde. Einmal mehr macht mich Vodafone ratlos.

Da ich die Befürchtung habe, dass der Router nun ggf. an mich zurückgeht, wollte ich Sie bitten, diesen Fehler aufzuhalten. (Ich werde nicht nochmal Versandkosten zahlen). Wie gesagt, ich sollte den Router zurückschicken und VF sollte diesen annehmen und mir eine Gutschrift erstatten. Ich habe wie immer mich an die Absprache gehalten.

Deswegen nochmal die Bitte, den Router anzunehmen und die Gutschrift entsprechend zu tätigen.

Mit besten Grüßen

RechtKommt

Jens-K
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo,

 

eine verspätete Rücksendung ist nur mit einem entsprechenden Begleitschein möglich.

 

Hast Du diesen dem Paket beigelegt?

 

Falls nicht, wird die Retoure nicht anerkannt und das Paket ist bereits auf dem Weg zu Dir zurück.

 

Ich habe den Begleitschein erneut an Deine E-Mail Adresse geschickt. Lege diesen bei der erneuten Rücksendung dem Paket bei und melde Dich hier, sobald Du das Paket verschickt hast.

 

Gruß,

Jens

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Lieber @Jens-K ,

 

Ich habe die Rücksendung anhand der im Schreiben vom 24.02.2020 ausgeführten Erklärung gemacht. Einen "Begleitenschein" habe ich nicht bekommen. Diese Erklärung lautete:

 

"Bitte senden Sie uns das Gerät zurück. Haben Sie den Retourenschein vom 02.04.2019 nicht mehr, schreiben Sie bitte Ihre Kundendaten, Ihre Kundennummer xxxx und den Rücksendegrund Kulanz-Rücknahme auf ein separates Blatt. Legen Sie alles in ein Paket und schicken Sie es an: ..."

 

Ich hatte noch den alten Retourenschein. Diesen habe ich reingelegt. Zusätzlich habe ich das Schreiben vom 24.02.2020 dazugelegt und den oben geschriebenen Abschnitt extra farbig markiert.

 

@Jens-K,  Ihren Begleitschein habe ich nun erhalten. Soll ich dann nochmal die Versandkosten tragen? Lachender Smiley

 

Beste Grüße

RechtKommt

 

 

Jens-K
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo,

 

wenn Du Dich nach Versand des Routers meldest, prüfen wir ob eine Erstattung der Kosten möglich ist.

 

Gruß,

Jens

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Lieber @Jens-K 

ich habe den Router am Freitag erneut verschickt. Er müsste also die Tage bei euch ankommen. Wie funktioniert die Prüfung der Kostenersattung?

 

Mit besten Grüßen

RechtKommt


@RechtKommt  schrieb:

Lieber @Jens-K 

ich habe den Router am Freitag erneut verschickt. Er müsste also die Tage bei euch ankommen. Wie funktioniert die Prüfung der Kostenersattung?


Einfach immer und immer weiter schreiben bis man seinen Willen bekommen hat. Scheint ja super bei Vodafone zu funktionieren wie ich sehe. (Nicht unbedingt auf deinen Fall alleine bezogen).

Hätte ich das nur früher gewusst, hätte ich mir viel Geld sparen können.

Hallo @Jens-K (und andere Mods)

 

die Retoure hat nun dank Ihres Beilegezettels geklappt. Vielen Dank.

" FRITZ!Box 7430 (M) Retoure anerkannt"

 

Könnten Sie vielleicht nachkontrollieren, dass der Kontostand meines alten Kontos auf Null gesetzt wird? (Also auch die beiden Mahnungen, die trotz angeblicher Mahnsperre zwischenzeitlich nach der Absprache für die Retoure kamen, werden annulliert).

 

Die Erstattung meiner zweiten Rücksendung des Routers wird dann wahrscheinlich der Einfachheit halber auf meine neue Kundennummer stattfinden? Dann wird sie mit zukünftigen Rechnungen verrechnet? Wenn Sie mir diese nur auf das alte Konto überweisen können, dann bitte erst nachdem dieses auf null gesetzt wurde. Und dann müsste ich noch wissen, wie ich es mir dann von da aus auszahlen lassen kann, weil da ja keine weiteren Transaktionen stattfinden.

 

Mit besten Grüßen und auf ein baldiges Ende dieses Schlamassels

RechtKommt