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Lösung
am 30.09.2019 09:15
Hallo zusammen!
Ich habe meinen DSL 50 Tarif bei Vodafone zum Ende der Mindestvertragslaufzeit Anfang Dezember fristgerecht gekündigt und dies auch seitens Vodafone bestätigt bekommen.
Um meine Festnetznummer nicht zu verlieren, habe ich beim Anbieterwechsel zu O2 eine Rufnummerportierung in Auftrag gegeben. Sobald wurde mir die Mitnahme bestätigt und das Vertragsende liegt nun nicht mehr bei Anfang Dezember diesen Jahres, sondern nächsten Jahres.
Ich vermute stark, dass hier die Auffassung vertreten wird, die mit der Rufnummermitnahme ausgesprochene, erneute Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt seitens O2, führe hier zu einer Aufhebung meiner fristgerechten Kündigung, da die "neuere Kündigung die alte unwirksam macht".
Ich finde die Vorgehensweise hier aus vermutlich wirtschaftlicher Sicht von Vodafone nachvollziehbar, da sie jetzt dazu führen würde, dass ein Kunde ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden ist. Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bundesnetzagentur bereits schriftlich bestätigt hat, dass die Rufnummerportierung von der Kündigung des Telefonvertrags rechtlich unabhängig ist.
Ich möchte daher auf diesem Wege darum bitten, für meinen konkreten Fall eine Lösung zu finden und möchte andere, in der gleichen Lage, höflichst an die Bundesnetzagentur verweisen.
In der Hoffnung auf eine gute Lösung sage ich vorab schon einmal vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Marc S.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 01.10.2019 12:40
Ein Portierungsauftrag hebt keine bestehende Kündigung auf. Das passiert eben, wenn man seinen Vertrag selbst kündigt, normal kündigt und stellt Portierungsfrage der neue Provider in deinem Auftrag. Dein Wechselauftrag muss jetzt händisch nachbearbeitet werden.
am 30.09.2019 20:48
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 01.10.2019 12:33
Ich vermute es aufgrund dessen, da der Mitnahmetermin exakt ein Jahr nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit liegt.
am 01.10.2019 12:40
Ein Portierungsauftrag hebt keine bestehende Kündigung auf. Das passiert eben, wenn man seinen Vertrag selbst kündigt, normal kündigt und stellt Portierungsfrage der neue Provider in deinem Auftrag. Dein Wechselauftrag muss jetzt händisch nachbearbeitet werden.
am 03.10.2019 16:56
Hallo Msch1,
schick mir gern mal eine PN mit der zugehörigen Kundennummer.
Ich schau mir das dann mal an.
(solang Du Dich noch nicht an die BnetzA gewendet hast)
VG,
Andre
am 10.10.2019 19:55
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 11.11.2019 12:51
Das Problem hat sich nun klären lassen mit der sehr guten Unterstützung von Andre und Dany. Vielen Dank nochmal für die schnelle und kompetente Hilfe an alle!
am 12.11.2019 14:31
Hey Msch1,
freut mich zu lesen. Ich lass es die Beiden wissen. 🙂
Hier mach ich ein Schloß drauf.
Beste Grüße
Norman