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am 18.09.2019 06:10
Guten Morgen,
habe eben eine Auftragsbestätigung erhalten zu meinem Tarifwechse:
Red & Internet Phone 50 DSL => Red Internet 100 DSL (ohne Festnetzflatrate)
Vom Vertragsabschluß des R&I Phone 50 DSL bestand noch eine Routermete mit konsteloser Miete für die gesamte Vertragslaufzeit. Diese Miete soll jetzt aber ab Tarifwechsel kostenpflichtig werden...
Also entweder ist die Routermiete ein eigenständiger Vertrag, dann sollte (!) das Gerät auch weiterhin nichts kosten oder es ist kein eigenständiger Vertrag, dann müsste die Miete auslaufen. Scheint aber nicht so zu sein.
Ich möchte das Gerät natürlich los werden. Es nimmt hier nur Platz weg (eigene FB 7530 im Einsatz)
Kann das einer der Mods übernehmen und die Miete rausnehmen sowie mir einen Retourenschein zukommen lassen? Zahle Versand auch selber...
Vielen Dank.
am 18.09.2019 12:45
Hallo Mankar_Camoran,
ich hab mir Deinen Vertrag mal angesehen.
Die FritzBox ist Vertragsbestandteil und kann vor Vertragsbeendigung leider nicht zurück geschickt werden.
Du erhältst aber jeden Monat eine Gutschrift über 2,99 € für die Miete. Schau mal auf Deinen Rechnungen nach.
Die Box wird Dir somit für die Vertragslaufzeit kostenlos zur Verfügung gestellt.
Viele Grüße
Michi
am 18.09.2019 18:54
Mann ist das kompliziert...OK, die Erstattung der Routermiete bleibt wie zuerst vereinbart erst einmal bestehen.
Kann ich Diese Vereinbarung (Aktionsgutschrift 24x Routermiete) jetzt schon zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit kündigen, damit Sie endlich ihr Gerät bekommen?
am 20.09.2019 10:37
Hallo Mankar_Camoran,
nein, dies kann noch nicht veranlasst werden. Erst nach der Mindestlaufzeit kann ein Wechsel zu keiner Hardware veranlasst werden. Dann werden für die FritzBox keine Kosten erhoben.
Viele Grüße
Sebastian
am 20.09.2019 18:39
OK, mit "Mindestvertragslaufzeit" menst Du die ursprünglich zum Start des Vertrags genannte MVLZ? Dann bin ich bei Dir und werde mir einen Termin im Kalender setzen und explizit die Gerätevereinbarung zu diesem Termin kündigen.
Oder meinst Du die neue, nach dem Tarifwechsel gültige MVLZ?
am 21.09.2019 15:02
Hallo Mankar_Camoran,
genau, es geht um die Mindestlaufzeit die bei Vertragsbeginn los geht. Also 24 Monate nach der Aktivierung des Anschlusses.
Viele Grüße
Sebastian
am 21.09.2019 15:14
Alles klar. Danke für die Klarstellung.