TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 23.03.2018 21:43
Guten Tag,
mein DSL16000-Vertrag bei Ihnen endet am 14.05.18. Die Kündigungsbestätigung von Ihnen habe ich erhalten, darin wurde aber nicht erwähnt, dass und wohin der Router (Easybox 804) zurückgeschicken werden muss. Ich habe gelesen das es nicht nötig ist, den Router zurückzuschicken, wenn dieses nicht in der Kündigung erwähnt wird. Können Sie für mich Prüfen, ob mein Router zurückgeschickt werden muss.
Vielen Dank
Robert U.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 28.03.2018 11:20
Hi rober12235,
danke für Deine PN. Ich hatte Dir dort schon geantwortet.
Für alle Mitleser: Der Router ist nicht gemietet. Deshalb muss er nicht zurückgegeben werden. 🙂
Beste Grüße,
Nosh
am 26.03.2018 10:41
Hallo @robert12235,
das kannst Du der Rechnung entnehmen. Wenn dort die Position "Hardware (Mietgerät) aufgezählt wird, dann muss die Box zurück.
Im Regelfall wird man mit der Kündigung bzgl. des Rückversandes informiert. Das ist ein gutes zweites Indiz.
Ich guck aber gerne zur Sicherheit für Dich nach. Schick mir bitte eine PN mit folgenden Daten:
1) Link zu diesem Beitrag
2) Deine Ruf- oder Kundennummer
Meld mich dann so schnell wie möglich bei Dir.
Beste Grüße,
Nosh
am 28.03.2018 11:20
Hi rober12235,
danke für Deine PN. Ich hatte Dir dort schon geantwortet.
Für alle Mitleser: Der Router ist nicht gemietet. Deshalb muss er nicht zurückgegeben werden. 🙂
Beste Grüße,
Nosh
am 30.11.2018 08:00
am 30.11.2018 08:57
Hallo @hristokj75 ,
Dein Anliegen hast Du auch bereits in diesem Thread eingestellt. Keine Beiträge/Threads zum selben Thema mehrfach in verschiedene Rubriken platzieren [...] - Forenregel 1.4
Da hier vom ursprünglichen Threadersteller bereits als gelöst gekennzeichnet wurde, schließe ich hier nun zu.
Gruß,
Matthias
(Moderator)