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2,50€ Gebühr für Rechnungsbegleichung per Überweisung
Lyriedone
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Guten Tag,

ich habe schon einiges gelesen hier bezüglich der Gebühr von 2,50€ für eigenständige Überweisungen.
Folgendes:

Ich bin lediglich Vodafone Dsl- und Festnetzkunde.
Da ich meine Rechnungen stets selbst überweise, wurde mir für die letzten 22 Monate die Gebühr von 2,50€ berechnet.
Dies fiel mir ziemlich spät auf, ja.
Nichtsdestotrotz habe ich den Kundenservice kontaktiert und mir wurde erklärt wofür die Gebühr anfällt.
Ich fragte wo ich das in meinen Vertragsdaten nachlesen könne, er antwortete:
"Vodafone berechnet ein Zusatzentgelt in Höhe von 2,50 Euro pro Monat. Grund hierfür ist der zusätzliche Verwaltungsaufwand, der für Vodafone durch eine Zahlung per Überweisung oder Scheck verbunden ist.Dass Vodafone ein solches Zusatzentgelt berechnen darf, ist in Ziff. 3.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vodafone Dienstleistungen sowie in unserer Preisliste vereinbart."

In Ziff. 3.5 der Agb's für DSL und FESTNETZKUNDEN steht lediglich geschrieben, dass das SEPA-BASIS-Lastschriftmandat als Standart vorgesehen ist. Sonst nichts!

In der Preisliste für DSL und FESTNETZKUNDEN sind unter Preise für Serviceleistungen lediglich Gebühren für Mahnungen und Rücklastschriften vermerkt.
Hinzu kommt, dass eine Rechnung pro Monat in Papierform kostenlos zur Verfügung gestellt wird!
Und dann soll es mir nicht gestatten sein diese ohne weiteren Aufschlag begleichen zu dürfen?!

Ganz klar: Ich zahle was ich vertraglich vereinbart habe. Und zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses wurde ih in keinster Weise über diese Gebühr informiert. Ebenso ist diese Gebühr in den Agb's oder der Preisliste für DSL und FESTNETZKUNDEN in keinster Weise aufgeführt.

Vodafone weigert sich meinen Wiederspruch zu akzeptieren!
Kann mir aber keinen Nachweis liefern, dass ich über diese Gebühr informiert wurde oder diese per Agb's bzw. Preisliste zugestimmt habe!

Nun wird mein Anschluss gesperrt!

Ich nenne das unproffessionelles Verhalten bei eindeutigem Formfehler der Vodafone GmbH.
Kein Entgegenkommen, an den Vertrag wird sich nicht gehalten, eine Kundendienstmitarbeiterin am Telefon erklärt mir die Gründe für die Gebühr und fragt: "Verstehen Sie dass Herr .....?" Ich sagte Nein! Sagen Sie mir wo ich es in meinem Vertrag nachlesen kann. Sie: "Gut Herr ..... dann wird Ihr Andchluss nun gesperrt und der Fall an die Inkassofirma weitergeleitet. Tut tut tut.


Was ein Service!


Bin gespannt auf Ihre Antwort.
29 Antworten 29

Aha, 

Du sagt gerade, dass durch das manuelle Einbuchen von Beträgen seitens eines Mitarbeiters der Fa. Vodafone keine Kosten entstehen? 

Dem kann ich grade nicht folgen, denn dein Chef geht ja jetzt auch nicht hin und sagt zu dir: "weil die Kunden nicht mehr zahlen wollen, kann ich dir jetzt auch keinen Lohn mehr geben, du arbeitest aber trotzdem für mich weiter."

 

Irgendwie ist deine Argumentation unlogisch.

 

Des weiteren kannst du das Geld ja abbuchen lassen, dies geschieht vollautomatisch und kostet kein weiteres Geld. 

 

Was du für (gute oder weniger gute) Verträge mit deiner Bank hast, kann Vodafone doch nichts dafür. 

Wenn ein unordentlicher Schreibtisch für einen unordentlichen Verstand steht,
wofür steht dann ein leerer Schreibtisch?

Ich sage schon mal Danke für dein "Danke" 🙂
Lyriedone
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Es ist doch nicht mein Problem was Vodafone dabei für Kosten entstehen?
Es geht doch darum was vertraglich festgehalten wurde.
Diese Gebühr eben nicht. Nachträgliche Informationen fanden auch nicht statt, die ich hätte anfechten können.

Genau so wenig wie Vodafone für meine Lastschriftgebühr kann. Nur Pech dass der Gesetzgeber hierzu was verfasst. Falls Mehrkosten durch bestimmt verlangte Zahlungsarten entstehen.
Leute, Leute, alle bitte wieder beruhigen. 😉

Wir warten hier jetzt einmal auf einen Moderator, der sich die Sache genauer anschauen kann. Hier kann u.U. auch Rücksprache mit den Fachbereichen genommen werden.
Dann sollte sich das alles aufklären.
Kira
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Lyriedone,

 

es tut mir leid, dass hinsichtlich des Selbstzahler-Betrages noch Unklarheit herrscht.

 

Hier die Situation formal kurz zusammengefasst:

 

Aufgrund einer Gesetzesänderung berechnen wir für Neukunden ab dem 13.01.2018 keine Selbstzahler-Gebühren mehr.

 

Deshalb wirst Du in den aktuellen AGB auch keine Selbstzahler-Gebühr finden.

 

Praktisch bedeutet dies, dass bei vor dem 13.01.2018 abgeschlossenen DSL-Verträgen rechtmäßig die Gebühr erhoben wird.

 

Du schreibst, dass Dir seit 22 Monaten die Gebühr berechnet wird. Aufgrund des Zeitraumes ist davon auszugehen, dass die Gebühr rechtmäßig erhoben wird: Der Stichtag war eben der 13.01.2018 Verlegener Smiley

 

 

Bei bestimmten Vertrags-Änderungen kann die Gebühr jedoch entfallen. Ob das bei Dir zutrifft kann ich gerne überprüfen.

 

Sende mir dazu einfach Deine Kundendaten inklusive Kundenkennwort via PN.

 

Viele Grüße

Kira

 

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Lyriedone
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Guten Tag, eine Vertragsänderung hatte ich ja nicht. Können Sie mir dann den Auszug mit dem Gebührenvermerk der Agb's und Preisliste für Dsl Kunden von Zeitpunkt des Vertragsschlusses übersenden?

Dann wäre das Thema für mich geklärt und ich zahle die Gebühr! Bin mir aber sicher, dass diese nicht dort vermerkt ist.

Im InfoDok 100 und ddr Preisliste für Mobilkunden stehen die 2,50€ ganz klar drin. Und das nach der Agb Änderung im Januar..? Wieso ist das dass dann so?
Lyriedone
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Ich habe zufälliger Weise am 11.01.2019 die Preislisten/Agb's für dsl Kunden per Screenshot gespeichert. Und am 11.01.2019 vor Änderung Ihrer Agb's stand diese Gebühr nicht drin.
Lyriedone
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Ach 2018, entschuldigen Sie. Ich dachte die Anpassung fand jetzt am 13.01. statt.

Dann bräuchte man einfach den Auszug der Agb und Preisliste für DSL Kunden vom Februar 2017.

Hallo Lyriedone, 

 

die Preisliste, die für Dich gültig ist, findest Du im Anhang. Der Teil, der für Dich interessant ist, steht auf Seite 17. 

 

LG,

Dany

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Lyriedone
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Na endlich. Akzeptiert.

Wie sieht es jedoch mit Paragraph 312a Absatz 4 - 1. BGB aus?
Demnach ist diese Vereinbarungen im Vertrag unwirksam, da mich eine Lastschrift 0,35€ an Gebühr kostet und diese Zahlungsmöglichleit somit nicht unentgeltich ist.
Da mir keine andere unentgeltliche Zahlungsart zur Verfügung steht, überweise ich die Beträge nunmal.

Ich helf mal aus Smiley (zwinkernd)

 

Dieser § bezieht sich auf dich und auf das Unternehmen, mit dem du den Vertrag abgeschlossen hast.

In deinem Fall zwischen Vodafone und dir.

Vodafone bietet dir ja laut Gesetz eine Möglichkeit an, unentgeltlich deiner Verpflichtung nachzukommen.

Also sind die Hausaufgaben seitens Vodafone gemacht.

 

Wenn du einen Tarif bei deiner Bank hast, welche für eine Lastschrift (gängiges Verfahren) eine Gebühr erhebt, kann das abbuchende Unternehmen nichts dafür. Dementsprechend musst du dann die Gebühr an deine Bank bezahlen. 

 

Weiteres dazu kann dir die entsprechende studierte Berufsgruppe erläutern, denn es ist jedem hier untersagt, Rechtsbeihilfe zu leisten.Smiley (gleichgültig)

Wenn ein unordentlicher Schreibtisch für einen unordentlichen Verstand steht,
wofür steht dann ein leerer Schreibtisch?

Ich sage schon mal Danke für dein "Danke" 🙂