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am 01.08.2019 14:50
hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir etwas Mut machen...
Ich bin am 01.05.2019 zu meinem Freund gezogen, der ebenfalls Internet und Fernseher über Vodafone bzw. Kabel Deutschland bezieht und habe deshalb meinen DSL Vertrag zu September gekündigt.
Im April musste ich noch einmal die Hotline kontaktieren, weil im Raum stand, dass mein Nachmieter den Vertrag übernehmen würde. Dabei wurde wohl der DSL Vertrag wieder aktiv gesetzt. Da mein Nachmieter den Vertrag dann doch nicht übernehmen wollte musste ich erneut kündigen...
Und so bekam ich natürlich eine Ausgleichszahlung von fast 400€... Das haut natürlich sehr rein 😞
Ich habe jetzt am 22.07.2019 einen Brief an Vodafone in Ratingen mit der Bitte um eine kulante Prüfung auf Rückerstattung der Ausgleichszahlung geschrieben und mit der Begründung, dass bei meinem Freund bereits ein Vodafone bzw. Kabel Deutschland Anschluss besteht (inkl. Adresse und Kundennummer).
Meine Ummeldebescheinigung habe ich ebenfalls beigefügt.
Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall und kann mir sagen, ob so eine kulante Prüfung erfolgreich verläuft? 😞
Oder wie lange es dauert bis ich mit einer Rückmeldung rechnen kann?
Lieben Dank.
Liebe Grüße
Kathi
am 01.08.2019 16:21
am 01.08.2019 17:08
Das wird schon.
Die Mods hier sind alle Ritter und Ritterinnen in schimmernder Rüstung, einem Fräulein in Nöten können die gar nicht widerstehen.
Cheers,
DSS1
am 01.08.2019 20:04
01.08.2019 21:02 - bearbeitet 01.08.2019 21:08
@DSS1 schrieb:
Mir sagte dann die Hotline, als ich die Ausgleichszahlung bekommen habe, dass die eigl nicht anfällt wenn man zu jemanden zieht wo bereits ein vodafone bzw Kabel Deutschland Anschluss besteht...Das ist leider nicht korrekt. Beim Umzug zu einem bestehenden Vodafone-Anschluss wird die Ausgleichszahlung verlangt.
DSS1
Hier https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-DSL/Umzug-Tipps-und-Tricks/m-p/1232564 steht unter szenario 3:
3.1 An Deiner neuen Adresse sind sowohl Kabel-, DSL- und LTE-Produkte von Vodafone nicht verfügbar oder Dein Partner/Deine neue WG hat bereits einen Vertrag mit uns?
Dann kannst Du Deinen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten ab dem Umzugstag vorzeitig kündigen. Dies gilt auch für TV-Verträge.
Ich denke, wie @DSS1 schon erwähnthat, ein Mod kann dann schon was machen
am 02.08.2019 07:38
Guten Morgen und lieben Dank @Díaz_de_Vivar 🙂
Das Problem ist ja, dass der Vertrag bereits gekündigt und beendet worden ist und deshalb schon die Ausgleichszahlung von 355€ von meinem Konto abgebucht worden ist. Also kündigen kann ich den Vertrag leider nicht mehr.
Ich hoffe weiterhin auf eine angenehme Lösung 🙂
Liebe Grüße
Kathi
am 02.08.2019 10:41
Moin @Díaz_de_Vivar ,
Das mit den 3 Monaten steht da zwar so und da steht auch, dass das bei DSL auch so wäre, das ist aber schlicht falsch. Das was @rainbowgirl1512 hier berichtet mit der Ausgleichszahlung, ist genau der Vorgang, wie er für DSL bei Umzug mit Festnetzaufgabe vorgeschrieben ist. Das Problem ist, dass bei Vodafone selbst die gutausgebildeten Mitarbeiter offenbar nicht mehr durchblicken. Mobilfunk, Kabel, DSL... überall gibts andere Regeln und Vorschriften. Alles unnötig kompliziert.
Cheers,
DSS1
am 02.08.2019 10:48
Hallo @DSS1
Das mit den 3 Monaten steht da zwar so und da steht auch, dass das bei DSL auch so wäre, das ist aber schlicht falsch.
Du meinst, Norman gibt falsche Infos in der community oder hat vergessen, zwischenzeitliche Änderungen einzutragen? Oder liegt es hier und nur hier daran, dass der Vertrag (fälschlicherweise) wieder neu aktiviert wurde?
Im "Normalfall" wäre @rainbowgirl1512 umgezogen und hätte eine Sonderkündigung mit drei Monaten Kündigungsfrist (ab Umzug) gehabt - zumindest, wenn es nach Norman geht.
am 02.08.2019 11:03
Moin @Díaz_de_Vivar
Diese Drei-Monats-Regel kommt aus dem Kabelbereich. Bei Festnetz/DSL war es immer schon die Kündigung mit Ausgleichszahlung, wenn jemand zu einem bestehenden Anschluss zieht. Daran hat sich nie etwas geändert. Es wäre natürlich sinnvoll die Prozesse zu vereinheitlichen. Das ist bisher aber nicht passiert.
@rainbowgirl1512hätte eine Kündigung mit Ausgleichszahlung bis September bekommen müssen. Das wären dann auch nur ein paar Euro gewesen. In dem Fall sogar viel günstiger als die 3-Monats-Regel bei Kabel.
Es ist aber vorher noch die Vertragsverlängerung gemacht worden. Das war total doof und sollte meiner bescheidenen Meinung nach nicht zum Nachteil von @rainbowgirl1512 sein.
Cheers,
DSS1
am 02.08.2019 11:08
Hallo @DSS1 und @Díaz_de_Vivar ,
das ist richtig... Ich hatte die Kündigung aufgrund meines Umzugs auch zu September abgeschickt und auch bestätigt bekommen. Ich war auch darauf eingestellt, dass ich noch bis September quasi "Leergeld" bezahle. Da der Umzug ja feststand, hätte ich keiner Reaktivierung bzw. Verlängerung meines DSL Vertrages zugestimmt weshalb diese Verlängerung total sinnlos ist... 😞 zumal an meinem neuen Wohnort nur Internet über Kabel verfügbar ist und kein DSL.
Mein Wunsch wäre, dass ich nur einen Teil der Ausgleichszahlung zu tragen habe (Mai - Umzug bis September - ursprüngliches Vertragsende) und mir die Differenz zur Ausgleichszahlung von 355,00€ zurückerstattet wird...
Liebe Grüße
Kathi
am 02.08.2019 11:17
@DSS1 Ich bin da immer noch hartnäckig, denn der thread läuft uner der Überschrift
Internet, Telefon & TV über DSL
aber vielleicht folgt ja noch eine Erläuterung eines Mod, ob es weiterhin möglich ist, mi der Drei-Monats-Regel zu kündigen, wenn ein DSL-Vertragsinhaber zu einem Partner zieht, der bereits Kunde von VF ist.
Möglicherweise liegt es auch an mir, dass ich etwas falsch verstehe.