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Lösung

Abbuchung von 399 Euro - unberechtigt
Sara_Fee
Youngster
Youngster

Sehr geehrtes Vodafone-Team,

 

gerne hätte ich Sie telefonisch erreicht - als ehemalige Kundin besteht mittels Hotline allerdings abolut keine Möglichkeit mehr dazu. Nach 10 vergeblichen Anrufen von unterschiedlichen Geräten wähle ich nun diesen Weg.

 

Jahrelang war ich zufriedener Vodafon-Kunde, habe sowohl meinen Mobilfunkvertrag als auch DSL und TV von Ihnen bezogen. Aufgrund eines Umzugs habe ich den TV- sowie DSL-Vertrag kündigen müssen. Mehrfach habe ich Sie telefonisch darum gebeten mir einen Retourenschein zukommen zulassen (das müssten Sie in meinem Anrufprotokoll nachvollziehen können). Nach mehrfacher Bitte und Zusicherung Ihrerseits, habe ich den Schein nie erhalten. Letztlich habe ich Ihnen die Geräte auf eigene Kosten zurück gesendet.

Leider habe ich jetzt festgestellt, dass Sie zu Vertragsende 399 Euro von meinem Konto abgebucht haben - Weshalb?

 

Ich fordere Sie hiermit auf, mir das Geld zurück zu erstatten. 

Bitte melden Sie sich bei mir,um die Sache zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

KS 

10 Antworten 10
reneromann
SuperUser
SuperUser

Sind die Geräte denn innerhalb der 14-tägigen Rücksendefrist ab Vertragsende eingegangen?

 

Davon abgesehen regelt das "Kleingedruckte" des Vertrages, dass du Leihgeräte binnen 14 Tagen ab Vertragsende unaufgefordert und auf eigene Kosten zurückschicken musst.

Wusstest du, dass Vodafone die FritzBox Geräte alle entsorgt? Scheint ein gutes Geschäft für Vodafone zu sein kleingedruckte  AGBs zu verfassen. Unaufgefordert !!!

Man macht es dem Kunden ja total stressig...

 

Das abgebuchte Geld, kannst du zurückfordern. Auch wenn man dir mit Inkasso droht, hast du ja dein Sendeschein von DHL welches beweist, dass du das Gerät zurückgesendet hast. Die Sache ist ja viel schlimmer als Sky.


@RayDonovan  schrieb:

Wusstest du, dass Vodafone die FritzBox Geräte alle entsorgt?


Komisch - ich hab schon öfter gesehen (und auch hier im Forum gelesen), dass eben jene Altgeräte aufgearbeitet und als Austauschgeräte nochmal herausgegeben werden - sofern sie technisch noch in Ordnung sind.

 


@RayDonovan  schrieb:

Scheint ein gutes Geschäft für Vodafone zu sein kleingedruckte  AGBs zu verfassen. Unaufgefordert !!!


Man sollte Verträge schon lesen, bevor man sie unterschreibt. Außerdem ist es nicht weiter verwunderlich, dass ein Leihgerät nach Ende der Vertragsdauer zurück muss oder es sonst berechnet wird - und zwar unabhängig davon, ob das jetzt ein Router für Internet, ein Mietwagen oder auch eine Mietwohnung ist.

Außerdem sind die AGB - die allgemeinen Geschäftsbedingungen - Teil des Vertrages -- wie es auch das BGB ist. Und der Schadenersatzanspruch für nicht zurückgegebene Geräte begründet sich schon aus dem BGB. Die AGB regeln hier lediglich die Höhe des Schadenersatzes (nicht den Anspruch an sich), damit nicht jedes Mal ein Gericht angerufen werden muss, welches die Höhe im Einzelfall neu bestimmen muss.

 


@RayDonovan  schrieb:

Man macht es dem Kunden ja total stressig...


Nein, der Kunde sollte nur bei einem Leihgerät genau das machen, was er von anderen Leute auch erwartet, an die er selbst Dinge verleiht: Sie rechtzeitig zurückgeben!

 


@RayDonovan  schrieb:

Das abgebuchte Geld, kannst du zurückfordern. Auch wenn man dir mit Inkasso droht, hast du ja dein Sendeschein von DHL welches beweist, dass du das Gerät zurückgesendet hast.


Der Versand des Geräts reicht nicht, da das Gerät trotz Versand auf dem Transportweg beschädigt oder sogar verloren gehen kann - wenn überhaupt müsste es der rechtzeitige(!) Eingang sein.

Und da wird auch nicht mit dem Inkasso gedroht - das Inkasso wird dort einfach eingeschalten. Und die kennen auch nichts und beantragen dann auch ganz schnell einen Mahnbescheid.

yup
Full Metal User
Full Metal User

Thema "(Leih) Hardware" ist ja hier oft Streitthema. Und so einheitlich geregelt, ist das auch nicht. Bei DSL-Verträgen hat Vodafone lange die Rücksendekosten nach Vertragsende übernommen. Ob wann genau nicht mehr, weiß ich nicht. Seitdem gibt es nur noch ein Retoureschein zum ins Paket legen. Damit kann die retournierte Sendung leicht zugeordnet werden. Sonst hat Vodafone heute die Regelungen von Vodafone Kabel (ex KDG) übernommen. Seitdem darf der Kunde die Leihgeräte auf eigene Kosten zurücksenden. Welche Fristen gelten, stehen im Vertrag bzw. AGB.

 

Wurde die Rückgabe erfolgreich bearbeitet, gibt's eine E-Mail mit Betreff "Ihr Gerät ist angekommen", darin steht Gerät und Seriennummer. Haben die 399 Euro abgebucht, hat es mit der Rückgabe wohl nicht geklappt. Um die Kohle (doch noch) wieder zu sehen, tut da jetzt nur dein Einlieferungsbeleg helfen.


@yup  schrieb:

Wurde die Rückgabe erfolgreich bearbeitet, gibt's eine E-Mail mit Betreff "Ihr Gerät ist angekommen", darin steht Gerät und Seriennummer. Haben die 399 Euro abgebucht, hat es mit der Rückgabe wohl nicht geklappt. Um die Kohle (doch noch) wieder zu sehen, tut da jetzt nur dein Einlieferungsbeleg helfen.


Der Einlieferungsbeleg hilft nicht mehr, wenn die Einlieferung NACH Rechnungsstellung für die DSL-Geräte erfolgte.

Denn in dem Moment ist der Kauf der Hardware schon vollzogen worden - bei DSL-Geräten gehen diese -anders als im Kabelbereich- durch Nichtrücksendung in das Eigentum des Kunden über, was er danach damit macht, ist alleine seine Sache, aber Geld zurück gibt's dann nicht mehr...


@reneromann  schrieb:

@yup  schrieb:

Wurde die Rückgabe erfolgreich bearbeitet, gibt's eine E-Mail mit Betreff "Ihr Gerät ist angekommen", darin steht Gerät und Seriennummer. Haben die 399 Euro abgebucht, hat es mit der Rückgabe wohl nicht geklappt. Um die Kohle (doch noch) wieder zu sehen, tut da jetzt nur dein Einlieferungsbeleg helfen.


Der Einlieferungsbeleg hilft nicht mehr, wenn die Einlieferung NACH Rechnungsstellung für die DSL-Geräte erfolgte.

Denn in dem Moment ist der Kauf der Hardware schon vollzogen worden - bei DSL-Geräten gehen diese -anders als im Kabelbereich- durch Nichtrücksendung in das Eigentum des Kunden über, was er danach damit macht, ist alleine seine Sache, aber Geld zurück gibt's dann nicht mehr...


Naja das ist schon sehr einseitig dargestellt. Die Kosten bekommt man theoretisch auch bis zu 8 Wochen nach Rechnungsstellung wieder, insofern man Widerspruch einlegt. Denn die Kosten von 399 Euro entsprechen in keinster Weise einem Preis, der realistisch für ein Endgerät nach zwei Jahren verlangt werden kann, zudem sind diese "Strafgebühren" meist höher als der UVP Preis des jeweiligen Endgerätes. Wenn dann kann Vodafone sowieso nur die Kosten in Rechnung stellen, die angefallen sind und das sind sicherlich keine 399 Euro sondern wahrscheinlich irgedwas unter 100 Euro im Einkauf. Nicht umsonst hat Vodafone auch in den AGB stehen, das man Widerspruch gegen den Betrag einlegen kann, insofern man der Auffassung ist, Vodafone wäre ein geringerer Schaden entstanden. Bevor ich 399 Euro zahle würde ich schriftlich widersprechen und ggf. sogar einen Anwalt einschalten, denn der wäre günstiger.


@Julz2k  schrieb:

@reneromann  schrieb:

@yup  schrieb:

Wurde die Rückgabe erfolgreich bearbeitet, gibt's eine E-Mail mit Betreff "Ihr Gerät ist angekommen", darin steht Gerät und Seriennummer. Haben die 399 Euro abgebucht, hat es mit der Rückgabe wohl nicht geklappt. Um die Kohle (doch noch) wieder zu sehen, tut da jetzt nur dein Einlieferungsbeleg helfen.


Der Einlieferungsbeleg hilft nicht mehr, wenn die Einlieferung NACH Rechnungsstellung für die DSL-Geräte erfolgte.

Denn in dem Moment ist der Kauf der Hardware schon vollzogen worden - bei DSL-Geräten gehen diese -anders als im Kabelbereich- durch Nichtrücksendung in das Eigentum des Kunden über, was er danach damit macht, ist alleine seine Sache, aber Geld zurück gibt's dann nicht mehr...


Naja das ist schon sehr einseitig dargestellt. Die Kosten bekommt man theoretisch auch bis zu 8 Wochen nach Rechnungsstellung wieder, insofern man Widerspruch einlegt. Denn die Kosten von 399 Euro entsprechen in keinster Weise einem Preis, der realistisch für ein Endgerät nach zwei Jahren verlangt werden kann, zudem sind diese "Strafgebühren" meist höher als der UVP Preis des jeweiligen Endgerätes. Wenn dann kann Vodafone sowieso nur die Kosten in Rechnung stellen, die angefallen sind und das sind sicherlich keine 399 Euro sondern wahrscheinlich irgedwas unter 100 Euro im Einkauf. Nicht umsonst hat Vodafone auch in den AGB stehen, das man Widerspruch gegen den Betrag einlegen kann, insofern man der Auffassung ist, Vodafone wäre ein geringerer Schaden entstanden. Bevor ich 399 Euro zahle würde ich schriftlich widersprechen und ggf. sogar einen Anwalt einschalten, denn der wäre günstiger.


Diese Einrede musst du aber substanziiert vorbringen - ein Schreiben von dir mit "weil das Gerät 2 Jahre alt ist" reicht da nicht aus, da bräuchte es schon entsprechender Gutachten (die du selbst zahlen darfst und die dir auch nicht ersetzt werden). Und auch einen Anwalt bezahlst du aus eigener Tasche und ohne Rückerstattung von Vodafone...

Das geht doch viel einfacher, indem Vodafone dir die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung stellt was anderes wäre auch überhaupt nicht angebracht.

Davon mal abgesehen ist es auch höchst fraglich welcher Schaden Vodafone entstanden ist, nur weil man ein gebrauchtes Endgerät ein paar Wochen später zurück geschickt hat, als über Fußnoten in extra Leistungsbeschreibungen dotiert. Nicht ohne Grund betitelt Vodafone dies doch als Schadenersatzpauschale und nicht als Kauf des Gerätes, denn dazu benötigt man immer eine zweite zustimmend Partei. Aber zu speziell möchte ich hier jetzt nicht darauf eingehen, daß sind dann rechtsfragen. 


@Julz2k  schrieb:

Das geht doch viel einfacher, indem Vodafone dir die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung stellt was anderes wäre auch überhaupt nicht angebracht.


Das wäre aber mit höherem Aufwand verbunden, als eine allgemeine Pauschale anzurechnen, bei der der Kunde die Möglichkeit zum Nachweis eines geringeren Schadens hat.

 


@Julz2k  schrieb:

Davon mal abgesehen ist es auch höchst fraglich welcher Schaden Vodafone entstanden ist, nur weil man ein gebrauchtes Endgerät ein paar Wochen später zurück geschickt hat, als über Fußnoten in extra Leistungsbeschreibungen dotiert. Nicht ohne Grund betitelt Vodafone dies doch als Schadenersatzpauschale und nicht als Kauf des Gerätes, denn dazu benötigt man immer eine zweite zustimmend Partei.


Nein, es ist bei DSL-Geräten eben KEIN Schadenersatz, sondern es handelt sich wirklich um einen Preis zur Geräteüberlassung, d.h. der Kunde kauft das Gerät gemäß Preisliste (InfoDok 120) , wenn er es nicht innerhalb der Zeit zurückschickt. Steht aber auch genau so im Vertrag - da braucht es keine explizite (nochmalige) Zustimmung.